517/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend „Österreichische Sporthilfe“

 

Medienberichten war zu entnehmen, dass der zurückgetretene Generalsekretär der

Österreichischen Sporthilfe, Hubert Neuper, neben seinem Gehalt auch Provisionen

erhalten hat.

 

Diese Regelung dürfte eine "Lex Neuper“ gewesen sein, da seine Vorgänger eine

solche Provisionsvereinbarung offenbar nicht hatten. Diese Vereinbarung fällt in die

Verantwortung des damaligen Sporthilfepräsidenten und Bundeskanzlers Klima und

des damaligen geschäftsführenden Sporthilfepräsidenten und Staatssekretärs

Wittmann, die ihre Funktionen per Statut der „Österreichischen Sporthilfe“

innehatten.

 

Darüber hinaus gab es offensichtlich auch Widersprüche bei der Abrechnung der

Provisionen (Format 4/00).

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Teile umfaßte die Gehaltsvereinbarung mit den letzten drei Sporthilfe -

     Generalsekretären Peter Seisenbacher, Andreas Schwab und Hubert Neuper?

 

2. Ist es richtig, dass die Provisionsvereinbarung erst bei der Bestellung Hubert

    Neupers eingeführt wurde?

 

3. Wie lautete die Ausschreibung, die zur Bestellung Hubert Neupers führte

     hinsichtlich des Gehalts?

 

a) War die Provisionsvereinbarung bereits Teil der Ausschreibung?

b) Wenn nein, wie konnte die Gehaltsvereinbarung gegenüber der Ausschreibung

     abgeändert werden, ohne dass es zu einer neuerlichen Ausschreibung kam?

 

4. Ist geplant, auch bei der kommenden Bestellung eines/einer

    Sporthilfegeneralsekretärs/in weiterhin Provisionen als Gehaltsbestandteil

    aufzunehmen?

 

5. Wie genau lautete die Provisionsvereinbarung?

a) Ist es richtig, dass Provisionen für jede neue Sponsorleistung verrechnet werden

    durften und nicht erst ab einer gewissen Gesamthöhe an Sponsorleistungen?

b) Ist es nicht unüblich, Provisionen schon für das hauptsächliche Betätigungsfeld zu

     leisten?

c) Warum wurde eine Provisionszahlung, wenn überhaupt, nicht erst ab dem

     Überschreiten einer bestimmten Höhe an Sponsoreinnahmen vereinbart?

 

6. Ist es richtig, dass seitens des Generalsekretärs auch Provisionen für Einnahmen

    in Rechnung gestellt wurden, die entgegen der Vereinbarung bereits von

    seinem Vorgänger mit den Sponsoren ausverhandelt wurden?

a) Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte?

b) Wurden Provisionszahlungen für solche entgegen der Vereinbarung in Rechnung

     gestellten Leistungen getätigt?

c) Wurden diese Beträge zurückverlangt und zurückbezahlt?

 

7.  Wie hoch waren die Rücklagen der „Österreichischen Sporthilfe“ beim Amtsantritt

     Hubert Neupers als Generalsekretär und bei seinem Ausscheiden aus dieser

     Funktion?