53/J XXI.GP
der Abgeordneten Haller, Dr. Partik - Pablé und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Entwicklungen auf Grund der Staatsbürgerschaftsgesetzesnovelle 1998
In der Beantwortung der Anfragen J/5760 haben Sie mit folgender Bemerkung die
Beantwortung geschlossen. „Abschließend möchte ich noch bemerken, dass das
Bundesland Tirol bis dato keine statistische Angaben zu den Fragen 3, 6, 7, 8 und
9 machen konnte".
Des Weiteren haben Sie in der Beantwortung der Anfrage J/6183 zur Frage 1
folgendes erklärt. Im Zuge einer Besprechung der Staatsbürgerschaftsnovelle
1998, die am 17. September 1998 stattgefunden hat und an der die zuständige
Fachabteilung und die Leiter der Fremden - und Legistiksektion meines Ressorts
sowie informierte Vertreter aller Bundesländer teilgenommen haben, wurde
einvernehmlich festgestellt, dass vorerst von einem Mustererlass abgesehen
werden kann. Weiters vereinbarten die Teilnehmer, dass zunächst einmal über
einen gewissen Zeitraum die praktische Anwendung des § 10a StbG abgewartet
wird und die Ämter der Landesregierungen im Falle von auftretenden Problemen
an mein Ressort herantreten.
In der Regel wird mindestens einmal im Jahr von der zuständigen Fachabteilung
eine Staatsbürgerschaftskonferenz, an der alle Ämter der Landesregierungen
teilnehmen, abgehalten. Diese Staatsbürgerschaftskonferenz ist eine gemeinsame
Plattform für mein Ressort und die mit der Durchführung des
Staatsbürgerschaftsverfahrens betrauten Ämter der Landesregierungen. Diese
Plattform bietet die Gelegenheit, einen Erfahrungsaustausch der einzelnen Ämter
der Landesregierungen vorzunehmen, Unterschiede festzustellen und gemeinsam
an einer einheitlichen
Lösung zu arbeiten.
Diese Staatsbürgerschaftskonferenz ist auch für Anfang Herbst dieses Jahres
vorgesehen, sodass hiebei die Möglichkeit sich eröffnen wird, evtl. vorhandene
unterschiedliche Vorgangsweisen in eine einheitliche Bahn zu lenken.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
ANFRAGE:
1. Wie oft wurde die Staatsbürgerschaft im heurigen Jahr in Tirol verliehen?
2. Wie oft wurde in Tirol im Jänner 1999 die Staatsbürgerschaft nicht verliehen,
weil die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht nachgewiesen
werden konnten?
3. Wie viele Doppelstaatsbürgerschaften wurden im heurigen Jahr in Tirol
bewilligt?
4. In wie vielen Fällen wurde im Jahre 1998 durchschnittlich monatlich die
Wartefrist von 10 Jahren in Tirol verkürzt?
5. In wie vielen Fällen wurde im heurigen Jahr in Tirol die Wartefrist verkürzt,
weil besonders berücksichtigungswürdige Umstände vorlagen?
6. Welche der im Gesetz aufgezählten Gründe waren dies jeweils?
7. Wie wollen Sie die einheitliche Überprüfung und Beurteilung der
Deutschkenntnisse von Staatsbürgerschaftswerbern in allen neun
Bundesländern tatsächlich erreichen?
8. Erfolgt seitens Ihres Ministeriums eine Überprüfung der Handhabung dieser
Gesetzesbestimmung, wenn ja, inwiefern wird überprüft, ob es in den
Bundesländern bereits zu einer einheitlichen Vorgangsweise gekommen ist?
9. Wann fand die, in der Beantwortung erwähnte, Staatsbürgerschaftskonferenz
statt?
10. Welche Vorschläge und Anliegen wurden von den einzelnen Bundesländern
vorgebracht?
11. Welche Maßnahmen werden Sie noch zu setzen haben?