461/J XXI.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Johann Maier uundGenosse na ndenBu ndesministerfüurInneress
betreffend „Österreichische Polizei - Zeitung (ÖPOL) und andere sog.
„Exekutivzeitungen“ - Maßnahmen des BMI“
Konsumentenschützer sind seit einiger Zeit zunehmend mit Anfragen von Konsumenten,
Vereinen, Selbständigen, Gewerbetreibenden, Behörden, Gemeinden etc. konfrontiert, denen
persönlich, schriftlich oder in Form eines Telefonmarketings Inserate in sog.
,,Exekutivzeitungen“ angeboten werden. Telefonmarketing ist aber nach § 101 TKG verboten.
Nach unseren Informationen gibt es in Österreich angeblich mehr als 70 sog.
,‚Exekutivzeitungen“ (unter welchen Namen auch immer), wobei einige der Herausgeber bzw.
Verlage (oft auch über unseriöse Werbeagenturen) versuchen, mit dem positiv besetzten
Begriff der „Sicherheit“, „Polizei“, „Gendarmerie“ oder „Exekutive“ Inserate für letztendlich
obskure Publikationen zu lukrieren. Meist kann nicht konkret nachgewiesen werden, welchen
konkreten Inhalt und Verbreitungsgrad diese privat herausgegebenen Zeitungen aufweisen
und wie die Inserateneinnahmen verwendet werden. Angeboten werden diese Publikationen
oft auch als „fachlich kompetente Fachzeitung“ o.ä., wobei nicht einmal sichergestellt ist,
dass diese Zeitschriften tatsächlich im vereinbarten Ausmaß publiziert und weitergegeben
werden. Nun sind derartige Probleme mit der sog. „Österreichischen Polizei - Zeitung,
Fachzeitschrift für Exekutive in Österreich, Industriestraße 105a, Fürstentum Lichtenstein,
FL - 9491 Ruggell“ bekannt geworden.
Bei der „Österreichischen Polizei - Zeitung (ÖPOL)“ handelt es sich um eine ausschließlich
privat und im Ausland herausgegebene Informationsschrift. Inserate wurden 1999
beispielsweise auch österreichischen Gemeinden und Gewerbetreibenden verkauft, wobei
darauf hingewiesen wurde, dass damit die Polizei unterstützt wird. Inserenten haben aber
beispielsweise (die Inserate Ende des Jahres in Auftrag gegeben und bezahlt haben), bis heute
kein Belegexemplar erhalten. Die Inserenten haben den Auftrag nur deswegen erteilt, um
damit wie zugesagt die „Polizei“ zu unterstützen. Nun ist auch bekannt geworden, dass es
zumindest eine Ausgabe dieser ÖPOL - Zeitung gibt, die keine Inserate aufweist. Damit ergibt
sich der Verdacht des Inseratenbetruges.
Nach unseren Unterlagen soll diese Zeitung angeblich an 1.500 Exekutivstellen (Erstausgabe
1998) in Österreich verschickt werden.
Neben der offiziellen Zeitschrift „Öffentliche Sicherheit“ (BMI) gibt es auch zahlreiche
andere seriöse sog. „Polizei - Zeitungen“ gibt, die von Polizeisportvereinen, Personal -
vertretungsfraktionen etc. herausgebracht werden. Dagegen kann auch kein Einwand erhoben
werden. Trotzdem sind zu diesen ausschließlich privaten Exekutivzeitungen - die in keiner
Beziehung zu Sicherheitsbehörden stehen - klare Aussagen seitens des BMI notwendig, da
damit auch das gute Ansehen der Sicherheitsbehörden betroffen ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für innere
Anglegenheiten folgende Anfrage:
1. Ist Ihrem Ressort bzw. den nachgeordneten Sicherheitsdienststellen die „Österreichische
Polizeizeitung“ (ÖPOL) bekannt ?
2. Welche Haltung nimmt das BMI zur sog. "Österreichischen Polizeizeitung,
Fachzeitschrift für Exekutive in Österreich, Industriestraße 105 a, Fürstentum
Lichtenstein, FL - 9491 Ruggell“ ein?
3. In welcher Form wird die Österreichische Exekutive (Polizei, Gendarmerie) durch die
ÖPOL unterstützt? Gibt es gemeinsame Veranstaltungen oder
Weiterbildungsmaßnahmen? Gibt es Geldflüsse?
4. Wer sind die rechtlich verantwortlichen Personen dieser „Österreichischen Polizeizeitung“
(Herausgeber und Verleger bzw. Chefredakteur)?
5. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die österreichische Bevölkerung sowie die
österreichische Exekutive über diese „Österreichischen Polizeizeitung“ zu informieren?
6. Gibt es auch noch andere sogenannte Exekutivzeitungen, die Ihrer Ansicht nach das
Ansehen der Österreichischen Sicherheitsbehörden schädigen?
7. Werden Sie sich zu diesen sogenannten Exekutivzeitungen (z.B. Akquisition, Inhalte)
mittels eines Erlasses äußern?
8. Ist es für Sie bzw. das BMI vorstellbar eine Positivliste über seriöse sogenannte
„Exekutivzeitungen“ herauszubringen?
9. Ist es für Sie vorstellbar bei Publikationen für einen Namenschutz von „Polizei“,
„Gendarmerie“ und „Exekutive“ zum Schutz der österreichischen Bevölkerung vor
irreführende Marketingmaßnahmen - und um das Ansehen der Sicherheitsbehörden in
Österreich zu stärken - einzutreten?