559/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
betreffend Follow - Up zur Weltfrauenkonferenz von Peking, 1995 sowie Aktivitäten im
Bereich „internationale Frauenpolitik“
Im September 1994 fand in Peking die vierte Weltfrauenkonferenz statt. Die dort
verabschiedete Aktionsplattform wurde auch von der damaligen österreichischen
Frauenministerin Dr. Helga Konrad unterzeichnet (?). Die Delegierten der 4.
Weltfrauenkonferenz in Peking haben weitreichende Empfehlungen in zwölf kritischen
Bereichen (Critcial Areas of Concern) abgegeben. Dabei wurde mit vielen Forderungen und
Themen - vor allem im Gewaltbereich und in Bezug auf sexuelle und reproduktive Rechte
von Frauen sowie im Zusammenhang mit dem Erbrecht von Frauen und Mädchen -
historitsches Terrain betreten. Darüberhinaus hat ein großer Teil der Regierungen konkrete
verbindliche Zusagen gemacht.
Die verbindlichen Zusagen Österreichs betrafen folgende vier Bereiche:
- Bekämpfung der Gewalt: Verabschiedung eines Gesetzes gegen Gewalt in der Familie;
Einrichtung von Interventionsstellen zur Betreuung von Gewaltopfern; Unterstützung einer
weltweiten Kampagen gegen Gewalt gegen Frauen.
- Erweiterung der Verankerung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in der Verfassung durch
das Recht auf Gleichstellung Frauenförderung, wodruch Gleichstellung als staatsziel und
als Grundelement der österreichischen Demokratie etabliert wird.
- Aufnahme der Verpflichtung zur gemeinsamen, partnerschaftlichen Aufteilung der
Hausarbeit, der Kinderbetreuung und Pflegearbeit in das Ehe - und Familienrecht;
Einstufung der Nichteinhaltung als Eheverfehlung.
- Bindung eines definierten Teils der Budgetmittel der Entwicklungszusammenarbeit (EZA)
für Frauenprojekte. Setzung von Maßnahmen, die den Aufbau von Frauenprojekten in den
jeweiligen Ländern erleichtern und unterstützen.
- Gewährung von Asyl für Frauen, die wegen sexueller Gewalt fliehen mußten.
In einem internationalen Evaluierungsprozeß „Beijing Follow Up“, auch „Beijing +5,,
genannt, wird nun bis zur UNO - Sondergeneralversammlung von 5. bis 9. Juni 2000 in New
York die Umsetzung auf nationaler und
internationaler Ebene überprüft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Ressourcen stehen in Ihrem Ressort für den Bereich „internationale
Frauenpolitik“ im Jahr 2000 zur Verfügung?
2. Wie werden diese Ressourcen eingesetz? Bitte stellen Sie konkrete Projekte und
Aktivitäten detailliert dar.
3. Welche Ressourcen standen in den letzten fünf Jahren für den Bereich „internationale
Frauenpolitik“ jeweils zur Verfügung?
4. Führen Sie bitte an, wie diese Ressourcen jeweils verwendet wurden.
5. Waren Vertreterinnen des Frauenministeriums bei der europäischen
Vorbereitungskonferenz für „Beijing +5“ von 19. bis 21. Jänner in Genf vertreten?
Wenn ja: Wieviele und wer?
6. Waren Sie bzw. die frühere Frauenministerin in die Vorbereitungen dieser Genfer
Vorbereitungskonferenz involviert? Wenn ja: in welcher Weise? Seit wann?
7. Wird eine Delegation der österreichischen Bundesregierung an der UN
Sondergeneralversammlung zu „Beijing +5!‘ teilnehmen?
Wenn ja: Welche VertreterInnen der Bundesregierung werden teilnehmen?
8. Wird österreichischen NGO - VertreterInnen die Teilnahme an dieser Sondersitzung
ermöglicht werden?
Wenn ja: wie vielen? Wer übernimmt die Kosten für die Teilnahme dieser NGOs?
Werden NGO - Delegierte wie schon in Peking Teil der Regierungsdelegation sein
können?
9. Welche Aktivitäten wurden seitens des Büros der Frauenministerin seit der
Weltfrauenkonferenz von Peking unternommen, um die dortigen Beschlüsse
umzusetzen?
10. Welche der von Ex - Frauenministerin Konrad zugesagten Verpflichtungen wurden
bisher umgesetzt?
11. Wie beurteilen Sie diese Umsetzung politisch?
Welche weiteren Maßnahmen planen Sie, um diese Umsetzung weiter voranzutreiben?
12. Welche Maßnahmen wurden seitens der Frauenministerin bzw. werden von nun an von
Ihnen gesetzt, um die UN - Sondergeneralversammlung zu „Beijing +5“ öffentlich
bekannt zu machen?
13. Werden Sie sich beispielsweise dafür einsetzen, dass drohende Genitalverstümmelung
nach österreichischem Recht als Asylgrund anerkannt wird?
14. Bei der Weltfrauenkonferenz in Peking wurde u.a. die verbindliche Zusage gemacht, in
der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit Maßnahmen zu setzen, die den
Aufbau von Frauenprojekten in den jeweiligen Ländern erleichtern und unterstützen.
Inwieweit und durch welche Maßnahmen in welcher finanzieller Höhe konkret wurde
diese vor der Weltöffentlichkeit gemachte Zusage in den vergangen fünf Jahren
umgesetzt?