553/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Kreditzinsenskandal - Aufgedeckt durch die AK - Niederösterreich:
Aufsichtsmaßnahmen?
Vor einigen Wochen deckte die Konsumentenberatung der AK - Niederösterreich folgenden
Skandal auf: Bei unzähligen Verbraucherkrediten, die im Zeitraum Ende der achtziger Jahre
bis März 1997 abgeschlossen wurden, wurden die Zinsen nicht dem Gesetz entsprechend
angepasst. Aufgrund gesetzwidriger Zinsanpassungsklauseln zahlen tausende
KreditnehmerInnen in Österreich noch immer viel zu hohe Zinsen. Der Schaden beträgt
mehrere Milliarden Schilling.
Einige Banken verwenden in Ihren Kreditvertragsbedingungen eine Zinsanpassungsklausel,
welche laut Entscheidungen des OLG Wien (6 R 571/94 vom 30. 8. 1995 und 4 R 3/94 vom
10. 3. 1994) einen klaren Verstoss gegen § 6 Abs. 1 Zif 5 des Konsumentenschutzgesetzes
darstellt.
Zusätzlich zu der Tatsache, dass hier eine gesetzes - und rechtswidrige Klausel vorliegt,
verabsäumten es Banken, den Nominalzinssatz zu bestehenden Verbraucherkrediten auch
tatsächlich geldmarktkonform anzupassen. Auch in diesen Fällen wurden Zinsen -
Abwärtsbewegungen nicht rechtskonform an die KreditnehmerInnen weitergegeben.
Aus den genannten Gründen führte die Konsumentenberatung der AK - Niederösterreich bei
hunderten KreditnehmerInnen Musterkreditberechnungen durch (bislang über
4.000 Anfragen). Hiebei gingen diese von der Vorgabe einer fortwährenden und dem
Geldmarkt entsprechenden Zinsenangleichung aus. Herangezogen wurden die notierten Werte
der SMR - Bund und des VIBOR/EURIBOR 3 - mon. Zu dem arithmetischen Mittelwert aus
den beiden Referenzzinssätzen wurde die von den Banken gewählte Start - Zinsmarge
gleichbleibend zu den Stichtagen 1. 6. und 1. 12. des jeweiligen Kalenderjahres aufgeschlagen.
Damit konnte dieser Kreditzinsenskandal nachgewiesen werden. Einige Banken zahlen bereits
außergerichtlich zuviel bezahlte Zinsen zurück.
Dem Bundesministerium für Justiz obliegt nun nach dem Bundesministeriengesetz die
Koordination der Konsumentenpolitik.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen bzw. Ihrem Ministerium dieser Kreditzinsenskandal bekannt?
2. Werden Sie mit dem Bundesminister für Finanzen und den Vertretern des Bankensektors
dieses Problem erörtern?
3. Werden Sie die Banken, die die Zinsberechnung nicht rechtskonform vornehmen bzw.
vorgenommen haben durch weitere gesetzliche Maßnahmen dazu zwingen?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Planen Sie sonstige Maßnahmen zum Schutz der KreditnehmerInnen vor derartigen
Vermögensschäden (z. B. durch das Büro für Konsumentenfragen)?