51/J XXI.GP

 

                                                               Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Brinek, Mag. Tancsits

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

betreffend Fördermittel aus dem ESF

 

 

Privaten sozialen Initiativen fehlt es in Österreich an weitreichender Unterstützung, wie sie

der Europäische Sozialfonds, kurz ESF, zur Qualitätssicherung auf sozialem Gebiet

ermöglicht. Seit Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, hat es Zugang zu

europäischen Förderprogrammen. Aufgrund von Publikationen und der differenzierten

Wahrnehmung öffentlicher Aussagen ergeben sich Fragen hinsichtlich der effizienten

Nutzung dieser Mittel. Die EU - Fördermittel werden in Österreich nicht entsprechend als

Chance bzw. als Mittel zur Problemlösung auf dem sozialen Sektor angesehen und

dementsprechend öffentlich publik gemacht. Es entsteht dadurch der Eindruck, daß in

Österreich die EU - Fördermittel nicht entsprechend ausgeschöpft werden.

 

In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an die

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher folgende

 

 

                                                               Anfrage

 

1.   Wie hoch sind die finanziellen Mittel im laufenden Budget veranschlagt, um den ESF in

      Österreich mit nationalen Geldern mitzufinanzieren zu können?

2.   Gibt es Schwerpunkte im Rahmen des ESF, wobei sich Österreich besonders engagiert

      und, wenn ja, welche?

3.   Welches Gremium legt diese Schwerpunkte im ESF fest, wo liegen seine Kompetenzen in

      Österreich und wie sind sie strukturiert?

4.   Sind bereits in Österreich Anträge an den ESF erfolgt und, wenn ja, wie viele Anträge

      wurden seit Beginn gestellt?

5.   Nach welchen Kriterien wurden seitens Österreich Projekte bzw. Anträge weitergeleitet?

6.   Welche Kriterien waren ausschlaggebend, um Anträge abzulehnen?

7.   Wer ist befugt, die Anträge zu bewerten?

8.   Findet im Falle einer Zurückstellung des Ansuchens eine qualifizierte schriftliche

      Benachrichtigung hinsichtlich der negativen Entscheidung unter Angabe von Sachgründen

      statt? Wenn nein, warum nicht?

9.   Erachten Sie die Gebarung der Anträge als transparent genug und, wenn ja, wer ist befugt,

      die Anträge zu bewerten?

10. Was werden Sie unternehmen, um dem ESF zu einer größeren Transparenz und Publizität

      in Österreich zu verhelfen?