487/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

 

betreffend dienstrechtliche Diskriminierung behinderter Menschen

 

 

Herr Mag. L. ist seit Jahren am Institut für Lawinen - und Wildbachforschung

Innsbruck (Rennweg 1, 6020 Innsbruck) beschäftigt. Er wird im Rahmen der

dortigen Forschungsarbeiten, und zwar aufgrund seiner wissenschaftlichen

Diplomarbeit verwendet.

Nach der Judikatur des VwGH ist für die Einstufung eines Arbeitsplatzes die

Verwendung maßgeblich. Eine Einstufung in v3 (früher „c“) nimmt auf die

tatsächliche Verwendung von Mag. L. offenbar nicht Bedacht.

Herr Mag. L. hat sein akademisches Geographie - Studium vor mehr als 1 1/2 Jahren

erfolgreich abgeschlossen. Er hat vor seiner Verwaltungsarbeit praktische

Erfahrung als Mitarbeiter der Wildbach - und Lawinenverbauung erworben. Erst

durch seine Behinderung wechselte er in den „Innendienst“, wo er nebenbei bereits

wissenschaftliche Studien und Arbeiten im Zusammenhang mit der

Datenermittlung, Datenerfassung, Datenaggregation und Datenverarbeitung

betreffend Lawinen (Wetter, Untergrund, Verlauf, Schäden, Häufigkeit,

Prognostizierbarkeit) EDV - unterstützt für seine Diplomarbeit durchführte. Im

Hinblick auf die Relevanz dieser Forschungsergebnisse und Erfahrungen im

Zusammenhang mit seinem Studium wurde seine tatsächliche Verwendung am

Institut für Lawinen - und Wildbachforschung angepaßt und er wendet nun genau

dieses, von ihm eingebrachte, von Ihrem Ministerium jedoch nicht honorierte

Know - How aus seiner Diplomarbeit im Rahmen seiner dienstlichen Verwendung

an.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Wie viele AkademikerInnen, die das Studium der Geographie absolviert

     haben, werden am Institut für Lawinen - und Wildbachforschung, Innsbruck,

     verwendet?

 

2) Wann wurde der/die letzte AbsolventIn der Studienrichtung Geographie beim

     genannten Institut eingestellt?

3) Seit wann ist dem/den Vorgesetzten bzw. der Personalverwaltung Ihres

    Ministeriums der Studienabschluß des Mag. L. bekannt?

 

4) Wurde die Meldung über den Studienabschluß im Dienstweg ordnungsgemäß

     weitergeleitet?

 

5) Wann haben die Vorgesetzten die tatsächliche Verwendung des Herrn Mag. L.

     in Innsbruck kontrolliert?

 

6) Wurde der unmittelbar Vorgesetzte/Institutsleiter um eine Stellungnahme

     ersucht, da dieser die konkretesten Angaben über die tatsächliche

    Verwendung machen kann?

 

7) Wann und in welcher Weise wurde in welchem Vertragsstadium der betroffene

     Bedienstete Mag. L. vor der Erledigung durch die Personalverwaltung Ihres

     Ministeriums gehört?

 

8) In welcher Form erfolgte wann die Ablehnung Mag. L. gegenüber?

 

9) Wurde eine Weisung erlassen, wie Mag. L. künftig - abweichend von seiner

     bisherigen tatsächlichen Verwendung  - verwendet werden soll?

     Wenn ja: Von wem wurde diese wann wem gegenüber in welcher Form

     ausgesprochen?