553/J XXI.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Kreditzinsenskandal - Aufgedeckt durch die AK - Niederösterreich:

Aufsichtsmaßnahmen?

 

Vor einigen Wochen deckte die Konsumentenberatung der AK - Niederösterreich folgenden

Skandal auf: Bei unzähligen Verbraucherkrediten, die im Zeitraum Ende der achtziger Jahre

bis März 1997 abgeschlossen wurden, wurden die Zinsen nicht dem Gesetz entsprechend

angepasst. Aufgrund gesetzwidriger Zinsanpassungsklauseln zahlen tausende

KreditnehmerInnen in Österreich noch immer viel zu hohe Zinsen. Der Schaden beträgt

mehrere Milliarden Schilling.

 

Einige Banken verwenden in Ihren Kreditvertragsbedingungen eine Zinsanpassungsklausel,

welche laut Entscheidungen des OLG Wien (6 R 571/94 vom 30. 8. 1995 und 4 R 3/94 vom

10. 3. 1994) einen klaren Verstoss gegen § 6 Abs. 1 Zif 5 des Konsumentenschutzgesetzes

darstellt.

 

Zusätzlich zu der Tatsache, dass hier eine gesetzes - und rechtswidrige Klausel vorliegt,

verabsäumten es Banken, den Nominalzinssatz zu bestehenden Verbraucherkrediten auch

tatsächlich geldmarktkonform anzupassen. Auch in diesen Fällen wurden Zinsen -

Abwärtsbewegungen nicht rechtskonform an die KreditnehmerInnen weitergegeben.

 

Aus den genannten Gründen führte die Konsumentenberatung der AK - Niederösterreich bei

hunderten KreditnehmerInnen Musterkreditberechnungen durch (bislang über

4.000 Anfragen). Hiebei gingen diese von der Vorgabe einer fortwährenden und dem

Geldmarkt entsprechenden Zinsenangleichung aus. Herangezogen wurden die notierten Werte

der SMR - Bund und des VIBOR/EURIBOR 3 - mon. Zu dem arithmetischen Mittelwert aus

den beiden Referenzzinssätzen wurde die von den Banken gewählte Start - Zinsmarge

gleichbleibend zu den Stichtagen 1. 6. und 1. 12. des jeweiligen Kalenderjahres aufgeschlagen.

 

Damit konnte dieser Kreditzinsenskandal nachgewiesen werden. Einige Banken zahlen bereits

außergerichtlich zuviel bezahlte Zinsen zurück.

Dem Bundesministerium für Justiz obliegt nun nach dem Bundesministeriengesetz die

Koordination der Konsumentenpolitik.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Ist Ihnen bzw. Ihrem Ministerium dieser Kreditzinsenskandal bekannt?

 

2. Werden Sie mit dem Bundesminister für Finanzen und den Vertretern des Bankensektors

    dieses Problem erörtern?

 

3. Werden Sie die Banken, die die Zinsberechnung nicht rechtskonform vornehmen bzw.

    vorgenommen haben durch weitere gesetzliche Maßnahmen dazu zwingen?

 

4. Wenn nein, warum nicht?

 

5. Planen Sie sonstige Maßnahmen zum Schutz der KreditnehmerInnen vor derartigen

    Vermögensschäden (z. B. durch das Büro für Konsumentenfragen)?