487/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend dienstrechtliche Diskriminierung behinderter Menschen
Herr Mag. L. ist seit Jahren am Institut für Lawinen - und Wildbachforschung
Innsbruck (Rennweg 1, 6020 Innsbruck) beschäftigt. Er wird im Rahmen der
dortigen Forschungsarbeiten, und zwar aufgrund seiner wissenschaftlichen
Diplomarbeit verwendet.
Nach der Judikatur des VwGH ist für die Einstufung eines Arbeitsplatzes die
Verwendung maßgeblich. Eine Einstufung in v3 (früher „c“) nimmt auf die
tatsächliche Verwendung von Mag. L. offenbar nicht Bedacht.
Herr Mag. L. hat sein akademisches Geographie - Studium vor mehr als 1 1/2 Jahren
erfolgreich abgeschlossen. Er hat vor seiner Verwaltungsarbeit praktische
Erfahrung als Mitarbeiter der Wildbach - und Lawinenverbauung erworben. Erst
durch seine Behinderung wechselte er in den „Innendienst“, wo er nebenbei bereits
wissenschaftliche Studien und Arbeiten im Zusammenhang mit der
Datenermittlung, Datenerfassung, Datenaggregation und Datenverarbeitung
betreffend Lawinen (Wetter, Untergrund, Verlauf, Schäden, Häufigkeit,
Prognostizierbarkeit) EDV - unterstützt für seine Diplomarbeit durchführte. Im
Hinblick auf die Relevanz dieser Forschungsergebnisse und Erfahrungen im
Zusammenhang mit seinem Studium wurde seine tatsächliche Verwendung am
Institut für Lawinen - und Wildbachforschung angepaßt und er wendet nun genau
dieses, von ihm eingebrachte, von Ihrem Ministerium jedoch nicht honorierte
Know - How aus seiner Diplomarbeit im Rahmen seiner dienstlichen Verwendung
an.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie viele AkademikerInnen, die das Studium der Geographie absolviert
haben, werden am Institut für Lawinen - und Wildbachforschung, Innsbruck,
verwendet?
2) Wann wurde der/die letzte AbsolventIn der Studienrichtung Geographie beim
genannten Institut
eingestellt?
3) Seit wann ist dem/den Vorgesetzten bzw. der Personalverwaltung Ihres
Ministeriums der Studienabschluß des Mag. L. bekannt?
4) Wurde die Meldung über den Studienabschluß im Dienstweg ordnungsgemäß
weitergeleitet?
5) Wann haben die Vorgesetzten die tatsächliche Verwendung des Herrn Mag. L.
in Innsbruck kontrolliert?
6) Wurde der unmittelbar Vorgesetzte/Institutsleiter um eine Stellungnahme
ersucht, da dieser die konkretesten Angaben über die tatsächliche
Verwendung machen kann?
7) Wann und in welcher Weise wurde in welchem Vertragsstadium der betroffene
Bedienstete Mag. L. vor der Erledigung durch die Personalverwaltung Ihres
Ministeriums gehört?
8) In welcher Form erfolgte wann die Ablehnung Mag. L. gegenüber?
9) Wurde eine Weisung erlassen, wie Mag. L. künftig - abweichend von seiner
bisherigen tatsächlichen Verwendung - verwendet werden soll?
Wenn ja: Von wem wurde diese wann wem gegenüber in welcher Form
ausgesprochen?