4388/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.09.2002

Anfrage

der Abgeordneten Auer
und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Klärung unterschiedlicher Rechtsmeinungen zur Vergebührung von
Kreditverträgen im Zusammenhang mit Reinhalteverbänden nach dem
Wasserrechtsgesetz

Im Zuge der Erstellung eines Kreditvertrages für die Finanzierung von Baumaßnahmen eines
Abwasserreinhalteverbandes besteht hinsichtlich der Vergebührung eines Teiles der
Kredithöhe keine einheitliche Rechtsauffassung betreffend Reinhaltungsverbände, die nach
dem Wasserrechtsgesetz gebildet wurden.

Auf Anfrage bei der Kommunalkredit Austria AG, beim Amt der OÖ. Landesregierung, bei
einem Wirtschaftstreuhänder sowie beim Bundesministerium für Finanzen und dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, ob eine
Gebührenpflicht bei Kreditverträgen besteht, war keine übereinstimmende rechtsverbindliche
Antwort für den anfragenden Reinhalteverband erhältlich. Eine Klarstellung über diesen
Sachverhalt “Gebührenpflicht ja oder nein" ist daher herzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.   Sind Ihnen derartige Probleme bei der Vergebührung von Kreditverträgen bekannt?

2.   Besteht Gebührenfreiheit für Reinhaltungsverbände, welche nach dem
Wasserrechtsgesetz gebildet wurden?

3.   Wenn   nein,   soll   dieser   -   zwischen   Gemeinden   und   Reinhalteverbänden   -
unterschiedliche Rechtsstand einheitlich geregelt werden ?