530/J XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Weitergabe von Zinssenkung
Bei VerbraucherInnenkrediten, die vor dem 1. März 1997 abgeschlossen wurden,
wurden laut Angaben der Arbeiterkammern die Zinssenkungen meist nicht zugunsten
der KreditnehmerInnen weitergegeben. Viele Institute erwarben sich damit zu Unrecht
Millionengewinne. Von 50 abgeschlossenen überprüften Fällen wurden laut Auskunft
der niederösterreichischen Arbeiterkammer nur zwei (!) richtig abgerechnet. Damit liegt
ein klarer Verstoß des Konsumentengesetzes vor. Außerdem sei dies ein Fall von
„Sittenwidrigkeit“ (ABGB).
Die Kreditinstitute sehen sich nur bei Krediten, die nach 1. März 1997 abgeschlossen
wurden, zur Weitergabe von Zinssenkungen verpflichtet. Vorher seien sie nach der
Marktsituation weitergeben worden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Schritte werden Sie zur Klärung dieser Streitfrage unternehmen?
2. Werden Sie sich zugunsten der KreditnehmerInnen einsetzen? Wenn nein, warum
nicht?
3. Auf welche Weise soll den KreditnehmerInnen der entstandene Schaden vergütet
werden?
4. Warum wurden nicht bereits vor 1997 Regelungen getroffen, die eine Weitergabe
der Zinssenkungen vorsah?
5. Halten Sie die derzeitige Regelung der „Zinsgleitklausel“ für ausreichend? Wenn
nicht, welche Verbesserungen schlagen Sie vor?
6. Sollen nicht die Kreditinstitute zur Nachrechnung der Kredite verpflichtet werden,
da dies einen erheblichen Zeitaufwand für die Arbeiterkammern bedeutet?