452/J XXI.GP
der Abgeordneten Heinzl
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Anerkennung von Wasserkraft als erneuerbare Energie
Im Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz wurden Abnahmeverpflichtungen und Ziele zur
Forcierung des Anteils bestimmter erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung
formuliert. Ein erleichterter Netzzugang für Ökostrom und andere Bevorzugungen sollen den
ohnehin hohen Anteil erneuerbarer Energieträger (rund zwei Drittel) weiter heben. In keiner
Weise einzusehen ist, dass dabei die Wasserkraft - obwohl eine der umweltfreundlichsten
Energien - ausgenommen wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Finden Sie es richtig, dass die Wasserkraft im Sinne des Elektrizitätswirtschafts -
organisationsgesetzes nicht als erneuerbare Energie gefördert wird?
2. Sind Sie bereit, im Rahmen einer Novellierung des Elektrizitätswirtschafts -
organisationsgesetzes Maßnahmen zu setzen, um die Wasserkraft in Österreich zu
fördern?