546/J XXI.GP
der Abgeordneten Brosz, Kogler, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Kompetenzüberschreitungen des ehemaligen Sporthilfegeneralsekretärs
Hubert Neuper sowie des ehemaligen Sporthilfepräsidenten Mag. Viktor Klima beim
„World Sports Award of the Century“.
Die beiden Anfragebeantwortungen 104/AB zur Anfrage 81/J betreffend „World
Sports Awards of the Century“ und 209/AB zur Anfrage 159/J betreffend „World
Sports Award of the Century II“ legen den Schluß nahe, dass es bei der Abwicklung
dieser Veranstaltungen zu Kompetenzüberschreitungen des ehemaligen
Sporthilfegeneralsekretärs Hubert Neuper und möglicherweise auch des ehemaligen
Sporthilfepräsidenten Mag. Viktor Klima kam.
Laut Anfragebeantwortung wurde der formelle Förderantrag am 14. Juni 1999 durch
die Neuper Team GesmbH gestellt. Offenbar hat der Ministerrat am 9. Februar ohne
Vorliegen eines formellen Antrags einem Förderbetrag von 25 Millionen Schilling
zugestimmt. Der Vorstand der österreichischen Sporthilfe hat sich laut
Anfragebeantwortung in den Sitzungen vom 23. Juni 1999 und 7. September 1999
mit dem Projekt beschäftigt.
Somit hat Herr Neuper oder der damalige Sporthilfepräsident und Bundeskanzler
Klima offenbar bereits im Februar ohne entsprechende Beschlußlage bei der
„Österreichischen Sporthilfe“ ein informelles (?) Förderansuchen eingebracht.
§ 18 Abs. 3 des Statuts der „Österreichischen Sporthilfe“ lautet: „Der
Geschäftsführer wird vom Vorstand mit der Führung der laufenden Geschäfte
betraut und handelt im rahmen der Beschlüsse der Organe der Österreichischen
Sporthilfe.“
Eine Veranstaltung, deren Gesamtbudget ein Mehrfaches des Jahresbudgets der
„Österreichischen Sporthilfe“ ausmacht, ist zweifelsohne nicht unter die Führung
laufender Geschäfte einzureihen.
Sollte das Projekt „informell“ vom damaligen Sporthilfepräsidenten und
Bundeskanzler Mag. Viktor Klima in den Ministerrat gebracht worden sein, so hätte
laut gültigem Sporthilfestatut auch dieser seine Kompetenzen überschritten.
Auch der weitere Ablauf basiert nicht auf einer entsprechenden Beschlußlage.
Während das formelle Förderansuchen durch die „Neuper Team GesmbH“ am 14.
Juni 1999 gestellt wurde, hat sich der Sporthilfevorstand laut Anfragebeantwortung
erstmalig am 23. Juni 1999 mit der Veranstaltung
befaßt.
Entgegen der Anfragebeantwortung kann es daher zum Zeitpunkt der Einreichung
des Förderansuchens keinen Beschluß des Vorstands der Sporthilfe gegeben
haben, dass die Veranstaltung von der „Neuper & Team Ges mbH“ durchgeführt
werden soll. Die formelle Ermächtigung, den „World Sports Award of the Century“ als
selbstständige Veranstaltung durchzuführen, kann daher erst nach der Einbringung
des Förderansuchens erfolgt sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Lag beim Ministerrat am 9. Februar 1999 ein schriftliches Förderansuchen vor?
a) Wenn ja, wer war der Förderungswerber?
b) Wenn nein, wer hat das Förderansuchen eingebracht?
c) Ist es üblich, im Ministerrat Förderbeträge in Millionenhöhe ohne Vorlage
schriftlicher Unterlagen zu beschließen?
2. Sofern das Förderansuchen beim Ministerrat am 9. Februar 1999 vom damaligen
Generalsekretär Hubert Neuper eingebracht worden ist:
Ist es laut Statut der „Österreichischen Sporthilfe“ möglich, dass der Generalsekretär
vor der Beschlußfassung des Vorstands im Namen der „Österreichischen
Sporthilfe“ ein Projekt in dieser Größenordnung zwecks Förderung einreicht?
a) Wenn nein, welche dienstrechtlichen Schritte hat der Präsident bzw. der Vorstand
hinsichtlich dieser Kompetenzüberschreitung unternommen?
b) Sollten keine Schritte unternommen worden sein, warum nicht?
3. Sofern das Förderansuchen beim Ministerrat am 9. Februar 1999 vom damaligen
Bundeskanzler und Sporthilfepräsidenten Mag. Viktor Klima eingebracht
worden ist:
Ist es laut Statut der Sporthilfe möglich, dass der Präsident vor der Beschlußfassung
des Vorstands im Namen der „Österreichischen Sporthilfe“ ein Projekt in dieser
Größenordnung zwecks Förderung einreicht?
a) Wenn nein, welche Schritte hat der Vorstand hinsichtlich dieser
Kompetenzüberschreitung unternommen?
b) Sollten keine Schritte unternommen worden sein, warum nicht?
4. Ist es laut Statut der Sporthilfe möglich, dass der Generalsekretär über sein
Privatunternehmen ein solches Projekt durchführt, ohne vom Vorstand vorher
formell ermächtigt worden zu sein?
a) Wenn nein, welche Schritte hat der Vorstand hinsichtlich der erfolgten
Kompetenzüberschreitung unternommen?
b) Sollten keine Schritte unternommen worden
sein, warum nicht?
5. Als der Vorstand Herrn Neuper formell ermächtigt hat, dieses Projekt über sein
Privatunternehmen selbstständig durchzuführen hätte klar sein müssen, dass
dieser Beschluß massive Auswirkungen auf die zeitlichen Kapazitäten des
Generalsekretärs hinsichtlich der Ausübung seiner Funktion haben mußte.
a) Gab es eine Vereinbarung mit dem Generalsekretär über eine (teilweise)
Dienstfreistellung?
b) Wenn nein, wie hat der Vorstand seine Auffassung begründet, dass die Ausübung
der Funktion neben der Organisation dieses Megaevents ohne
Einschränkungen möglich wäre?
6. Laut Anfragebeantwortung wurde vom Bund kein Fixbetrag zugesagt. Dennoch
hat die „Neuper Team GesmbH“ in ihrem Förderantrag an die Gemeinde Wien
angegeben, dass seitens des Bundes ein Fixum von 16,5 Millionen Schilling
beschlossen wurde.
a) Wie beurteilen Sie diese Fehlinformation, die möglicherweise auch Einfluss auf
die Entscheidung hatte, bei der Antragstellung an die Stadt Wien?