452/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Heinzl

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Anerkennung von Wasserkraft als erneuerbare Energie

 

Im Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz wurden Abnahmeverpflichtungen und Ziele zur

Forcierung des Anteils bestimmter erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung

formuliert. Ein erleichterter Netzzugang für Ökostrom und andere Bevorzugungen sollen den

ohnehin hohen Anteil erneuerbarer Energieträger (rund zwei Drittel) weiter heben. In keiner

Weise einzusehen ist, dass dabei die Wasserkraft - obwohl eine der umweltfreundlichsten

Energien - ausgenommen wird.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Finden Sie es richtig, dass die Wasserkraft im Sinne des Elektrizitätswirtschafts -

    organisationsgesetzes nicht als erneuerbare Energie gefördert wird?

2. Sind Sie bereit, im Rahmen einer Novellierung des Elektrizitätswirtschafts -

    organisationsgesetzes Maßnahmen zu setzen, um die Wasserkraft in Österreich zu

    fördern?