4418/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Stellenwert des Konsumentinnenschutzes

Der amtlichen Wiener Zeitung ist zu entnehmen, dass die Ausschreibung der
Führungsfunktion für die Sektion
III auch die Sektion VI für Konsumentinnenschutz
umfasst.

Nachdem Sie stets für einen Ausbau der Agenden des Konsumentinnenschutzes
eingetreten sind, ist diese Form der Ausschreibung schwer nachzuvollziehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.     Aus welchen Gründen erfolgte die gemeinsame Ausschreibung für beide
Sektionen?

2.     Welche Konsequenzen hat dies für den derzeitigen Leiter der Sektion VI?

3.      Gab es zwischen Ihnen und dem Leiter der Sektion VI wiederholt
Meinungsunterschiede, wenn ja, welche?

4.      Die Zusammenlegung von zwei derartig unterschiedlichen Sektionen

widerspricht allen fachlichen Erfordernissen, auf welche Weise können Sie
gewährleisten, dass die Motivation und die Kapazitäten der MitarbeiterInnen in
der geplanten Konstellation erhalten bleibt?

5.     Wie können Sie ausschließen, dass es in der geplanten Konstellation zu keinen
Einbrüchen in der Qualität der österreichischen Konsumentinnenschutzpolitik
kommt?

Sind Sie bereit diese Schritten wieder rückgängig zu machen?