4388/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.09.2002
Anfrage
der Abgeordneten Auer
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend: Klärung unterschiedlicher
Rechtsmeinungen zur Vergebührung von
Kreditverträgen im Zusammenhang mit Reinhalteverbänden nach dem
Wasserrechtsgesetz
Im Zuge der Erstellung eines
Kreditvertrages für die Finanzierung von Baumaßnahmen eines
Abwasserreinhalteverbandes besteht hinsichtlich der Vergebührung eines
Teiles der
Kredithöhe keine einheitliche Rechtsauffassung betreffend
Reinhaltungsverbände, die nach
dem
Wasserrechtsgesetz gebildet wurden.
Auf Anfrage bei der Kommunalkredit Austria
AG, beim Amt der OÖ. Landesregierung, bei
einem
Wirtschaftstreuhänder sowie beim Bundesministerium für Finanzen und
dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, ob eine
Gebührenpflicht bei Kreditverträgen besteht, war keine
übereinstimmende rechtsverbindliche
Antwort für den anfragenden Reinhalteverband erhältlich. Eine
Klarstellung über diesen
Sachverhalt “Gebührenpflicht ja oder nein" ist daher
herzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Sind Ihnen derartige Probleme bei der Vergebührung von Kreditverträgen bekannt?
2.
Besteht Gebührenfreiheit für Reinhaltungsverbände, welche nach
dem
Wasserrechtsgesetz gebildet
wurden?
3.
Wenn nein, soll dieser
- zwischen Gemeinden und
Reinhalteverbänden -
unterschiedliche Rechtsstand einheitlich geregelt werden ?