494/J XXI.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Böhmdorfer/Stapo
Auf Ersuchen des Bundespräsidenten wurde der derzeitige Justizminister vor seiner
Angelobung von der Staatspolizei überprüft. Der Bundespräsident sah offensichtlich
keine andere Möglichkeit, die Angelobung eines weiteren belasteten Ministers zu
verhindern.
Da die Rolle des Bundeskanzlers in dieser Causa aufklärungsbedürftig ist, richten
die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
ANFRAGE:
1. Wann (Datum, Uhrzeit) sind Sie über die Überprüfung von Dr. Böhmdorfer
durch das Bundesministerium für Inneres informiert worden?
2. Wann (Datum, Uhrzeit) sind Sie informiert worden, dass der Bundespräsident
den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit ersucht hat, Dr. Böhmdorfer zu
überprüfen?
3. Wen haben Sie über die „staatspolizeiliche Überprüfung“ Dr. Böhmdorfers
informiert?
4. Wann haben Sie als Regierungschef Ihren Kollegen Dr. Böhmdorfer über seine
staatspolizeiliche Überprüfung informiert?
5. Falls diese Information unterblieben ist; Warum haben Sie Ihren Justizminister
nicht informiert, dass er vor seiner Angelobung vom Innenministerium angelobt
6. Die APA 0647 vom 2.3.2000 stellt fest: „Der Sprecher von (Generaldirektor für
öffentliche Sicherheit), Buxbaum, Rudolf Gollia, bestätigte ebenfalls, dass auf
Ersuchen Klestils eine Überprüfung der Im Bereich der Staatspolizei allenfalls
vorliegenden Akten über Böhmdorfer vorgenommen worden sei.“ Sie selbst
haben am selben Tag vor dem Nationalraterklärt, dass „von einer Stapo -
Überprüfung überhaupt nicht die Rede sein kann.“ Warum haben Sie vor dem
Nationalrat die Unwahrheit gesagt?
7. Welche Konsequenzen hat ein Bundeskanzler zu ziehen, wenn er dem
Nationalrat nachweislich die Unwahrheit gesagt hat?