4396/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Gerhard Reheis,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend den Jahresbericht 2001 der Bundesheerbeschwerdekommission (III-163 d.B.)

Im Juli 2002 wurden dem Parlament die Tätigkeitsberichte für die Jahre 2000 und 2001 der
Bundesheer-Beschwerdekommission gemäß § 4 Abs. 5 des Wehrgesetzes 2001 übermittelt.
Im Jahresbericht 2001 wird unter der Ziffer
III. l. auf Seite 20 folgender Sachverhalt
wiedergegeben:

“Ein Kompaniekommandant wies im Rahmen des Vorübens für die Angelobung
am Nationalfeiertag daraufhin, dass er seine ,Puffn' immer dabei habe und er,
falls jemand während der Bundeshymne in der Einleitung lachen sollte, ihn -
auch wenn es der Bundespräsident sei [...]- in den Kopf schießen würde.
(GZ 10/459-BK/01)"

Die unterfertigten Abgeordneten sind über diesen Umstand empört und richten daher an den
Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.       Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?

2.       Sind Sie der Meinung, dass durch den oben wiedergegebenen Sachverhalt der
Tatbestand des § 249 StGB (..Gewalt und gefährliche Drohung gegen den
Bundespräsidenten") verwirklicht wird?

Falls nein, warum nicht?

3.       Wurde im gegenständlichen Fall eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige
Staatsanwaltschaft übermittelt?

Falls ja, zu welchem Ergebnis hat diese Anzeige geführt (Vorerhebung. Untersuchung,
Anklage, Zurücklegung)?