514/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Binder, G. Heinisch - Hosek
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Förderung von Frauen - und Mädcheneinrichtungen
Anläßlich des Internationalen Frauentages versicherte Frau Bundesministerin Sickl, dass den
in Österreich bestehenden Frauenorganisationen und Verbänden, die sich den Problemen und
Ängsten der Frauen annehmen, auch weiterhin die finanziellen Rahmenbedingungen zur
Verfügung gestellt werden sollen, die sie für ihre wertvolle Arbeit benötigen. So wird es im
Frauenbereich bei den Organisationen und Projekten keine Kürzungen geben
(OTS 201 - 08. März 2000).
Für ihre laufende Arbeit und für die Planung kommender Projekte brauchen die Mädchen -
und Fraueneinrichtungen in Österreich dringend konkrete Zusagen betreffend der
Förderungen vom Bund. Laut Aussagen vieler Beratungsstellen werden sie nur noch kurz
durchhalten, wenn die versprochenen Förderungen vom Bund nicht bald eintreffen. Auch mit
der positiven Aussage der Ministerin bleibt die Frage der langfristigen ökonomischen und
gesetzlichen Absicherung dieser Einrichtungen ungelöst.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Soziale
Sicherheit und Generationen folgende
Anfrage:
1. Wann werden die von Ihnen versprochenen Mittel bei den Mädchen - und
Fraueneinrichtungen für das Jahr 2000 eintreffen?
2. Können also die betroffenen Einrichtungen, getreu Ihrer Aussage, damit rechnen, ihre
bisherige Tätigkeiten weiterführen zu können?
3. Gilt Ihre Aussage nur für das Jahr 2000 oder ist es Ihre Intention, trotz Sparvorhaben der
Regierung, diesen Teil Ihres Budgets auch künftig ohne Kürzungen aufrecht zu halten?
4. Wann wird die von den MitarbeiterInnen vieler Beratungsstellen geforderte
Basisfinanzierung von Mädchen - und Fraueneinrichtungen verwirklicht?
5. Wird es eine gesetzliche Verankerung von Mädchen - und Fraueneinrichtungen geben?
Wenn ja - wann?