4397/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport

betreffend “Personalabbau durch die Blau-Schwarze Bundesregierung /

Verwaltungsreform l"

Die Bundesregierung hat im Rahmen der sog. Verwaltungsreform in mehreren
Ministerratsbeschlüssen für den Personalabbau und die Anzahl der Beamten
konkrete Zielwerte, jeweils für den 31. Dezember 2000 - 2003, je Ressort festgelegt.
So ist für die Jahre 2000 bis 2003 vorgesehen, 15.000 Vollbeschäftigtenäquivalente
(VBÄ) einzusparen, wobei davon 4000 durch Ausgliederungen erzielt werden sollen.
Der Personalabbau war für alle Ressorts - ausgenommen Schulen und Universitäten
- linear vorgesehen.

Da einerseits diese Zielvorgaben nicht erreicht wurden und andererseits die zum
Großteil politisch motivierten Reorganisations- und Restrukturierungsmaßnahmen
der einzelnen Ressorts, neben der Auflassung bestimmter Planstellen, personelle
(mit oder ohne Ausschreibung) Neubesetzungen und Neuernennungen (insbes. bei
Führungspositionen) möglich machten, musste im Nationalrat das
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz (2. Dienstrechtsnovelle 2001) beschlossen
werden. Gesunde Bedienstete konnten damit mit 55 Jahren in Pension geschickt und
deren Funktionen neu vergeben werden. Der angesprochenen Blau-schwarze
Postenschacher wurde oft bis in die untersten Dienststellen durchgezogen.

Das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz sieht für Beamte einen Vorzeitigen
Ruhestand (ab 55 Jahre mit 80 % der Bezüge in die Frühpension), Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung (ab 55 Jahre mit 80 % der Bezüge), bei einem Austritt aus
dem definitiven Beamtenverhältnis mit Abschlagszahlungen zwischen neun und
zwölf Monatsbezügen, sowie eine Erhöhung der Attraktivität von
Karenzurlaubsregelungen. Werden diesbezügliche Angebote nicht innerhalb von 14
Tagen angenommen reduziert sich der Bezug um 75 %. Diese Maßnahmen sind
zunächst bis 31.12. 2003 befristet. Man rechnet, dass rd. 4000 Bedienstete dieses
Angebot in Anspruch nehmen werden.

Dieses Gesetz sieht insbesondere auch die folgenden Voraussetzungen für die
Anwendbarkeit des sogenannten Vorruhestandsmodells vor:

1. die endgültige Auflassung des von den betroffenen Beamtinnen

wahrgenommenen Arbeitsplatzes, also eine entsprechende Aufgabenreduktion
sowie Strukturreform, und

2. das Fehlen eines mindestens gleichwertigen Arbeitsplatzes, der den von einer
Strukturreform betroffenen Beamtinnen im selben Ressort zugewiesen werden
kann.


Dieser sog. “Golden Handshake" für Beamte ist jedoch Hohn für tausende ASVG-
Versicherte. Während für diese Gruppe die Pensionsbestimmungen ständig
verschärft werden, arbeitsunfähige ASVG-Versicherte jahrelang auf ihre
Frühpensionierungen warten müssen (z.B. Berufsunfähigkeits- und Invalidenpension)
und BK Dr. Wolfgang Schüssel die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters
auf 60 bzw. 65 einfordert, wurde mit dem “Golden Handshake" eine Gruppe von
Überprivilegierten geschaffen: Von Pensionsgerechtigkeit dabei keine Spur.
Ähnlich wie in den einzelnen Ressorts kommt es auch in ausgegliederten Bereichen
(z.B. ÖBB, Post, Telekom) zu einer nicht nachvollziehbaren Personal Einsparungs-
und Frühpensionierungswelle. Das Management bewegt sich dabei auf den Spuren
der Bundesregierung. Darüber hinaus wurden für die kommenden Jahre weitere
radikale Personaleinsparungen (z.B. ÖBB und Post) angekündigt.

Weitere Ausgliederungen bzw. Privatisierungen sind unter einer Blau-Schwarzen
Regierung zu erwarten, wobei nach Ansicht der Bundesregierung bis Jahresmitte
2003 alle Ausgliederungen und Reorganisationsvorhaben abgeschlossen sein
werden.

Anfang August 2002 wurde bekannt, dass ein weiterer Stellenabbau im öffentlichen
Dienst notwendig ist. Das BMöLS hat jedes Ressort aufgefordert, vier Prozent der
Planstellen im kommenden Jahr zu streichen und bis 14. August 2002 die
entsprechenden Pläne vorzulegen. Ähnliche Forderungen gibt es auch in einem
Beamtenentwurf des BMF. Darüber hinaus hat BM Grasser weitere Kürzungen
verlangt, so eine Kürzung der Ermessensausgaben und weitere Einsparungen im
Zusammenhang mit der Verwaltungsreform von 500 Mio. Euro.
Die vorgesehen Personaleinsparungen führten bereits zu einem öffentlichen Protest
von BM Dr. Strasser, da in seinem Bereich dadurch rd. 650 Sicherheitskräfte
abgebaut (gekündigt) werden müssten.

Die Verlagerung der Behördenzuständigkeit im Rahmen der Verwaltungsreform (z.B.
vom Bund zum Landeshauptmann oder Bezirkshauptmannschaften oder vom
Landeshauptmann zu den Bezirksverwaltungsbehörden) gibt zwar dem Bund
personellen Spielraum, beschert aber den Ländern und Städten zusätzliche Kosten
und Aufwand, ohne dass diese bislang ersetzt wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
öffentliche Leistung und Sport nachstehende

Anfrage:

1. Welche Ministerratsbeschlüsse gab es bislang zum Personalabbau und zur
Entwicklung der Beamtenzahlen? Wie lauten diese im einzelnen?

2. Wie viele VBÄ bzw. Planstellen sollten die einzelnen Ressorts bis 1. 1. 2003
einsparen (Aufschlüsselung auf die einzelnen Ressorts)?

3. Wie viele VBÄ bzw. Planstellen wurden seit 2000 in den einzelnen Ressorts mit
Ende des 3. Quartals 2002 (30. 9. 2002) eingespart? Welche Planstellen wurden
damit eingespart (Aufschlüsselung auf Ressorts, sowie Dienstort und Bundesland
der eingesparten VBÄ bzw. Planstellen)?


4.  Um wie viele VBÄ bzw. Planstellen wurde bis zu diesem Stichtag das

Einsparungsziel jeweils verfehlt (Aufschlüsselung auf Ressorts, sowie Dienstort
und Bundesland der eingesparten VBÄ bzw. Planstellen)?