546/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brosz, Kogler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Kompetenzüberschreitungen des ehemaligen Sporthilfegeneralsekretärs

Hubert Neuper sowie des ehemaligen Sporthilfepräsidenten Mag. Viktor Klima beim

„World Sports Award of the Century“.

 

Die beiden Anfragebeantwortungen 104/AB zur Anfrage 81/J betreffend „World

Sports Awards of the Century“ und 209/AB zur Anfrage 159/J betreffend „World

Sports Award of the Century II“ legen den Schluß nahe, dass es bei der Abwicklung

dieser Veranstaltungen zu Kompetenzüberschreitungen des ehemaligen

Sporthilfegeneralsekretärs Hubert Neuper und möglicherweise auch des ehemaligen

Sporthilfepräsidenten Mag. Viktor Klima kam.

 

Laut Anfragebeantwortung wurde der formelle Förderantrag am 14. Juni 1999 durch

die Neuper Team GesmbH gestellt. Offenbar hat der Ministerrat am 9. Februar ohne

Vorliegen eines formellen Antrags einem Förderbetrag von 25 Millionen Schilling

zugestimmt. Der Vorstand der österreichischen Sporthilfe hat sich laut

Anfragebeantwortung in den Sitzungen vom 23. Juni 1999 und 7. September 1999

mit dem Projekt beschäftigt.

 

Somit hat Herr Neuper oder der damalige Sporthilfepräsident und Bundeskanzler

Klima offenbar bereits im Februar ohne entsprechende Beschlußlage bei der

„Österreichischen Sporthilfe“ ein informelles (?) Förderansuchen eingebracht.

 

§ 18 Abs. 3 des Statuts der „Österreichischen Sporthilfe“ lautet: „Der

Geschäftsführer wird vom Vorstand mit der Führung der laufenden Geschäfte

betraut und handelt im rahmen der Beschlüsse der Organe der Österreichischen

Sporthilfe.“

 

Eine Veranstaltung, deren Gesamtbudget ein Mehrfaches des Jahresbudgets der

„Österreichischen Sporthilfe“ ausmacht, ist zweifelsohne nicht unter die Führung

laufender Geschäfte einzureihen.

 

Sollte das Projekt „informell“ vom damaligen Sporthilfepräsidenten und

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima in den Ministerrat gebracht worden sein, so hätte

laut gültigem Sporthilfestatut auch dieser seine Kompetenzen überschritten.

 

Auch der weitere Ablauf basiert nicht auf einer entsprechenden Beschlußlage.

Während das formelle Förderansuchen durch die „Neuper Team GesmbH“ am 14.

Juni 1999 gestellt wurde, hat sich der Sporthilfevorstand laut Anfragebeantwortung

erstmalig am 23. Juni 1999 mit der Veranstaltung befaßt.

Entgegen der Anfragebeantwortung kann es daher zum Zeitpunkt der Einreichung

des Förderansuchens keinen Beschluß des Vorstands der Sporthilfe gegeben

haben, dass die Veranstaltung von der „Neuper & Team Ges mbH“ durchgeführt

werden soll. Die formelle Ermächtigung, den „World Sports Award of the Century“ als

selbstständige Veranstaltung durchzuführen, kann daher erst nach der Einbringung

des Förderansuchens erfolgt sein.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Lag beim Ministerrat am 9. Februar 1999 ein schriftliches Förderansuchen vor?

a) Wenn ja, wer war der Förderungswerber?

b) Wenn nein, wer hat das Förderansuchen eingebracht?

c) Ist es üblich, im Ministerrat Förderbeträge in Millionenhöhe ohne Vorlage

          schriftlicher Unterlagen zu beschließen?

 

2. Sofern das Förderansuchen beim Ministerrat am 9. Februar 1999 vom damaligen

         Generalsekretär Hubert Neuper eingebracht worden ist:

 

Ist es laut Statut der „Österreichischen Sporthilfe“ möglich, dass der Generalsekretär

         vor der Beschlußfassung des Vorstands im Namen der „Österreichischen

         Sporthilfe“ ein Projekt in dieser Größenordnung zwecks Förderung einreicht?

 

a) Wenn nein, welche dienstrechtlichen Schritte hat der Präsident bzw. der Vorstand

         hinsichtlich dieser Kompetenzüberschreitung unternommen?

b) Sollten keine Schritte unternommen worden sein, warum nicht?

 

3. Sofern das Förderansuchen beim Ministerrat am 9. Februar 1999 vom damaligen

         Bundeskanzler und Sporthilfepräsidenten Mag. Viktor Klima eingebracht

         worden ist:

 

Ist es laut Statut der Sporthilfe möglich, dass der Präsident vor der Beschlußfassung

         des Vorstands im Namen der „Österreichischen Sporthilfe“ ein Projekt in dieser

         Größenordnung zwecks Förderung einreicht?

 

a) Wenn nein, welche Schritte hat der Vorstand hinsichtlich dieser

         Kompetenzüberschreitung unternommen?

b) Sollten keine Schritte unternommen worden sein, warum nicht?

 

4. Ist es laut Statut der Sporthilfe möglich, dass der Generalsekretär über sein

         Privatunternehmen ein solches Projekt durchführt, ohne vom Vorstand vorher

         formell ermächtigt worden zu sein?

 

a) Wenn nein, welche Schritte hat der Vorstand hinsichtlich der erfolgten

         Kompetenzüberschreitung unternommen?

b) Sollten keine Schritte unternommen worden sein, warum nicht?

5. Als der Vorstand Herrn Neuper formell ermächtigt hat, dieses Projekt über sein

         Privatunternehmen selbstständig durchzuführen hätte klar sein müssen, dass

         dieser Beschluß massive Auswirkungen auf die zeitlichen Kapazitäten des

         Generalsekretärs hinsichtlich der Ausübung seiner Funktion haben mußte.

 

a) Gab es eine Vereinbarung mit dem Generalsekretär über eine (teilweise)

         Dienstfreistellung?

b) Wenn nein, wie hat der Vorstand seine Auffassung begründet, dass die Ausübung

         der Funktion neben der Organisation dieses Megaevents ohne

         Einschränkungen möglich wäre?

 

6. Laut Anfragebeantwortung wurde vom Bund kein Fixbetrag zugesagt. Dennoch

         hat die „Neuper Team GesmbH“ in ihrem Förderantrag an die Gemeinde Wien

         angegeben, dass seitens des Bundes ein Fixum von 16,5 Millionen Schilling

         beschlossen wurde.

 

a) Wie beurteilen Sie diese Fehlinformation, die möglicherweise auch Einfluss auf

         die Entscheidung hatte, bei der Antragstellung an die Stadt Wien?