451/J XXI.GP
der Abgeordneten Sophie Bauer, Gradwohl, Dobnigg
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Sicherstellung einer erfolgreichen Zukunft für das Bundesgestüt Piber und die
Spanische Hofreitschule
Sowohl das Bundesgestüt Piber als auch die Spanische Hofreitschule gehören sicherlich zu
den Kronjuwelen österreichischer Kulturgüter und Tourismusprojekte. Da sich diese
Regierung auch einer radikalen, undifferenzierten und dem Vermögen und Ansehen der
Republik Österreich schädlichen Privatisierungslinie verschrieben hat, ist auch bei diesen
beiden Kulturgütern höchste Wachsamkeit und Vorsicht angebracht.
Darüber hinaus ist die Führung dieser beiden Betriebsorganisationen so zu gewährleisten,
dass eine vorbildliche Arbeitsweise vor Ort, höchstmögliche Anwesenheit, Vorbildwirkung
und intakte Kommunikationskultur für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet
sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Steht eine Ausgliederung des Bundesgestütes Piber und der Spanischen Reitschule
konkret zur Diskussion?
2. Wenn ja, welche verschiedene Rechtsformen bieten sich an?
3. Welche Folgen hat eine Ausgliederung für die Belegschaften des Bundesgestütes Piber
und der Spanischen Reitschule, detailliert nach den verschiedenen Rechtsverhältnissen
der Bediensteten (Beamte, VB und KV - Bedienstete)?
4. Welche Änderungen bringt eine solche Maßnahme in Bezug auf Geschäftseinteilung
und Geschäftsordnung der betroffenen Dienststellen mit sich bzw. wo entstehen
Einsparungsmöglichkeiten?
5. Welche Änderungen sind im Zusammenhang mit der Ausgliederung in Bezug auf
Gebäudeverwaltung (Wohn -, Nutz - und Wirtschaftsgebäude) und Gebäude -
instandhaltung zu erwarten bzw. gibt es ein Gebäude- und Raumnutzungskonzept?
6. Inwieweit hat der Betriebsrat des Bundesgestütes Piber bzw. die Personalvertretung der
Spanischen Reitschule ein Mitspracherecht bei eventuellen Ausgliederungs -
maßnahmen?
7. Wird es zu weiteren Personaleinsparungen kommen?
8. Wie aus dem Bundesrechnungsabschluss hervorgeht, wird im Voranschlagsansatz
(Bundesgestüt Piber und Spanische Reitschule gemeinsam), vor allem das Bundesgestüt
Piber als Kostenverursacher dargestellt. Inwieweit gibt es einen Leistungsaustausch
innerhalb der beiden Dienststellen, welche sich im Bundesrechnungsabschluss
zahlenmäßig nicht niederschlagen?
9. Gibt es eine interne Verrechnung, z.B. für die im Bundesgestüt Piber auserlesenen
Hengste, die in die Spanische Reitschule überstellt werden, für die im Bundesgestüt
Piber erzeugten Futtermittel, die der Spanischen Reitschule zur Verfügung gestellt
werden, für handwerkliche Leistungen von Bediensteten des Bundesgestütes Piber in
der Spanischen Reitschule, etc., die sich im Rechnungsabschluss niederschlägt, oder
stellt sich die Situation vergleichsweise so dar, dass das Bundesgestüt Piber in dieser
gemeinsamen Institution, die klarerweise kostenverursachende Abteilung „Produktion“
darstellt, und die Spanische Reitschule die Vermarktungsstelle des Produktes
,,Lipizzaner“ ist?
10. Welche Einsparungsmaßnahmen bzw. zukunftsorientierte Maßnahmen ergaben sich aus
dem von Ihnen angeordneten Projekt ,,Lipizzaner 2000“?
11. Welche Kosten verursachte dieses Projekt durch auswärtige Berater?
12. Welche konkreten qualitätssteigernden Maßnahmen wurden aus diesem Projekt
entwickelt?
13. Welche Erfolge konnten mit der Umsetzung erzielt werden?
14. Kann der Leiter des Bundesgestütes Piber trotz seiner häufigen Abwesenheit durch die
Leitertätigkeit in der Spanischen Reitschule (Dienstag bis Donnerstag, Tourneen,
Vortragsreisen) die volle Verantwortung für eine ordnungsgemäße Zuchtarbeit,
inklusive Leistungsbeurteilung der Ausbildungspferde übernehmen und der auch
notwendigen Verwaltungstätigkeit in vollem Umfang nachkommen?
15. Gibt es durch die derzeitige Geschäftsordnung (gemeinsamer Leiter der beiden
Anstalten) Einsparungen? Wie hoch sind diese? Stehen diese in einem akzeptablen
Verhältnis zu den Nachteilen eines sehr beschränkten Zeitaufwandes für die notwendige
Zuchtarbeit und Leitertätigkeit im Bundesgestüt Piber?
16. Wurde das Bundesgestüt Piber mit der Führung des Ursprungszuchtbuches bereits
betraut bzw. wurde das im Bundesgestüt Piber geführte Zuchtbuch als
,,Ursprungszuchtbuch“ anerkannt?
17. Ist im Bundesgestüt Piber eine Zuchtbuchordnung vorhanden und kann diese auf das
Ursprungszuchtbuch übertragen werden?
18. Welche ökonomischen Ziele können durch diese ,,Ursprungslandregelung“ erreicht
werden bzw. inwieweit steigert die Zuerkennung das Ansehen Österreichs und der
österreichischen Lipizzanerzucht?
19. Welcher Mehraufwand im Zusammenhang mit der Zuerkennung und Führung des
Ursprungszuchtbuches ergibt sich für das Bundesgestüt Piber bzw. welche Maßnahmen
müssen noch getroffen werden?