55/J XXI.GP
der Abgeordneten Aumayr, Wenitsch, Zellot, Hornegger, Knerzl
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kofinanzierung der EU - Milliarden für Österreichs Iändlichen Raum
EU - Fördermittel können nur lukriert werden, wenn von Bund und Ländern
entsprechende Kofinanzierungsmittel bereitgestellt werden können. Vor der
Nationalratswahl erklärte Landwirtschaftsminister Molterer über APA -
Meldungen, daß Österreich von der EU nun jährlich 5,8 Milliarden Schilling für
die ländliche Entwicklung bekommt. Finanzminister Edlinger warnte postwendend
vor ,,Wahlzuckerln" und bezeichnete die vom Landwirtschaftsminister zur
Kofinanzierung eingeforderten, zusätzlichen Fördergelder für die Bauern,
wörtlich als „absurd“.
Ohne gesicherte Kofinanzierung können aber jetzt, nach der Wahl, die dringend
benötigten EU - Milliarden für Österreichs ländlichen Raum nicht flüssig gemacht
werden.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
1.) Wann wurde die Kofinanzierung der EU - Milliarden für Österreichs
ländlichen Raum, beschlossen?
2.) Ist dieser Betrag ausreichend, um die vollen, von der EU bereits
zugesagten Fördergelder kofinanzieren zu können?
3.) In welcher Höhe werden sich diese Beträge bewegen?