517/J XXI.GP
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend „Österreichische Sporthilfe“
Medienberichten war zu entnehmen, dass der zurückgetretene Generalsekretär der
Österreichischen Sporthilfe, Hubert Neuper, neben seinem Gehalt auch Provisionen
erhalten hat.
Diese Regelung dürfte eine "Lex Neuper“ gewesen sein, da seine Vorgänger eine
solche Provisionsvereinbarung offenbar nicht hatten. Diese Vereinbarung fällt in die
Verantwortung des damaligen Sporthilfepräsidenten und Bundeskanzlers Klima und
des damaligen geschäftsführenden Sporthilfepräsidenten und Staatssekretärs
Wittmann, die ihre Funktionen per Statut der „Österreichischen Sporthilfe“
innehatten.
Darüber hinaus gab es offensichtlich auch Widersprüche bei der Abrechnung der
Provisionen (Format 4/00).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Teile umfaßte die Gehaltsvereinbarung mit den letzten drei Sporthilfe -
Generalsekretären Peter Seisenbacher, Andreas Schwab und Hubert Neuper?
2. Ist es richtig, dass die Provisionsvereinbarung erst bei der Bestellung Hubert
Neupers eingeführt wurde?
3. Wie lautete die Ausschreibung, die zur Bestellung Hubert Neupers führte
hinsichtlich des Gehalts?
a) War die Provisionsvereinbarung bereits Teil der Ausschreibung?
b) Wenn nein, wie konnte die Gehaltsvereinbarung gegenüber der Ausschreibung
abgeändert werden, ohne dass es zu einer neuerlichen Ausschreibung kam?
4. Ist geplant, auch bei der kommenden Bestellung eines/einer
Sporthilfegeneralsekretärs/in weiterhin Provisionen als Gehaltsbestandteil
aufzunehmen?
5. Wie genau lautete die
Provisionsvereinbarung?
a) Ist es richtig, dass Provisionen für jede neue Sponsorleistung verrechnet werden
durften und nicht erst ab einer gewissen Gesamthöhe an Sponsorleistungen?
b) Ist es nicht unüblich, Provisionen schon für das hauptsächliche Betätigungsfeld zu
leisten?
c) Warum wurde eine Provisionszahlung, wenn überhaupt, nicht erst ab dem
Überschreiten einer bestimmten Höhe an Sponsoreinnahmen vereinbart?
6. Ist es richtig, dass seitens des Generalsekretärs auch Provisionen für Einnahmen
in Rechnung gestellt wurden, die entgegen der Vereinbarung bereits von
seinem Vorgänger mit den Sponsoren ausverhandelt wurden?
a) Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte?
b) Wurden Provisionszahlungen für solche entgegen der Vereinbarung in Rechnung
gestellten Leistungen getätigt?
c) Wurden diese Beträge zurückverlangt und zurückbezahlt?
7. Wie hoch waren die Rücklagen der „Österreichischen Sporthilfe“ beim Amtsantritt
Hubert Neupers als Generalsekretär und bei seinem Ausscheiden aus dieser
Funktion?