4418/J XXI.GP
Eingelangt am: 20.09.2002
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Stellenwert des Konsumentinnenschutzes
Der amtlichen Wiener Zeitung
ist zu entnehmen, dass die Ausschreibung der
Führungsfunktion für die Sektion III auch die Sektion VI für
Konsumentinnenschutz
umfasst.
Nachdem Sie stets für
einen Ausbau der Agenden des Konsumentinnenschutzes
eingetreten sind, ist diese Form der Ausschreibung schwer nachzuvollziehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Aus welchen Gründen erfolgte die gemeinsame Ausschreibung für beide
Sektionen?
2. Welche Konsequenzen hat dies für den derzeitigen Leiter der Sektion VI?
3.
Gab es zwischen Ihnen und dem Leiter der Sektion VI wiederholt
Meinungsunterschiede, wenn
ja, welche?
4. Die Zusammenlegung von zwei derartig unterschiedlichen Sektionen
widerspricht allen fachlichen
Erfordernissen, auf welche Weise können Sie
gewährleisten, dass die Motivation und die Kapazitäten der
MitarbeiterInnen in
der geplanten Konstellation erhalten bleibt?
5.
Wie können Sie ausschließen, dass es in der geplanten Konstellation
zu keinen
Einbrüchen in der Qualität der österreichischen
Konsumentinnenschutzpolitik
kommt?
Sind Sie bereit diese Schritten wieder rückgängig zu machen?