4411/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.09.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Gefährdung des Pfenningbaches
und Sierningbaches sowie der
Fischzuchtanlage Stixenstein durch die Firma Rigips Puchberg/Schneeberg
1998
wurde die Fischzuchtanlage Stixenstein mit Unterstützung von drei
Dienststellen des Wiener Magistrats unter dem Motto “Lebende
Flüsse" aktiviert. In
der Anlage sollten vor allem Forellen und Äschen gezüchtet werden.
Verpächter ist
die MA 49, Inhaber des Wasserrechts ist die MA 31.
Die
Fa. Rigips/Puchberg verfügt über einen Wasserrechtsbescheid vom
3.1.1997 zur
Einleitung von 300l/s Tagbauwässern in den Pfennigbach. Laut Angabe der
Werksleitung enthalten diese Wässer 1200 mg SO4/l. Rechnet man
die Belastung
hoch, so kommt man bei 300l/s auf eine tägliche Emission von 30 Tonnen
Sulfat in
den Pfenningbach und damit in die Sierning. Auf das Ersuchen des Pächters
hin,
die Einleitung zu stoppen oder zumindest so weit wie möglich zu reduzieren,
wurde
mit Verweis auf den Wasserrechtsbescheid nicht reagiert, sondern - im Gegenteil
-
angegeben, dass diese Einleitungen bei Schmelzwasser- und bei Regenaufkommen
in Zukunft immer vorgenommen werden.
Ein
Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es besteht daher die
Möglichkeit, bei Verletzung der Betriebsordnung diesen Bescheid
zurückzuziehen.
Bereits
März 2001 wurde von der Fa. Rigips Abwasser, das in der Folge des
Gipsabbaues anfiel, in die Sierning geleitet und geriet auch in die o.a.
Fischzuchtanlage.
Bereits im April
2001 gab es infolge der Gipsabwässer Schäden in enormem Umfang
und eine Besprechung der BH Neunkirchen, der NO Umweltanwaltschaft, MA 31,
MA 45, MA 49, mit der Fa. Rigips und dem Pächter der Fischerei, bei der
einvernehmlich nachfolgende Maßnahmen zur Durchführung und
Einhaltung
festgelegt wurden:
- die defekte Pumpe beim “Tagbau Neu" ist zu reparieren
- die Wasserspiegel im Auffangbecken des
“Tagbau Neu" ist zumindest um
einen Meter anzuheben, um ein Abpumpen von Schlamm aus dem
Sohlbereich zu verhindern
- das Auffangbecken des “Tagbau
Neu" ist nach Möglichkeit durch Schüttung
eines Dammes zweizuteilen
- die Pumpwasser des benachtbarten
Beckens sind nicht unmittelbar bei der
Pumpe auf dem Ponton, sondern in dem abzutrennenden oberen Beckenteil
des “Tagbau Neu" einzuleiten
- die Pumpe im Becken des “Tagbau
Alt" ist ebenfalls auf einem Ponton zu
montieren und wasserstandsunabhängig zu steuern
- der Pfenningbach ist unterhalb der
Einleitungsstellen zu Betriebszeiten täglich
optisch auf Trübungen zu kontrollieren und sind entsprechende
Aufzeichnungen zu führen.
Seit
dem Hochwasser im März 2002 wurden weiterhin Gipsabwässer in enormem
Umfang in den Zufluss der Sierning von der Fa. Rigips eingeleitet. Seit der
Gipseinleitung kommt es zu einem massiven Fischsterben. Der Befund des NO
Tiergesundheitsdienstes vom 30. Mai 2002 lautete: chronisch bis chronisch-akut
verlaufende Schleimhaut- und Kiemenerkrankung, die durch primäre
Gewebschädigung mit sekundärer Verpilzung durch Saprolegnia spp.
hervorgerufen
wird. Resumé des Tiergesundheitsdienstes: “Unter den am
14.5.2002
vorgefundenen Verhältnissen sowie
aufgrund der ermittelten Wasserqualität ist das
Betreiben einer Fischzucht in o.a. Anlage aus ökonomischer Sicht
keinesfalls
möglich, da die Fische immer wieder an
den beschriebenen Symptomen erkranken
werden."
Mittlerweile
können der Pfenningbach und der teilweise der Sierningbach bereits als
verödet eingestuft werden. Die Auswirkungen auf das Gewässer aus
chemischer
Sicht sowie die Auswirkungen auf betroffene Grundwasserressourcen wären
dringend einer Begutachtung zu unterziehen. Der derzeitige Schaden durch
verstorbene oder geschädigte Fische ist mit rund 650.000 €
anzunehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie als oberste
Wasserrechtsbehörde den
Wasserrechtsbescheid, der die Fa. Rigips berechtigt, Tagwässer
einzuleiten?
2. Inwiefern wurde sichergestellt, dass der
vorgeschriebene Klärteich verwendet
wird und groß genug dimensioniert ist?
3. Inwiefern wurde bei der Ausstellung des
Bescheids die mögliche
Schadstoffeinbringung und deren Folgen berücksichtigt?
4. Mit welcher Begründung wurde kein Grenzwert festgelegt?
5. Gibt es Gutachten über die Auswirkungen der
Einleitung des Tagwässers der
Fa. Rigips auf das Gewässer aus chemischer Sicht? Wenn ja, welche? Wenn
nein, werden Sie ein solches Gutachten veranlassen?
6. Wie beurteilen Sie, dass die erste gezogene
Wasserprobenserie nicht von der
BH analysiert wurde und diese Proben dann verschwunden sind? Wie
beurteilen Sie, dass beim zweiten Versuch, Wasserproben von der
Gendarmerie nehmen zu lassen, diese Probenahmen per Weisung von der
BH untersagt wurden? Welche Maßnahmen werden Sie hinsichtlich der
Unterdrückung von Beweismaterial ergreifen?
7. Gibt es ein Gutachen über
die Auswirkungen der Einleitung des Tagwässers
der Fa. Rigips auf die betroffene Grundwasserressourcen bzw. werden Sie ein
solches veranlassen? Wenn nein, warum nicht?
8. Sind unsere Informationen
richtig, dass, was etwa den Parameter Sulfat
betrifft, die sechsfache Konzentration des in der Emissionsverordnung
festgelegten Wertes für die Einleitung wasserrechtlich genehmigt ist? Wenn
ja, welche Maßnahmen werden Sie treffen?
9. Sind unsere Informationen
richtig, dass, was etwa die Parameter Abfiltrierbare
Stoffe sowie Absetzbare Stoffe betrifft, ein Vielfaches der in der
Emissionsverordnung festgelegten Werte erreicht wird? Wenn ja, welche
Maßnahmen werden Sie treffen?
10. Wurde überprüft, ob die bei
der Besprechung mit den zuständigen vom
Behörden vereinbarten Maßnahmen seitens der Fa. Rigips
tatsächlich
durchgeführt wurden? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden konkret
getroffen? Wenn nein, zu welchen Konsequenzen wird dieser Umstand
führen?