451/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Sophie Bauer, Gradwohl, Dobnigg

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Sicherstellung einer erfolgreichen Zukunft für das Bundesgestüt Piber und die

Spanische Hofreitschule

 

Sowohl das Bundesgestüt Piber als auch die Spanische Hofreitschule gehören sicherlich zu

den Kronjuwelen österreichischer Kulturgüter und Tourismusprojekte. Da sich diese

Regierung auch einer radikalen, undifferenzierten und dem Vermögen und Ansehen der

Republik Österreich schädlichen Privatisierungslinie verschrieben hat, ist auch bei diesen

beiden Kulturgütern höchste Wachsamkeit und Vorsicht angebracht.

 

Darüber hinaus ist die Führung dieser beiden Betriebsorganisationen so zu gewährleisten,

dass eine vorbildliche Arbeitsweise vor Ort, höchstmögliche Anwesenheit, Vorbildwirkung

und intakte Kommunikationskultur für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet

sind.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Steht eine Ausgliederung des Bundesgestütes Piber und der Spanischen Reitschule

    konkret zur Diskussion?

2. Wenn ja, welche verschiedene Rechtsformen bieten sich an?

3. Welche Folgen hat eine Ausgliederung für die Belegschaften des Bundesgestütes Piber

     und der Spanischen Reitschule, detailliert nach den verschiedenen Rechtsverhältnissen

     der Bediensteten (Beamte, VB und KV - Bedienstete)?

4. Welche Änderungen bringt eine solche Maßnahme in Bezug auf Geschäftseinteilung

     und Geschäftsordnung der betroffenen Dienststellen mit sich bzw. wo entstehen

     Einsparungsmöglichkeiten?

5. Welche Änderungen sind im Zusammenhang mit der Ausgliederung in Bezug auf

    Gebäudeverwaltung (Wohn -, Nutz - und Wirtschaftsgebäude) und Gebäude -

     instandhaltung zu erwarten bzw. gibt es ein Gebäude- und Raumnutzungskonzept?

6. Inwieweit hat der Betriebsrat des Bundesgestütes Piber bzw. die Personalvertretung der

    Spanischen Reitschule ein Mitspracherecht bei eventuellen Ausgliederungs -

    maßnahmen?

7. Wird es zu weiteren Personaleinsparungen kommen?

8. Wie aus dem Bundesrechnungsabschluss hervorgeht, wird im Voranschlagsansatz

     (Bundesgestüt Piber und Spanische Reitschule gemeinsam), vor allem das Bundesgestüt

     Piber als Kostenverursacher dargestellt. Inwieweit gibt es einen Leistungsaustausch

     innerhalb der beiden Dienststellen, welche sich im Bundesrechnungsabschluss

     zahlenmäßig nicht niederschlagen?

9. Gibt es eine interne Verrechnung, z.B. für die im Bundesgestüt Piber auserlesenen

    Hengste, die in die Spanische Reitschule überstellt werden, für die im Bundesgestüt

    Piber erzeugten Futtermittel, die der Spanischen Reitschule zur Verfügung gestellt

    werden, für handwerkliche Leistungen von Bediensteten des Bundesgestütes Piber in

    der Spanischen Reitschule, etc., die sich im Rechnungsabschluss niederschlägt, oder

    stellt sich die Situation vergleichsweise so dar, dass das Bundesgestüt Piber in dieser

    gemeinsamen Institution, die klarerweise kostenverursachende Abteilung „Produktion“

    darstellt, und die Spanische Reitschule die Vermarktungsstelle des Produktes

    ,,Lipizzaner“ ist?

10. Welche Einsparungsmaßnahmen bzw. zukunftsorientierte Maßnahmen ergaben sich aus

      dem von Ihnen angeordneten Projekt ,,Lipizzaner 2000“?

11. Welche Kosten verursachte dieses Projekt durch auswärtige Berater?

12. Welche konkreten qualitätssteigernden Maßnahmen wurden aus diesem Projekt

       entwickelt?

13. Welche Erfolge konnten mit der Umsetzung erzielt werden?

14. Kann der Leiter des Bundesgestütes Piber trotz seiner häufigen Abwesenheit durch die

      Leitertätigkeit in der Spanischen Reitschule (Dienstag bis Donnerstag, Tourneen,

      Vortragsreisen) die volle Verantwortung für eine ordnungsgemäße Zuchtarbeit,

       inklusive Leistungsbeurteilung der Ausbildungspferde übernehmen und der auch

       notwendigen Verwaltungstätigkeit in vollem Umfang nachkommen?

15. Gibt es durch die derzeitige Geschäftsordnung (gemeinsamer Leiter der beiden

       Anstalten) Einsparungen? Wie hoch sind diese? Stehen diese in einem akzeptablen

       Verhältnis zu den Nachteilen eines sehr beschränkten Zeitaufwandes für die notwendige

       Zuchtarbeit und Leitertätigkeit im Bundesgestüt Piber?

16. Wurde das Bundesgestüt Piber mit der Führung des Ursprungszuchtbuches bereits

       betraut bzw. wurde das im Bundesgestüt Piber geführte Zuchtbuch als

       ,,Ursprungszuchtbuch“ anerkannt?

17. Ist im Bundesgestüt Piber eine Zuchtbuchordnung vorhanden und kann diese auf das

      Ursprungszuchtbuch übertragen werden?

18. Welche ökonomischen Ziele können durch diese ,,Ursprungslandregelung“ erreicht

      werden bzw. inwieweit steigert die Zuerkennung das Ansehen Österreichs und der

       österreichischen Lipizzanerzucht?

19. Welcher Mehraufwand im Zusammenhang mit der Zuerkennung und Führung des

       Ursprungszuchtbuches ergibt sich für das Bundesgestüt Piber bzw. welche Maßnahmen

       müssen noch getroffen werden?