548/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
an den Bundeskanzler betreffend
„EU - Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit - österreichische Position“
Das Weißbuch der europäischen Kommission zur Lebensmittelsicherheit wurde am 12. Jänner
2000 als Dokument KOM (1999)719 veröffentlicht. Kernelement ist der Vorschlag, bis 2002
eine Europäische Lebensmittelbehörde einzurichten. Ein breites Spektrum weiterer
Maßnahmen und Rechtsakte sollen mitverwirklicht werden. Insgesamt führt das Weißbuch
über 80 Aktivitäten an, die im wesentlichen in den kommenden drei Jahren umzusetzen sind.
Entstehen soll dabei ein neuer Rechtlicher Rahmen, der die gesamte
Lebensmittelherstellungskette einschließlich Futtermittelproduktion abdeckt. Die
Hauptverantwortung liegt - nach diesem Weißbuch - bei den Landwirten, Lebens - und
Futtermittelproduzenten.
Dieses Weißbuch enthält Vorschläge für Maßnahmen, die die Lebensmittelpolitik der
Gemeinschaft zu einem offensiven, dynamischen, kohärenten und umfassenden Instrument
machen sollen, mit dem ein hohes Maß an Gesundheits - und Verbraucherschutz gewährleistet
werden kann. Grundlegende Elemente für eine solche Politik der Lebensmittelsicherheit
sollen sein: Informationserhebung und - Analyse sowie - wissenschaftliche Beratung.
Angesichts der in diesem Bericht skizzierten Mängel war es der Kommission klar, dass es
verstärkter Systeme bedarf, die dem allgemeinen Ziel eines verbesserten Schutzes der
Verbrauchergesundheit dienen und das Vertrauen in die EU - Lebensmittelsicherheitspolitik
wieder herstellen. Daher sollen in den Bereichen Überwachung, Schnellwarnsystem,
Forschung zur Lebensmittelsicherheit, wissenschaftliche Zusammenarbeit, Analysetätigkeiten
und wissenschaftliche Beratung Verbesserungen durchgeführt werden.
Die Konsultationspflicht der Mitgliedstaaten läuft bis Ende April 2000.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Welche Haltung nimmt Österreich zum EU - Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit
insgesamt ein?
2. Welche Haltung nimmt Österreich insbesondere zur Einrichtung einer unabhängigen
Europäischen Lebensmittelbehörde ein, die für Risikobewertung und
Risikokommunikation zuständig sein soll?
3. Werden die im Weißbuch skizzierten Aufgaben als ausreichend empfunden oder sollte
damit eine Behörde mit Durchgriffsrecht in den Mitgliedsstaaten geschaffen werden?
4. Welche Haltung nimmt Österreich zu den rechtlichen Aspekten dieses Weißbuches ein
(Risikomanagement)? Insbesondere zur Forderung nach einem neuen Rechtsrahmen für
die Lebensmittelsicherheit, für Futtermittel, Tiergesundheit und artgerecht Tierhaltung,
Hygiene, Kontaminanten und Rückstände, neuartige Lebensmittel, Zusatzstoffe,
Aromastoffe, Verpackung und Bestrahlung sowie zu den angeführten
„Sofortmaßnahmen“.
5. Welche Haltung nimmt Österreich zu den Vorschlägen ein, um die verschiedenen
Kontrollbestimmungen neu zu
fassen, wobei der allgemeine Grundsatz berücksichtigt
wird, dass alle Glieder der Lebensmittelkette amtlichen Kontrollen unterzogen werden
müssen (vom Erzeuger zum Verbraucher)?
6. Welche Haltung nimmt Österreich zur Risikokommunikation ein?
7. (Insbesondere zur Etikettierung und Werbung sowie zu diätetischen Lebensmitteln,
Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln)?
8. Welche Haltung nimmt Österreich zur vorgeschlagenen Zusammenarbeit der
Gemeinschaft mit internationalen Organisationen und internationalen Übereinkommen ein
der Gemeinschaft?
9. Kann damit international ein hohes Gesundheitsschutzniveau - entsprechend europäischer
Standards - gewährleistet werden und dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen werden?