465/J XXI.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit betreffend
„Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und Tätowieren“
Tausende ÖsterreicherInnen ließen sich in den letzten Jahren ,,Piercen oder Tätowieren". Dies
war einerseits oft mit einem gesundheitlichen, wie mit einem rechtlichen Risiko verbunden.
Daher ergaben sich in den letzten Jahren zahlreiche diesbezügliche Haftungsfragen -
andererseits auch allgemeine Rechtsfragen. So ist in Österreich immer noch umstritten, wer
zum ,,Piercen“ und zum „Tätowieren“ befugt ist. Zahlreiche gewerblich tätige Personen in
diesem Bereich befinden sich nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone. Über zahlreiche
parlamentarische Anfragen der letzen GP wurde versucht, eine Lösung dieses Problems zu
erreichen.
Die ehemalige Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Lore Hostasch hat daher
den Obersten Sanitätsrat beauftragt, ein Gutachten zum Themenbereich Tätowieren und
Piercing zu verfassen, um auf dieser Grundlage Bestimmungen vorbereiten zu können, die
unter Vorgabe der notwendigen, medizinischen Grundkenntnisse sowie medizinisch -
hygienischer Standards die Ausübung dieser Tätigkeit durch medizinische Laien künftig
regeln könnten (Fachliche Arbeiten für Schaffung eindeutiger Rechtsgrundlagen).
Diese Arbeiten sind nach unserem Informationsstand bereits abgeschlossen. Dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden Vorschläge übermittelt,
damit dieses im Rahmen des Gewerberechts die notwendige Umsetzung in die Wege leiten
kann (XXI GP Nr. 12/AB vom 29.12.1999 zu 7/J).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales
und Gesundheit folgende Anfrage:
1. in welcher Form sollen diese Probleme gelöst werden?
2. Werden Sie diese Vorschläge des Obersten Sanitätsrates weiter verfolgen und gegenüber
dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Erlassung notweniger
gewerberechtlicher Vorschriften eintreten?
3. Wenn nein, weshalb nicht?