4410/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Tod des Binali I. beim Polizeieinsatz am 30.8.2002

Am 2. September 2002 berichtete die “Kronen Zeitung" auf Seite 10 von einem
Polizeieinsatz in Wien, bei dem ein bislang nicht identifizierter Mann während einer
Amtshandlung von einem Polizeibeamten erschossen wurde. Der Bericht beinhaltete
auch ein Photo des Toten, auf dem dieser mit offenen Augen und offenem Mund zu
sehen war.

Die Medienberichte der ersten zwei Tage nach dem Vorfall, die Behauptungen von
einem aggressiven, amtsbekannten Gewalttäter kolportierten, wichen wenig später
solchen, in denen Zweifel an der Notwehrversion der Polizei laut wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   In der Austria Presse Agentur (APA) Meldung Nr. 235 vom 31. August 2002
16:59 Uhr zu dem oben erwähnten Vorfall ist davon die Rede, “eine Frau -
zunächst war unklar ob Angestellte oder Kundin - habe der Mann mit einer
Eisenstange niederzuschlagen versucht, so die Polizei-Pressestelle". Warum
kommt diese Behauptung weder in späteren Meldungen der Polizei noch in
anderen Medien bzw. Zeitungsmeldungen vor, sondern in allen weiteren
Meldungen ist nur mehr von einem Faustschlag die Rede?

2.   In derselben APA-Meldung, in der die Polizei-Pressestelle zitiert wird, wird
angeführt, dass die Scheiben eines Funkwagens durch eine Flasche, die der
Mann auf den Wagen geschleudert habe, zertrümmert worden sind.

a) Wie groß war die Flasche, die der Mann auf den Funkwagen geschleudert
hat?

b) Warum ist in späteren Berichten nur mehr von “Beschädigung des
Wagens" durch die Flasche und nicht mehr von Zertrümmerung der
Scheiben die Rede?

c)  Existiert ein Photo von der zersplitterten Windschutzscheibe bzw. von dem
“beschädigten" Wagen?

3.   Laut APA-Berichten Nr. 260, 149 vom 1. September haben die

Polizeibeamten während der Amtshandlung auch Pfefferspray eingesetzt,
“der den Täter allerdings auch nicht stoppen konnte".

a) Welcher Typ von Pfefferspray wurde eingesetzt?

b) Aus welcher Entfernung wurde der Pfefferspray eingesetzt?

c) Von welchem, der vor Ort anwesenden, BeamtInnen wurde der Pfefferspray
eingesetzt?


4.  Wenn die BeamtInnen tatsächlich in einer Entfernung zum Täter standen, die
den Einsatz vom Pfefferspray sinnvoll erscheinen ließ, warum wurde dann mit
einer Dienstwaffe - aus nächster Nähe - geschossen, um den Täter zu
stoppen?

5.  In welchem Ausmaß erhalten PolizeibeamtInnen Schiessausbildung, bevor sie
mit dem Streifendienst beginnen?

6. Wie oft nehmen PolizeibeamtInnen an Schiessübungen teil?

7.  Sind Sie der Auffassung, dass das Ausmass dieser Schiessausbildung
ausreichend ist?

8. Was tat die Polizei, um Zeugen und Zeuginnen, die den Tathergang

beobachtet haben, zu identifizieren? Wurden die Daten von solchen Personen

aufgenommen?

Wenn ja, von wie vielen Personen?

Wenn nein, warum nicht?

9. Wie viele Zeugen und Zeuginnen wurden im Rahmen der polizeilichen
Ermittlungen einvernommen? Wie viele von ihnen waren keine
PolizeibeamtInnen?

10. Handelt es sich bei den in der Kronen Zeitung vom 2. September 2002
veröffentlichten Foto um ein Polizeifoto?

Wenn ja, wie kam es zur Veröffentlichung dieses Fotos in der Kronen
Zeitung?

11. Ist es bei der Wiener Polizei üblich Fotos von Toten mit offenen Augen und
Mund in den Medien zu veröffentlichen?

12. Wurden von, am Tatort anwesenden PolizeibeamtInnen, Warnschüsse
abgegeben?
Wenn ja,

a) wie viele?

b) welcher/welche der anwesenden PolizeibeamtInnen gab diese
Warnschüsse ab?

13. Wer hat laut Polizeibericht am Tatort erste Hilfe geleistet?

Haben auch PolizeibeamtInnen dem Verletzten Erste Hilfe geleistet?
Wenn nein, warum nicht?

14. Wie viele PolizeibeamtInnen waren insgesamt an dem Einsatz beteiligt?
Von welchen Einheiten waren diese?

15. Gibt es über den Tod von Binali l. am 30.08.2002 interne Untersuchungen
innerhalb der Polizei?
Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?
Wenn nein, warum nicht?