4404/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend “Personalabbau durch die Blau-Schwarze Bundesregierung /

Verwaltungsreform II"

Die Bundesregierung hat im Rahmen der sog. Verwaltungsreform in mehreren
Ministerratsbeschlüssen für den Personalabbau und die Anzahl der Beamten
konkrete Zielwerte, jeweils für den 31. Dezember 2000 - 2003, je Ressort festgelegt.
So ist für die Jahre 2000 bis 2003 vorgesehen, 15.000 Vollbeschäftigtenäquivalente
(VBÄ) einzusparen, wobei davon 4000 durch Ausgliederungen erzielt werden sollen.
Der Personalabbau war für alle Ressorts - ausgenommen Schulen und Universitäten
- linear vorgesehen.

Da einerseits diese Zielvorgaben nicht erreicht wurden und andererseits die zum
Großteil politisch motivierten Reorganisations- und Restrukturierungsmaßnahmen
der einzelnen Ressorts, neben der Auflassung bestimmter Planstellen, personelle
(mit oder ohne Ausschreibung) Neubesetzungen und Neuernennungen (insbes. bei
Führungspositionen) möglich machten, musste im Nationalrat das
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz (2. Dienstrechtsnovelle 2001) beschlossen
werden. Gesunde Bedienstete konnten damit mit 55 Jahren in Pension geschickt und
deren Funktionen neu vergeben werden. Der angesprochenen Blau-schwarze
Postenschacher wurde oft bis in die untersten Dienststellen durchgezogen.

Das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz sieht für Beamte einen Vorzeitigen
Ruhestand (ab 55 Jahre mit 80 % der Bezüge in die Frühpension), Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung (ab 55 Jahre mit 80 % der Bezüge), bei einem Austritt aus
dem definitiven Beamtenverhältnis mit Abschlagszahlungen zwischen neun und
zwölf Monatsbezügen, sowie eine Erhöhung der Attraktivität von
Karenzurlaubsregelungen. Werden diesbezügliche Angebote nicht innerhalb von 14
Tagen angenommen reduziert sich der Bezug um 75 %. Diese Maßnahmen sind
zunächst bis 31. 12. 2003 befristet. Man rechnet, dass rd. 4000 Bedienstete dieses
Angebot in Anspruch nehmen werden.

Dieses Gesetz sieht insbesondere auch die folgenden Voraussetzungen für die
Anwendbarkeit des sogenannten Vorruhestandsmodells vor:

1. die endgültige Auflassung des von den betroffenen Beamtinnen

wahrgenommenen Arbeitsplatzes, also eine entsprechende Aufgabenreduktion
sowie Strukturreform, und

2. das Fehlen eines mindestens gleichwertigen Arbeitsplatzes, der den von einer
Strukturreform betroffenen Beamtinnen im selben Ressort zugewiesen werden
kann.


Dieser sog. “Golden Handshake" für Beamte ist jedoch Hohn für tausende ASVG-
Versicherte. Während für diese Gruppe die Pensionsbestimmungen ständig
verschärft werden, arbeitsunfähige ASVG-Versicherte jahrelang auf ihre
Frühpensionierungen warten müssen (z.B. Berufsunfähigkeits- und Invalidenpension)
und BK Dr. Wolfgang Schüssel die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters
auf 60 bzw. 65 einfordert, wurde mit dem “Golden Handshake" eine Gruppe von
Überprivilegierten geschaffen: Von Pensionsgerechtigkeit dabei keine Spur.
Ähnlich wie in den einzelnen Ressorts kommt es auch in ausgegliederten Bereichen
(z.B. ÖBB, Post, Telekom) zu einer nicht nachvollziehbaren Personal Einsparungs-
und Frühpensionierungswelle. Das Management bewegt sich dabei auf den Spuren
der Bundesregierung. Darüber hinaus wurden für die kommenden Jahre weitere
radikale Personaleinsparungen (z.B. ÖBB und Post) angekündigt.

Weitere Ausgliederungen bzw. Privatisierungen sind unter einer Blau-Schwarzen
Regierung zu erwarten, wobei nach Ansicht der Bundesregierung bis Jahresmitte
2003 alle Ausgliederungen und Reorganisationsvorhaben abgeschlossen sein
werden.

Anfang August 2002 wurde bekannt, dass ein weiterer Stellenabbau im öffentlichen
Dienst notwendig ist. Das BMöLS hat jedes Ressort aufgefordert, vier Prozent der
Planstellen im kommenden Jahr zu streichen und bis 14. August 2002 die
entsprechenden Pläne vorzulegen. Ähnliche Forderungen gibt es auch in einem
Beamtenentwurf des BMF. Darüber hinaus hat BM Grasser weitere Kürzungen
verlangt, so eine Kürzung der Ermessensausgaben und weitere Einsparungen im
Zusammenhang mit der Verwaltungsreform von 500 Mio. Euro.
Die vorgesehen Personaleinsparungen führten bereits zu einem öffentlichen Protest
von BM Dr. Strasser, da in seinem Bereich dadurch rd. 650 Sicherheitskräfte
abgebaut (gekündigt) werden müssten.

Die Verlagerung der Behördenzuständigkeit im Rahmen der Verwaltungsreform (z.B.
vom Bund zum Landeshauptmann oder Bezirkshauptmannschaften oder vom
Landeshauptmann zu den Bezirksverwaltungsbehörden) gibt dem Bund personellen
Spielraum und beschert den Ländern und Städten zusätzlich Kosten, ohne dass
diese bislang ersetzt wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an alle Mitglieder der
Bundesregierung - so auch an Sie - nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Vollbeschäftigte (bzw. Planstellen) wurden seit 2000 in Ihrem Ressort
bis 30. 09. 2002 eingespart (Aufschlüsselung auf einzelne Jahre,
Organisationseinheiten, nach nachgeordneten Dienststellen und Bundesländer
bzw. Dienstort)?

2. Wie viele Bedienstete wurden seit 2000 mit Erreichung der Altersgrenze in den
definitiven Ruhestand versetzt (Aufschlüsselung auf einzelne Jahre,
Organisationseinheiten, nach nachgeordneten Dienststellen und Bundesländer
bzw. Dienstort)?


3. Wie vielen Bediensteten haben Sie bis 30.9.2002 ein Angebot des “vorzeitigen
Ruhestandes" nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz gestellt?
Wie viele davon haben angenommen?
Wie viele Planstellen wurden damit eingespart?

4. Wie viele Bedienstete davon haben bis 30. 09. 2002 den “Vorzeitigen Ruhestand"
nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz angetreten?
Welche Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten bzw.
Dienststellen aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?

5. Wie hoch ist die durchschnittliche Pensionszahlung pro Kopf?

6. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Vorruhestandsregelung nach
dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort im Jahr 2002?

7. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten bis 30. 09. 2002 welche die
ausgegliederten Unternehmen für die Zahlung des Vorruhestandsgeldes
aufbringen mussten?

8. Wie vielen Bediensteten werden Sie (z.B. aufgrund der Budgetvorgaben) im Jahr
2003 ein Angebot auf Vorruhestand stellen? Welche Organisationseinheiten bzw.
Dienststellen sind davon betroffen?

Welche Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten bzw.
Dienststellen aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?

9. Wie vielen Bediensteten haben Sie bis 30. 09. 2002 ein Angebot des
“Karenzurlaubs vor Ruhestandsversetzung" nach dem Bundesbediensteten
Sozialplangesetz gestellt?
Wie viele davon haben angenommen?
Wie viele Planstellen wurden damit eingespart?

10. Wie viele Bedienstete davon haben bis 30. 09. 2002 den “Karenzurlaubs vor
Ruhestandsversetzung" nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz
angetreten?

Welche Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten bzw.
Dienststellen aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?

11. Wie hoch ist die durchschnittliche Pensionszahlung pro Kopf?

12. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Inanspruchnahme des
Karenzurlaubs vor Ruhestandsversetzung nach dem Bundesbediensteten
Sozialplangesetz für Ihr Ressort im Jahr 2002?
Wie hoch sind die Kosten für die ausgegliederten Unternehmen?


13. Wie viele Bedienstete (Beamte) haben bis 30. 09. 2002 nach dem
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz den Austritt aus dem definitiven
Beamtendienstverhältnis erklärt und sind aus dem öffentlichen Dienst
ausgeschieden?

Welche Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten bzw.
Dienststellen aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?

14. Wie viele Bedienstete nehmen zum Stichtag 30. 09. 2002 eine befristete
Karenzurlaubsregelung in Anspruch?

15. Welcher Betrag wurde bislang insgesamt an Beamte nach Austritt aus dem
definitiven Beamtendienstverhältnis bezahlt? Wie hoch werden die Kosten für das
Jahr 2003 geschätzt?

16. Wie viele Bedienstete haben einen Antrag auf Vorruhestand gestellt, den diese
erst nach dem 30. 09. 2002 sowie ab 2003 antreten werden (Aufschlüsselung auf
2002 und 2003)?

17. Wie viele Bedienstete werden nach dem 30. 09. 2002 sowie ab 2003 den

Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung in Anspruch nehmen (Aufschlüsselung
auf 2002 und 2003)?

18. Wie viele Konsulentenverträge wurden 2002 mit Bediensteten oder Pensionisten
abgeschlossen, welche die Möglichkeit des Bundesbediensteten
Sozialplangesetz in Anspruch genommen haben? Für welche
Organisationseinheit sind diese tätig?

19. Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) verbunden?

20. Wurden aufgrund des Personalabbaus weitere Konsulentenverträge mit
sonstigen Personen abgeschlossen?

21. Wenn ja, wie viele? Mit welchen Kosten ist dies für ihr Ressort (Sachaufwand)
verbunden?

22. Wie viele Neueinstellungen gab es in Ihrem Ressort in den Jahren 2000, 2001
und bis 30.9.2002 (Aufschlüsselung auf Jahre, Organisationseinheit bzw.
nachgeordnete Dienststelle und Bundesländer)?

23. Wie viele weitere Neueinstellungen sind bis Ende 2002 bzw. im Jahre 2003 in
Ihrem Ressort geplant (Aufschlüsselung auf Jahre, Organisationseinheit bzw.
nachgeordnete Dienststelle und Bundesländer)?

24. Wie viele Lehrausbildungsplätze sind bis Ende 2002 bzw. im Jahre 2003 in Ihrem
Ressort vorgesehen (Stellenplan)? In welchen Organisationseinheiten bzw.
nachgeordneten Dienststellen sind diese angesiedelt?


25. Wie viele und welche Lehrlingsausbildungsplätze wurden in Ihrem Ressort 2000,
2001 und 2002 gestrichen (Stellenplan)? Welche und wie viele sollen für das Jahr
2003 gestrichen werden?

26. Welche weiteren Ausgliederungen oder Privatisierungen sind seitens Ihres
Ressorts bis Ende 2002 und für 2003 geplant?

27. Wie war die Haltung Ihres Ressorts zur Aufforderung des BMÖLS vier Prozent
der Planstellen im Jahr 2003 zu streichen?

28. Welche Meldung (Stellungnahme) haben Sie an das BMÖLS abgegeben?
Wie viele Planstellen (VBÄ) sollen damit in Ihrem Ressort eingespart werden
(Aufschlüsselung auf Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen,
ausgegliederte Unternehmen und jeweiliger Einsparanteil in den einzelnen
Bundesländer)?

29. Wie war der letzte Stand der Verhandlungen mit dem BMÖLS dazu?

30. Wie war die Haltung Ihres Ressort zum Beamtenentwurf des BMF weitere
Planstellen einzusparen?

31. Welche Stellungnahme haben Sie an das BMF abgegeben? Wie viele Planstellen
(VBÄ) sollen in Ihrem Ressort und in ausgegliederten Unternehmen im Jahr 2003
eingespart werden (Aufschlüsselung auf Organisationseinheiten, nachgeordnete
Dienststellen, ausgegliederte Unternehmen und jeweiliger Einsparanteil in den
einzelnen Bundesländer)?

32. Welche Haltung nahmen Sie seitens Ihres Ressort zur Forderung von BM
Grasser ein, bei den Ermessensausgaben und im Zusammenhang mit der
Verwaltungsreform 500 Millionen Euro einzusparen?

33. Welche Einsparungsvorschläge haben Sie dem BMF übermittelt?

34. Wie war der letzte Stand der Verhandlungen mit dem BMF dazu?

35. Wie stehen Sie zur Linie der Regierungsparteien (FPÖ und ÖVP) das
Berufsbeamtentum auf Kernbereiche zu beschränken?

36. Was sind die Kernbereiche Ihres Ressorts, wo es weiterhin Berufsbeamte geben
soll (Aufschlüsselung auf Funktionen)?