533/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Neuregelung des Sachwalterrechts

 

In der Regierungsvereinbarung zwischen FPÖ und ÖVP steht im Kapitel Justiz unter

Punkt 12. Sachwalterrecht folgendes zu lesen: „Schaffung von Bestimmungen zur

Erleichterung der medizinischen Behandlung van psychisch kranken

Menschen und behandlungsbedürftigen Behinderten“.

Diese im weiteren unkommentierte Textstelle führte zu großer Beunruhigung bei

betroffenen behinderten Menschen und zu vielen besorgten Anfragen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)   In welchen Punkten der derzeitigen Rechtslage gibt es Ihrer Meinung nach

      Handlungsbedarf?

 

2)   Auf welche Gesetze bezieht sich der obengenannte Teil des

      Regierungsprogrammes?

 

3)   Beabsichtigen Sie, die Handlungsbefugnisse der Sachwalter zu erweitern?

      Wenn ja, in welche Richtung?

 

4)   Beabsichtigen Sie, das Unterbringungsgesetz zu reformieren?

      Wenn ja, in welcher Art und Weise?

 

5)   Betrifft die beabsichtigte Veränderung die Durchführung von Behandlungen

      gegen den Willen der betroffenen psychisch kranken oder geistig behinderten

      Menschen?

 

6)   Betrifft die beabsichtigte Veränderung die Aufnahme in psychiatrische

      Krankenanstalten?

      Wenn ja, in welcher Art und Weise?