4396/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.09.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Gerhard Reheis,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend den Jahresbericht 2001 der Bundesheerbeschwerdekommission (III-163 d.B.)
Im Juli 2002 wurden dem
Parlament die Tätigkeitsberichte für die Jahre 2000 und 2001 der
Bundesheer-Beschwerdekommission gemäß § 4 Abs. 5 des
Wehrgesetzes 2001 übermittelt.
Im Jahresbericht 2001 wird unter der Ziffer III. l. auf Seite 20
folgender Sachverhalt
wiedergegeben:
“Ein
Kompaniekommandant wies im Rahmen des Vorübens für die Angelobung
am
Nationalfeiertag daraufhin, dass er seine ,Puffn' immer dabei habe und er,
falls
jemand während der Bundeshymne in der Einleitung lachen sollte, ihn -
auch
wenn es der Bundespräsident sei [...]- in den Kopf
schießen würde.
(GZ 10/459-BK/01)"
Die unterfertigten Abgeordneten sind
über diesen Umstand empört und richten daher an den
Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?
2. Sind Sie der Meinung, dass durch
den oben wiedergegebenen Sachverhalt der
Tatbestand
des § 249 StGB (..Gewalt und gefährliche Drohung gegen den
Bundespräsidenten")
verwirklicht wird?
Falls nein, warum nicht?
3. Wurde im gegenständlichen
Fall eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige
Staatsanwaltschaft
übermittelt?
Falls
ja, zu welchem Ergebnis hat diese Anzeige geführt (Vorerhebung.
Untersuchung,
Anklage, Zurücklegung)?