488/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

 

 

betreffend behindertengerechte Portierlogen

 

Immer mehr Menschen werden im Laufe ihres Lebens behindert. Daraus ergibt

sich für viele behinderte Menschen das Problem, daß um wieder arbeiten zu

können, der Arbeitsplatz entsprechend verändert bzw. baulich barrierefrei

adaptiert werden muß. So ist es auch notwendig geworden die Portierloge im Schloß

Schönbrunn entsprechend zu adaptieren, damit Herr D., der seit Juli 1999

Rollstuhlfahrer ist, seinen Arbeitsplatz wieder erreichen und seine Arbeit ausüben

kann. Obwohl die Situation bereits seit Juli 1999 besteht, wurden keinerlei

Umbauarbeiten gemacht. Da sich die Portierlogen im Besitz der Schlossgesellschaft

befinden, aber von den Bundesgärten verwaltet werden, fühlt sich anscheinend

niemand zuständig, die entsprechenden Umbauten einzufordern und umzusetzen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)  Ist Ihnen bekannt daß Herr D. seine Portierloge nicht mehr benutzen kann, da

     er seit Juli 1999 Rollstuhlfahrer ist?

     Wenn ja: Welche Vorkehrungen wurden getroffen, damit Herr D. wieder

     seinen Arbeitsplatz erreichen kann?

     Wenn nein: Wer ist in Ihrem Ministerium für die Belange begünstigter

     behinderter Menschen zuständig?

 

2)  Werden Sie veranlassen, daß alle in Ihrem Ministerium befindlichen Gebäude

     und Behindertenarbeitsplätze barrierefrei erreichbar sind?

     Wenn ja: Bis wann sind die entsprechenden Umbauten abgeschlossen?

     Wenn nein: Was ist der Grund dafür, daß Sie die Bestimmungen der

     österreichischen Bundesverfassung (Artikel 7) nicht erfüllen wollen/können?