53/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haller, Dr. Partik - Pablé und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Entwicklungen auf Grund der Staatsbürgerschaftsgesetzesnovelle 1998

 

In der Beantwortung der Anfragen J/5760 haben Sie mit folgender Bemerkung die

Beantwortung geschlossen. „Abschließend möchte ich noch bemerken, dass das

Bundesland Tirol bis dato keine statistische Angaben zu den Fragen 3, 6, 7, 8 und

9 machen konnte".

 

Des Weiteren haben Sie in der Beantwortung der Anfrage J/6183 zur Frage 1

folgendes erklärt. Im Zuge einer Besprechung der Staatsbürgerschaftsnovelle

1998, die am 17. September 1998 stattgefunden hat und an der die zuständige

Fachabteilung und die Leiter der Fremden - und Legistiksektion meines Ressorts

sowie informierte Vertreter aller Bundesländer teilgenommen haben, wurde

einvernehmlich festgestellt, dass vorerst von einem Mustererlass abgesehen

werden kann. Weiters vereinbarten die Teilnehmer, dass zunächst einmal über

einen gewissen Zeitraum die praktische Anwendung des § 10a StbG abgewartet

wird und die Ämter der Landesregierungen im Falle von auftretenden Problemen

an mein Ressort herantreten.

In der Regel wird mindestens einmal im Jahr von der zuständigen Fachabteilung

eine Staatsbürgerschaftskonferenz, an der alle Ämter der Landesregierungen

teilnehmen, abgehalten. Diese Staatsbürgerschaftskonferenz ist eine gemeinsame

Plattform für mein Ressort und die mit der Durchführung des

Staatsbürgerschaftsverfahrens betrauten Ämter der Landesregierungen. Diese

Plattform bietet die Gelegenheit, einen Erfahrungsaustausch der einzelnen Ämter

der Landesregierungen vorzunehmen, Unterschiede festzustellen und gemeinsam

an einer einheitlichen

Lösung zu arbeiten.

 

Diese Staatsbürgerschaftskonferenz ist auch für Anfang Herbst dieses Jahres

vorgesehen, sodass hiebei die Möglichkeit sich eröffnen wird, evtl. vorhandene

unterschiedliche Vorgangsweisen in eine einheitliche Bahn zu lenken.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres

folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie oft wurde die Staatsbürgerschaft im heurigen Jahr in Tirol verliehen?

 

2. Wie oft wurde in Tirol im Jänner 1999 die Staatsbürgerschaft nicht verliehen,

    weil die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nicht nachgewiesen

    werden konnten?

3. Wie viele Doppelstaatsbürgerschaften wurden im heurigen Jahr in Tirol

    bewilligt?

 

4. In wie vielen Fällen wurde im Jahre 1998 durchschnittlich monatlich die

    Wartefrist von 10 Jahren in Tirol verkürzt?

 

5. In wie vielen Fällen wurde im heurigen Jahr in Tirol die Wartefrist verkürzt,

    weil besonders berücksichtigungswürdige Umstände vorlagen?

 

6. Welche der im Gesetz aufgezählten Gründe waren dies jeweils?

 

7. Wie wollen Sie die einheitliche Überprüfung und Beurteilung der

    Deutschkenntnisse von Staatsbürgerschaftswerbern in allen neun

    Bundesländern tatsächlich erreichen?

 

8. Erfolgt seitens Ihres Ministeriums eine Überprüfung der Handhabung dieser

    Gesetzesbestimmung, wenn ja, inwiefern wird überprüft, ob es in den

    Bundesländern bereits zu einer einheitlichen Vorgangsweise gekommen ist?

 

9. Wann fand die, in der Beantwortung erwähnte, Staatsbürgerschaftskonferenz

    statt?

 

10. Welche Vorschläge und Anliegen wurden von den einzelnen Bundesländern

      vorgebracht?

 

11. Welche Maßnahmen werden Sie noch zu setzen haben?