462/J XXI.GP

 

                                               ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend

„PKW - Verkauf nach Italien (Selbstimporte) - Immatrikulationsprobleme für

KonsumentInnen“

 

Die Verbraucherorganisation ,,Eurokons“ in Südtirol (Zulassungssamt Bozen) wurde in den

letzten Monaten von italienischen VerbraucherInnen mehrfach um Hilfe gebeten, da die

italienischen zuständigen Behörden für die Zulassung von Kraftfahrzeugen nicht mehr gewillt

waren, in Österreich gekaufte PKW´s zu immatrikulieren. Begründet wurde dies mit dem

Fehlen der beglaubigten Kopie des österreichischen Zulassungsscheines. Es war nämlich den

italienischen KäuferInnen in Österreich der beglaubigte Zulassungsschein nicht ausgehändigt

worden. Dieses Problem wurde auch von anderen Zulassungsämtern in Italien bestätigt. Das

italienische Verkehrsministerium hat bereits diese Beschwerden an die österreichische

Botschaft in Rom weitergeleitet. Dieselben Probleme dürften sich auch in anderen

Mitgliedstaaten ergeben.

 

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr wird unter der

Rubrik „Privatisierung der Kfz - Zulassung“ u.a. erklärt, dass in Österreich der

Zulassungsschein in Zukunft aus zwei Zulassungsbescheinigungen bestehen wird und dass bei

der Abmeldung des KFZ beide Bescheinigungen abgegeben werden müssen. Die Rechtslage

ist klar: Die Versicherungen sind Gesetzes wegen verpflichtet, den alten Schein oder beide

Neuteile des Zulassungsscheines einzuziehen. Sie sind aber gleichzeitig nicht befugt, eine

beglaubigte Kopie davon zu erstellen.

Diese Vorgangsweise stellt allerdings für die italienischen KäuferInnen, die aus Österreich

einen Gebrauchtwagen importieren möchten, ein besonderes Problem dar: Der österreichische

Verkäufer und ehemalige Eigentümer / Halter des KFZ muss beide Teile der

Zulassungsbescheinigung bei der Abmeldung des KFZ abgeben und - da für dieses Verfahren

nunmehr Versicherungen zuständig sind - kann dem italienischen Käufer keine beglaubigte

Kopie des Zulassungsscheines ausgestellt werden. Ohne dieses Dokument kann jedoch ein

KFZ nicht ordentlich zugelassen werden.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft

und Verkehr folgende Anfrage:

 

    1.    Wie sieht das zuständige Bundesministerium dieses Problem?

 

    2.    Sind Ihnen diese Probleme bekannt?

 

    3.    Wenn ja, aus welchen Mitgliedstaaten der EU?

 

    4.    Warum wird den KäuferInnen in anderen Mitgliedsstaaten, laut Artikel 5 der

           Richtlinie 1999/37 die Zulassungsbestätigung im Original nicht ausgehändigt?

 

    5.   Wie wird für die Zukunft sichergestellt werden, dass bei der Abmeldung eines

          Fahrzeuges bzw. bei einem Verkauf an einen Staatsbürger eines anderen

          Mitgliedslandes (z.B. Italien) den / der KäuferIn beide Teile der

 

           ausgefolgt werden?

 

    6.    Wenn dies nicht möglich sein sollte, an wen müsste sich dann die Zulassungsbehörde

           in einem anderen Mitgliedsland (z.B. Italien) gem. Abs. 3 der Richtlinie 99/37

           wenden?

 

    7.    Welche Rolle kommt dabei den Versicherungen zu, die nun in Österreich die Ab - und

           Anmeldung (Kfz - Zulassung) übernommen haben?

 

    8.    Sehen Sie in der derzeitigen Rechtslage einen Widerspruch zur Richtlinie 1999/37?

 

    9.    Werden Sie entsprechende gesetzliche Änderungen vorschlagen?

 

    10.  Wenn nein, weshalb nicht?

 

    11.  Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um die Selbstimporte durch KäuferInnen

           bzw. KäuferInnen aus anderen Mitgliedstaaten (z.B. Italien) sicher zu stellen?