533/J XXI.GP
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Neuregelung des Sachwalterrechts
In der Regierungsvereinbarung zwischen FPÖ und ÖVP steht im Kapitel Justiz unter
Punkt 12. Sachwalterrecht folgendes zu lesen: „Schaffung von Bestimmungen zur
Erleichterung der medizinischen Behandlung van psychisch kranken
Menschen und behandlungsbedürftigen Behinderten“.
Diese im weiteren unkommentierte Textstelle führte zu großer Beunruhigung bei
betroffenen behinderten Menschen und zu vielen besorgten Anfragen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) In welchen Punkten der derzeitigen Rechtslage gibt es Ihrer Meinung nach
Handlungsbedarf?
2) Auf welche Gesetze bezieht sich der obengenannte Teil des
Regierungsprogrammes?
3) Beabsichtigen Sie, die Handlungsbefugnisse der Sachwalter zu erweitern?
Wenn ja, in welche Richtung?
4) Beabsichtigen Sie, das Unterbringungsgesetz zu reformieren?
Wenn ja, in welcher Art und Weise?
5) Betrifft die beabsichtigte Veränderung die Durchführung von Behandlungen
gegen den Willen der betroffenen psychisch kranken oder geistig behinderten
Menschen?
6) Betrifft die beabsichtigte Veränderung die Aufnahme in psychiatrische
Krankenanstalten?
Wenn ja, in welcher Art und Weise?