46/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Jerezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Vorfall am 28.10.1999 in Salzburg
Am 28. Oktober 1999 um ca. 17:00 kam es zu heftigen Diskussionen zwischen Frau
N.N. und einer Verkäuferin eines Geschäftes in Salzburg. Da die Streitigkeiten nicht
beigelegt werden konnten, rief die Verkäuferin die Polizei zur Schlichtung des Vorfalls,
eine durchaus typische Situation. Sehr atypisch hingegen war die Reaktion der am Ort
des Geschehens eingetroffenen Polizisten. Diese verhafteten Frau N.N., die der
Verhaftung natürlich keinerlei Widerstand hätte leisten können. Es ist im Moment leider
noch nicht vollständig bekannt, was zwischen der Zeit der Verhaftung und der Rückkehr
von Frau N.N. in ihre Wohnung geschah. Klar und auf Fotos festgehalten ist allerdings,
dass Frau N.N. jetzt Prellungen und Blutergüsse im Gesicht und Rippenbereich hat.
Obwohl sie sich in ihrem Zimmer eingeschlossen hatte, konnte man von ihr erfahren,
dass sie bei der Verhaftung im Polizeiauto sowie auf dem Revier geschlagen wurde. Vor
ihrer Freilassung wurde sie noch von einem Amtsarzt untersucht. Zitat: „Der Amtsarzt
war nett, er hat mich nicht geschlagen.“ Grund der Freilassung war laut Angaben der
Polizeibeamten, dass sie nicht deliktsfähig sei.
Frau N.N. hatte bereits einen zweiwöchigen stationären Aufenthalt in einem
Krankenhaus wegen Gefühlsausbrüchen, aus dem Sie entgegen der Empfehlungen der
behandelnden Ärzte und ohne Anhörung der Familie von einem Richter entlassen
wurde. Jedoch wurden von den beteiligten Polizeibeamten weder das Krankenhaus
noch die Familie von den Vorfällen in Kenntnis gesetzt.
Auf Anfragen des Gatten von Frau N.N. im entsprechenden Polizeirevier nach dem
genauen Hergang wurde ein Auskunft gebender Beamter von einem anderen
Polizeibeamten angewiesen, keine Details zu nennen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurde Frau N.N. am 28.10.1999 in Salzburg von den Polizeibeamten
festgenommen?
2. Warum hatte Frau N.N. nach ihrer Entlassung Prellungen und Blutergüsse im
Gesicht sowie im Rippenbereich?
3. Wurde Frau N.N. vom Amtsarzt untersucht?
4. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam der Amtsarzt?
5. Eine der Aufgaben der Sicherheitsbehörden ist die Streitschlichtung. Warum haben
die herbeigerufenen Polizeibeamten nicht auf eine Beilegung der Streitigkeiten
bzw. auf eine sonst mögliche Gefahrenminderung hingewirkt?
6. Wurde aufgrund dieses Vorfalles eine Untersuchung eingeleitet?
7. Welches Ergebnis brachte diese Untersuchung?
8. Wer wurde mit der Untersuchung dieses Vorfalles beauftragt?
9. Wurde der Menschenrechtsbeirat mit diesem Vorfall befasst?
10. Warum wurde dem Gatten von Frau N.N. keine Auskunft über den genauen
Hergang erteilt?
11. Was wird von Ihrem Ministerium aufgrund dieses Vorfalles unternommen?