559/J XXI.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lunacek, Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

 

betreffend Follow - Up zur Weltfrauenkonferenz von Peking, 1995 sowie Aktivitäten im

Bereich „internationale Frauenpolitik“

 

Im September 1994 fand in Peking die vierte Weltfrauenkonferenz statt. Die dort

verabschiedete Aktionsplattform wurde auch von der damaligen österreichischen

Frauenministerin Dr. Helga Konrad unterzeichnet (?). Die Delegierten der 4.

Weltfrauenkonferenz in Peking haben weitreichende Empfehlungen in zwölf kritischen

Bereichen (Critcial Areas of Concern) abgegeben. Dabei wurde mit vielen Forderungen und

Themen - vor allem im Gewaltbereich und in Bezug auf sexuelle und reproduktive Rechte

von Frauen sowie im Zusammenhang mit dem Erbrecht von Frauen und Mädchen  -

historitsches Terrain betreten. Darüberhinaus hat ein großer Teil der Regierungen konkrete

verbindliche Zusagen gemacht.

 

Die verbindlichen Zusagen Österreichs betrafen folgende vier Bereiche:

 

- Bekämpfung der Gewalt: Verabschiedung eines Gesetzes gegen Gewalt in der Familie;

Einrichtung von Interventionsstellen zur Betreuung von Gewaltopfern; Unterstützung einer

weltweiten Kampagen gegen Gewalt gegen Frauen.

- Erweiterung der Verankerung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in der Verfassung durch

  das Recht auf Gleichstellung Frauenförderung, wodruch Gleichstellung als staatsziel und

  als Grundelement der österreichischen Demokratie etabliert wird.

- Aufnahme der Verpflichtung zur gemeinsamen, partnerschaftlichen Aufteilung der

  Hausarbeit, der Kinderbetreuung und Pflegearbeit in das Ehe -  und Familienrecht;

  Einstufung der Nichteinhaltung als Eheverfehlung.

- Bindung eines definierten Teils der Budgetmittel der Entwicklungszusammenarbeit (EZA)

  für Frauenprojekte. Setzung von Maßnahmen, die den Aufbau von Frauenprojekten in den

  jeweiligen Ländern erleichtern und unterstützen.

- Gewährung von Asyl für Frauen, die wegen sexueller Gewalt fliehen mußten.

 

In einem internationalen Evaluierungsprozeß „Beijing Follow Up“, auch „Beijing +5,,

genannt, wird nun bis zur UNO - Sondergeneralversammlung von 5. bis 9. Juni 2000 in New

York die Umsetzung auf nationaler und internationaler Ebene überprüft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                                     ANFRAGE:

 

 

1. Welche Ressourcen stehen in Ihrem Ressort für den Bereich „internationale

     Frauenpolitik“ im Jahr 2000 zur Verfügung?

2. Wie werden diese Ressourcen eingesetz? Bitte stellen Sie konkrete Projekte und

    Aktivitäten detailliert dar.

3. Welche Ressourcen standen in den letzten fünf Jahren für den Bereich „internationale

     Frauenpolitik“ jeweils zur Verfügung?

4. Führen Sie bitte an, wie diese Ressourcen jeweils verwendet wurden.

5.   Waren Vertreterinnen des Frauenministeriums bei der europäischen

      Vorbereitungskonferenz für „Beijing +5“ von 19. bis 21. Jänner in Genf vertreten?

      Wenn ja: Wieviele und wer?

6.   Waren Sie bzw. die frühere Frauenministerin in die Vorbereitungen dieser Genfer

      Vorbereitungskonferenz involviert? Wenn ja: in welcher Weise? Seit wann?

7.   Wird eine Delegation der österreichischen Bundesregierung an der UN

      Sondergeneralversammlung zu „Beijing +5!‘ teilnehmen?

      Wenn ja: Welche VertreterInnen der Bundesregierung werden teilnehmen?

8.   Wird österreichischen NGO - VertreterInnen die Teilnahme an dieser Sondersitzung

      ermöglicht werden?

      Wenn ja: wie vielen? Wer übernimmt die Kosten für die Teilnahme dieser NGOs?

      Werden NGO - Delegierte wie schon in Peking Teil der Regierungsdelegation sein

      können?

9.   Welche Aktivitäten wurden seitens des Büros der Frauenministerin seit der

      Weltfrauenkonferenz von Peking unternommen, um die dortigen Beschlüsse

      umzusetzen?

10. Welche der von Ex - Frauenministerin Konrad zugesagten Verpflichtungen wurden

      bisher umgesetzt?

11. Wie beurteilen Sie diese Umsetzung politisch?

      Welche weiteren Maßnahmen planen Sie, um diese Umsetzung weiter voranzutreiben?

12. Welche Maßnahmen wurden seitens der Frauenministerin bzw. werden von nun an von

      Ihnen gesetzt, um die UN - Sondergeneralversammlung zu „Beijing +5“ öffentlich

      bekannt zu machen?

13. Werden Sie sich beispielsweise dafür einsetzen, dass drohende Genitalverstümmelung

      nach österreichischem Recht als Asylgrund anerkannt wird?

14. Bei der Weltfrauenkonferenz in Peking wurde u.a. die verbindliche Zusage gemacht, in

      der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit Maßnahmen zu setzen, die den

      Aufbau von Frauenprojekten in den jeweiligen Ländern erleichtern und unterstützen.

      Inwieweit und durch welche Maßnahmen in welcher finanzieller Höhe konkret wurde

      diese vor der Weltöffentlichkeit gemachte Zusage in den vergangen fünf Jahren

      umgesetzt?