530/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Weitergabe von Zinssenkung

 

 

Bei VerbraucherInnenkrediten, die vor dem 1. März 1997 abgeschlossen wurden,

wurden laut Angaben der Arbeiterkammern die Zinssenkungen meist nicht zugunsten

der KreditnehmerInnen weitergegeben. Viele Institute erwarben sich damit zu Unrecht

Millionengewinne. Von 50 abgeschlossenen überprüften Fällen wurden laut Auskunft

der niederösterreichischen Arbeiterkammer nur zwei (!) richtig abgerechnet. Damit liegt

ein klarer Verstoß des Konsumentengesetzes vor. Außerdem sei dies ein Fall von

„Sittenwidrigkeit“ (ABGB).

 

Die Kreditinstitute sehen sich nur bei Krediten, die nach 1. März 1997 abgeschlossen

wurden, zur Weitergabe von Zinssenkungen verpflichtet. Vorher seien sie nach der

Marktsituation weitergeben worden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.   Welche Schritte werden Sie zur Klärung dieser Streitfrage unternehmen?

 

2.   Werden Sie sich zugunsten der KreditnehmerInnen einsetzen? Wenn nein, warum

      nicht?

 

3.   Auf welche Weise soll den KreditnehmerInnen der entstandene Schaden vergütet

      werden?

 

4.   Warum wurden nicht bereits vor 1997 Regelungen getroffen, die eine Weitergabe

      der Zinssenkungen vorsah?

 

5.   Halten Sie die derzeitige Regelung der „Zinsgleitklausel“ für ausreichend? Wenn

      nicht, welche Verbesserungen schlagen Sie vor?

 

6.   Sollen nicht die Kreditinstitute zur Nachrechnung der Kredite verpflichtet werden,

      da dies einen erheblichen Zeitaufwand für die Arbeiterkammern bedeutet?