548/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

 

an den Bundeskanzler betreffend

 

„EU - Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit - österreichische Position“

 

 

Das Weißbuch der europäischen Kommission zur Lebensmittelsicherheit wurde am 12. Jänner

2000 als Dokument KOM (1999)719 veröffentlicht. Kernelement ist der Vorschlag, bis 2002

eine Europäische Lebensmittelbehörde einzurichten. Ein breites Spektrum weiterer

Maßnahmen und Rechtsakte sollen mitverwirklicht werden. Insgesamt führt das Weißbuch

über 80 Aktivitäten an, die im wesentlichen in den kommenden drei Jahren umzusetzen sind.

Entstehen soll dabei ein neuer Rechtlicher Rahmen, der die gesamte

Lebensmittelherstellungskette einschließlich Futtermittelproduktion abdeckt. Die

Hauptverantwortung liegt - nach diesem Weißbuch - bei den Landwirten, Lebens - und

Futtermittelproduzenten.

Dieses Weißbuch enthält Vorschläge für Maßnahmen, die die Lebensmittelpolitik der

Gemeinschaft zu einem offensiven, dynamischen, kohärenten und umfassenden Instrument

machen sollen, mit dem ein hohes Maß an Gesundheits - und Verbraucherschutz gewährleistet

werden kann. Grundlegende Elemente für eine solche Politik der Lebensmittelsicherheit

sollen sein: Informationserhebung und - Analyse sowie - wissenschaftliche Beratung.

Angesichts der in diesem Bericht skizzierten Mängel war es der Kommission klar, dass es

verstärkter Systeme bedarf, die dem allgemeinen Ziel eines verbesserten Schutzes der

Verbrauchergesundheit dienen und das Vertrauen in die EU - Lebensmittelsicherheitspolitik

wieder herstellen. Daher sollen in den Bereichen Überwachung, Schnellwarnsystem,

Forschung zur Lebensmittelsicherheit, wissenschaftliche Zusammenarbeit, Analysetätigkeiten

und wissenschaftliche Beratung Verbesserungen durchgeführt werden.

Die Konsultationspflicht der Mitgliedstaaten läuft bis Ende April 2000.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

 

1. Welche Haltung nimmt Österreich zum EU - Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit

    insgesamt ein?

 

2. Welche Haltung nimmt Österreich insbesondere zur Einrichtung einer unabhängigen

    Europäischen Lebensmittelbehörde ein, die für Risikobewertung und

    Risikokommunikation zuständig sein soll?

 

3. Werden die im Weißbuch skizzierten Aufgaben als ausreichend empfunden oder sollte

    damit eine Behörde mit Durchgriffsrecht in den Mitgliedsstaaten geschaffen werden?

 

4. Welche Haltung nimmt Österreich zu den rechtlichen Aspekten dieses Weißbuches ein

    (Risikomanagement)? Insbesondere zur Forderung nach einem neuen Rechtsrahmen für

    die Lebensmittelsicherheit, für Futtermittel, Tiergesundheit und artgerecht Tierhaltung,

    Hygiene, Kontaminanten und Rückstände, neuartige Lebensmittel, Zusatzstoffe,

    Aromastoffe, Verpackung und Bestrahlung sowie zu den angeführten

    „Sofortmaßnahmen“.

 

5. Welche Haltung nimmt Österreich zu den Vorschlägen ein, um die verschiedenen

    Kontrollbestimmungen neu zu fassen, wobei der allgemeine Grundsatz berücksichtigt

    wird, dass alle Glieder der Lebensmittelkette amtlichen Kontrollen unterzogen werden

    müssen (vom Erzeuger zum Verbraucher)?

6. Welche Haltung nimmt Österreich zur Risikokommunikation ein?

7. (Insbesondere zur Etikettierung und Werbung sowie zu diätetischen Lebensmitteln,

    Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln)?

8. Welche Haltung nimmt Österreich zur vorgeschlagenen Zusammenarbeit der

    Gemeinschaft mit internationalen Organisationen und internationalen Übereinkommen ein

    der Gemeinschaft?

9. Kann damit international ein hohes Gesundheitsschutzniveau - entsprechend europäischer

    Standards - gewährleistet werden und dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen werden?