532/J XXI.GP
der Abgeordneten Gabriela Moser, Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend EU - Strahlenschutz - Grenzwerte
Die nach der Tschernobyl - Katastrophe erlassenen EU - Strahlenschutz - Grenzwerte für
Lebensmittel laufen nach unseren Informationen mit Ende März 2000 aus. Falls keine
Nachfolgeregelungen getroffen werden, gibt es keine Strahlengrenzwerte für
Nahrungsmittel mehr.
Bis Mai 2000 muss die österreichische Strahlenschutzgesetzgebung an die EURATOM -
Richtlinie 96/29 angepasst werden. Laut unabhängigen Strahlenforschern könnte damit
die Inverkehrbringung und Wiederverwertung niedrigaktiver Abfälle (zB. Schrott)
aufgrund sogenannter "clearing levels" ermöglicht werden. Das könnte bedeuten, dass
auch in Österreich solcherart zusammengesetzte Gebrauchsgegenstände in Verkehr
gebracht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Weise werden Sie auf EU - Ebene aktiv, um eine Nachfolgeregelung für
die Katastrophen - Strahlenschutz - Grenzwerte für Lebensmittel zu erzielen?
2. Welche Schritte werden Sie unternehmen, um präventiv gegen möglicherweise
gesundheitsgefährdend verstrahlte Lebensmittel in Österreich einzuschreiten?
3. Werden Sie sich für eine Änderung der EURATOM - Richtlinie 96/29 einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Wie kann eine entsprechende Absicherung im Rahmen der österreichischen
96/29 - Anpassung erfolgen, sodass die VerbraucherInnen vor der Verwendung von
niedrigaktiver Abfälle bei der Herstellung von Gebrauchsgütern geschützt
werden?
5. Welche Kontrollmaßnahmen sind vorgesehen, um die Einhaltung der Grenzwerte
zu gewährleisten?