494/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Böhmdorfer/Stapo

 

 

Auf Ersuchen des Bundespräsidenten wurde der derzeitige Justizminister vor seiner

Angelobung von der Staatspolizei überprüft. Der Bundespräsident sah offensichtlich

keine andere Möglichkeit, die Angelobung eines weiteren belasteten Ministers zu

verhindern.

 

Da die Rolle des Bundeskanzlers in dieser Causa aufklärungsbedürftig ist, richten

die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wann (Datum, Uhrzeit) sind Sie über die Überprüfung von Dr. Böhmdorfer

    durch das Bundesministerium für Inneres informiert worden?

 

2. Wann (Datum, Uhrzeit) sind Sie informiert worden, dass der Bundespräsident

    den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit ersucht hat, Dr. Böhmdorfer zu

    überprüfen?

 

3. Wen haben Sie über die „staatspolizeiliche Überprüfung“ Dr. Böhmdorfers

    informiert?

 

4. Wann haben Sie als Regierungschef Ihren Kollegen Dr. Böhmdorfer über seine

    staatspolizeiliche Überprüfung informiert?

 

5. Falls diese Information unterblieben ist; Warum haben Sie Ihren Justizminister

    nicht informiert, dass er vor seiner Angelobung vom Innenministerium angelobt

6. Die APA 0647 vom 2.3.2000 stellt fest: „Der Sprecher von (Generaldirektor für

    öffentliche Sicherheit), Buxbaum, Rudolf Gollia, bestätigte ebenfalls, dass auf

    Ersuchen Klestils eine Überprüfung der Im Bereich der Staatspolizei allenfalls

    vorliegenden Akten über Böhmdorfer vorgenommen worden sei.“ Sie selbst

    haben am selben Tag vor dem Nationalraterklärt, dass „von einer Stapo -

    Überprüfung überhaupt nicht die Rede sein kann.“ Warum haben Sie vor dem

    Nationalrat die Unwahrheit gesagt?

 

7. Welche Konsequenzen hat ein Bundeskanzler zu ziehen, wenn er dem

    Nationalrat nachweislich die Unwahrheit gesagt hat?