532/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend EU - Strahlenschutz - Grenzwerte

 

 

 

Die nach der Tschernobyl - Katastrophe erlassenen EU - Strahlenschutz - Grenzwerte für

Lebensmittel laufen nach unseren Informationen mit Ende März 2000 aus. Falls keine

Nachfolgeregelungen getroffen werden, gibt es keine Strahlengrenzwerte für

Nahrungsmittel mehr.

 

Bis Mai 2000 muss die österreichische Strahlenschutzgesetzgebung an die EURATOM -

Richtlinie 96/29 angepasst werden. Laut unabhängigen Strahlenforschern könnte damit

die Inverkehrbringung und Wiederverwertung niedrigaktiver Abfälle (zB. Schrott)

aufgrund sogenannter "clearing levels" ermöglicht werden. Das könnte bedeuten, dass

auch in Österreich solcherart zusammengesetzte Gebrauchsgegenstände in Verkehr

gebracht werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.   In welcher Weise werden Sie auf EU - Ebene aktiv, um eine Nachfolgeregelung für

      die Katastrophen - Strahlenschutz - Grenzwerte für Lebensmittel zu erzielen?

 

2.   Welche Schritte werden Sie unternehmen, um präventiv gegen möglicherweise

      gesundheitsgefährdend verstrahlte Lebensmittel in Österreich einzuschreiten?

 

3.   Werden Sie sich für eine Änderung der EURATOM - Richtlinie 96/29 einsetzen?

      Wenn nein, warum nicht?

 

4.   Wie kann eine entsprechende Absicherung im Rahmen der österreichischen

      96/29 - Anpassung erfolgen, sodass die VerbraucherInnen vor der Verwendung von

      niedrigaktiver Abfälle bei der Herstellung von Gebrauchsgütern geschützt

      werden?

 

5.   Welche Kontrollmaßnahmen sind vorgesehen, um die Einhaltung der Grenzwerte

      zu gewährleisten?