55/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Aumayr, Wenitsch, Zellot, Hornegger, Knerzl

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Kofinanzierung der EU - Milliarden für Österreichs Iändlichen Raum

 

EU - Fördermittel können nur lukriert werden, wenn von Bund und Ländern

entsprechende Kofinanzierungsmittel bereitgestellt werden können. Vor der

Nationalratswahl erklärte Landwirtschaftsminister Molterer über APA -

Meldungen, daß Österreich von der EU nun jährlich 5,8 Milliarden Schilling für

die ländliche Entwicklung bekommt. Finanzminister Edlinger warnte postwendend

vor ,,Wahlzuckerln" und bezeichnete die vom Landwirtschaftsminister zur

Kofinanzierung eingeforderten, zusätzlichen Fördergelder für die Bauern,

wörtlich als „absurd“.

 

Ohne gesicherte Kofinanzierung können aber jetzt, nach der Wahl, die dringend

benötigten EU - Milliarden für Österreichs ländlichen Raum nicht flüssig gemacht

werden.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.) Wann wurde die Kofinanzierung der EU - Milliarden für Österreichs

      ländlichen Raum, beschlossen?

 

2.) Ist dieser Betrag ausreichend, um die vollen, von der EU bereits

     zugesagten Fördergelder kofinanzieren zu können?

 

3.) In welcher Höhe werden sich diese Beträge bewegen?