52/J XXI.GP
A n f r a g e
der Abg. Haller
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz
betreffend Magnetsperren und Herzschrittmacher
Die meisten Kaufhäuser und modernen Geschäfte sind bereits
mit Magnetsperren und anderen elektronischen Einrichtungen
zur technischen Abwicklung, Überwachung, Verrechnung und
Kontrolle ausgestattet. Einige dieser elektronischen Ein -
richtungen üben störende Einflüsse auf Herzschrittmacher
und andere medizinische Implantate aus, wodurch Patienten
mit solchen Hilfsmitteln beim Betreten solcher Geschäfte
gesundheitliche Schäden erleiden können.
Da der Konsumentenschutz auch diesen Aspekt erfassen sollte,
richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundes -
ministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
die nachstehende
A n f r a g e :
1. Seit wann ist Ihrem Ressort bekannt, daß Magnetsperren
und andere elektronische Einrichtungen in Einkaufszentren,
Kaufhäusern und Geschäften störende Einflüsse auf Herz -
schrittmacher und andere medizinische Implantate ausüben
können ?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Installierung
solcher Magnetsperren und elektronischer Einrichtungen,
obwohl damit die menschliche Gesundheit gefährdet oder
geschädigt werden kann ?
3. Ist Ihrem Ressort bekannt, welche dieser Produkte unschäd -
lich sind und welche Gesundheitsgefährdungen und - schäden
auslösen können ?
4. Warum haben Sie gesundheitsgefährdende oder - schädigende
Magnetsperren und sonstige elektronische Einrichtungen in
Einkaufszentren, Kaufhäusern, Geschäften und sonstigen
Örtlichkeiten noch nicht verboten ?
5. Wann werden Sie in einem ersten Schritt zumindest bundes -
einheitlich die Anbringung von Warnhinweisen vorschreiben ?
6. Was werden Sie als für den Verbraucherschutz zuständige
Bundesministerin unternehmen, um Menschen mit Implantaten
die Erledigung der täglichen Einkäufe ohne Gesundheitsgefahr
zu ermöglichen ?