462/J XXI.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend
„PKW - Verkauf nach Italien (Selbstimporte) - Immatrikulationsprobleme für
Die Verbraucherorganisation ,,Eurokons“ in Südtirol (Zulassungssamt Bozen) wurde in den
letzten Monaten von italienischen VerbraucherInnen mehrfach um Hilfe gebeten, da die
italienischen zuständigen Behörden für die Zulassung von Kraftfahrzeugen nicht mehr gewillt
waren, in Österreich gekaufte PKW´s zu immatrikulieren. Begründet wurde dies mit dem
Fehlen der beglaubigten Kopie des österreichischen Zulassungsscheines. Es war nämlich den
italienischen KäuferInnen in Österreich der beglaubigte Zulassungsschein nicht ausgehändigt
worden. Dieses Problem wurde auch von anderen Zulassungsämtern in Italien bestätigt. Das
italienische Verkehrsministerium hat bereits diese Beschwerden an die österreichische
Botschaft in Rom weitergeleitet. Dieselben Probleme dürften sich auch in anderen
Mitgliedstaaten ergeben.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr wird unter der
Rubrik „Privatisierung der Kfz - Zulassung“ u.a. erklärt, dass in Österreich der
Zulassungsschein in Zukunft aus zwei Zulassungsbescheinigungen bestehen wird und dass bei
der Abmeldung des KFZ beide Bescheinigungen abgegeben werden müssen. Die Rechtslage
ist klar: Die Versicherungen sind Gesetzes wegen verpflichtet, den alten Schein oder beide
Neuteile des Zulassungsscheines einzuziehen. Sie sind aber gleichzeitig nicht befugt, eine
beglaubigte Kopie davon zu erstellen.
Diese Vorgangsweise stellt allerdings für die italienischen KäuferInnen, die aus Österreich
einen Gebrauchtwagen importieren möchten, ein besonderes Problem dar: Der österreichische
Verkäufer und ehemalige Eigentümer / Halter des KFZ muss beide Teile der
Zulassungsbescheinigung bei der Abmeldung des KFZ abgeben und - da für dieses Verfahren
nunmehr Versicherungen zuständig sind - kann dem italienischen Käufer keine beglaubigte
Kopie des Zulassungsscheines ausgestellt werden. Ohne dieses Dokument kann jedoch ein
KFZ nicht ordentlich zugelassen werden.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr folgende Anfrage:
1. Wie sieht das zuständige Bundesministerium dieses Problem?
2. Sind Ihnen diese Probleme bekannt?
3. Wenn ja, aus welchen Mitgliedstaaten der EU?
4. Warum wird den KäuferInnen in anderen Mitgliedsstaaten, laut Artikel 5 der
Richtlinie 1999/37 die Zulassungsbestätigung im Original nicht ausgehändigt?
5. Wie wird für die Zukunft sichergestellt werden, dass bei der Abmeldung eines
Fahrzeuges bzw. bei einem Verkauf an einen Staatsbürger eines anderen
Mitgliedslandes (z.B. Italien) den / der KäuferIn beide Teile der
ausgefolgt werden?
6. Wenn dies nicht möglich sein sollte, an wen müsste sich dann die Zulassungsbehörde
in einem anderen Mitgliedsland (z.B. Italien) gem. Abs. 3 der Richtlinie 99/37
wenden?
7. Welche Rolle kommt dabei den Versicherungen zu, die nun in Österreich die Ab - und
Anmeldung (Kfz - Zulassung) übernommen haben?
8. Sehen Sie in der derzeitigen Rechtslage einen Widerspruch zur Richtlinie 1999/37?
9. Werden Sie entsprechende gesetzliche Änderungen vorschlagen?
10. Wenn nein, weshalb nicht?
11. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um die Selbstimporte durch KäuferInnen
bzw. KäuferInnen aus anderen Mitgliedstaaten (z.B. Italien) sicher zu stellen?