488/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend behindertengerechte Portierlogen
Immer mehr Menschen werden im Laufe ihres Lebens behindert. Daraus ergibt
sich für viele behinderte Menschen das Problem, daß um wieder arbeiten zu
können, der Arbeitsplatz entsprechend verändert bzw. baulich barrierefrei
adaptiert werden muß. So ist es auch notwendig geworden die Portierloge im Schloß
Schönbrunn entsprechend zu adaptieren, damit Herr D., der seit Juli 1999
Rollstuhlfahrer ist, seinen Arbeitsplatz wieder erreichen und seine Arbeit ausüben
kann. Obwohl die Situation bereits seit Juli 1999 besteht, wurden keinerlei
Umbauarbeiten gemacht. Da sich die Portierlogen im Besitz der Schlossgesellschaft
befinden, aber von den Bundesgärten verwaltet werden, fühlt sich anscheinend
niemand zuständig, die entsprechenden Umbauten einzufordern und umzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen bekannt daß Herr D. seine Portierloge nicht mehr benutzen kann, da
er seit Juli 1999 Rollstuhlfahrer ist?
Wenn ja: Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit Herr D. wieder
seinen Arbeitsplatz erreichen kann?
Wenn nein: Wer ist in Ihrem Ministerium für die Belange begünstigter
behinderter Menschen zuständig?
2) Werden Sie veranlassen, daß alle in Ihrem Ministerium befindlichen Gebäude
und Behindertenarbeitsplätze barrierefrei erreichbar sind?
Wenn ja: Bis wann sind die entsprechenden Umbauten abgeschlossen?
Wenn nein: Was ist der Grund dafür, daß Sie die Bestimmungen der
österreichischen Bundesverfassung (Artikel 7) nicht erfüllen wollen/können?