4421/J XXI.GP

Eingelangt am: 20.09.2002

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Konsequenzen aus dem Mordfall Hochgatter

Im Mordfall Elfriede Hochgatter (13. März 1986) wurde der Angeklagte Peter Löffler
nach der Wiederaufnahme des Verfahrens im August 1996 freigesprochen und das
Strafverfahren gegen Tibor Foco wieder aufgenommen. Im Februar 1997 hob das
Oberlandesgericht Linz das Urteil gegen Foco auf, qualifizierte die seinerzeitige
Anklage als “Konstrukt" ab und stellte fest, dass die seinerzeitigen
Ermittlungsergebnisse nicht mehr gültig seien. Seither gilt die Unschuldsvermutung.
Ein neuerlicher Haftbefehl wurde bewilligt.

Mit der Begründung, Foco sei verschwunden, wurde das Verfahren zwischenzeitlich
“abgebrochen". Seit damals ist die Staatsanwaltschaft untätig geblieben: das
Verfahren “ruht", kann aber jederzeit fortgesetzt werden.

Dies darf aber nicht Untersuchungen gegen andere Personen, die sich im Umfeld
des Falles verdächtig mach(t)en, hemmen. Insbesondere nicht gegen Staatsanwälte,
die in dieser Causa so vielen Verdachten nicht nachgegangen sind, dass der
Verdacht auf Nichterfüllung ihrer Amtspflichten, eines “passiven Amtsmissbrauchs"
also, evident erscheint. Nur beispielsweise seien angeführt: Nichtverfolgung der
(zumindest) teilweise falschen Zeugenaussagen Muthspiel (in HV Peter Löffler),
Verschwinden von Beweismitteln während sie von Sachverständigen untersucht
wurden, nicht gesetzeskonforme Exhumierung des Opfers, obwohl aktenkundig war
(und ist), dass das angegebene Ziel der Exhumierung gar nicht erreicht werden
konnte, ...

Die gravierenden Mängel in den Verfahrensabläufen (z.B. Umgang mit den
Zeugenaussagen Muthspiel, Vorgänge um die Gutachtenerstellung durch
Sachverständigen, Exhumierung des Opfers ) wurden nach Auskunft der Mitglieder
der “Charta 97 - österreichischer Verein zur Wahrung der Menschenrechte" in
keiner Weise behoben und die dafür Zuständigen nicht zur Verantwortung gezogen.
Im Hinblick auf einen funktionierenden Rechtsstaat, eine verlässliche Exekutive und
eine effiziente Justiz erscheint dies höchst unzufriedenstellend. Angesichts der
Gesamtreform des strafprozessualen Vorverfahrens können die gravierenden
“Mängel" im Fall Foco Anhaltspunkte für zentrale Reformansätze bilden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1.     Wie beurteilen Sie die Versäumnisse, insbesondere Unterlassungen der
Staatsanwaltschaft im ersten Verfahren Hochgatterer, dessen Urteil wieder
aufgehoben wurde?

2.     Gab es Ihres Erachtens nach Kollisionen zwischen der Amtspflicht der
Staatsanwälte, Richter und Kriminalpolizei?

3.    Können Sie Amtsmissbrauch ausschließen?

4.    Wurde Ihres Erachtens die Aufgabe der Wahrheitsfindung erfüllt?

5.    Wurden amtsinterne Untersuchungen vorgenommen?

6.     Welche Schritte werden Sie setzen, um den Sachverhalt zu klären, vor allem
aber auch im Sinne des § 84 StPO?

7.     Welche Konsequenzen werden aus den Verfahrensmängel im Hinblick auf die
bevorstehende Gesamtreform des strafprozessualen Vorverfahrens gezogen?