561/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Ausbau der VerbraucherInnenschutzagenden
In den letzten Jahren nahm das Waren - und Dienstleistungsangebot enorm zu und wurde
zunehmends unübersichtlicher. Ebenso haben sich die Vertriebsmethoden in den letzten
Jahren stark verändert. Zeitgemäßer VerbraucherInnenschutz, wie seit 1997 auf EU -
Ebene angestrebt, würde sich nach dem „Vorsorge -“ bzw. „Verursacherprinzip“
orientieren und folglich eine Verlagerung der Verantwortung hin zu den Verursachern
umfassen. Durch die Neuordnung der EU - Dienststellen in der EU - Kommission erhielt
der zuständige Kommissar für VerbraucherInnenschutz zusätzlichen Kompetenzen.
Gesundheit, VerbraucherInnenschutz und Lebensmittelrecht wurden in der
Generaldirektion für Gesundheit und VerbraucherInnenschutz zusammengefaßt. In
diversen Programmen und Entwürfen dieses Wirkungsbereichs wird der
vorsorgeorientierte bzw. integrative Ansatz betont. In ihnen kommt die angesichts des
erweiterten Warenangebots und der Liberalisierung der Märkte zunehmende Bedeutung
und Gewichtung des VerbraucherInnenschutzes zum Ausdruck.
Auf nationaler Ebene behindert die gänzliche Aufsplitterung des VerbrauerInnenbereichs
(Lebensmittelbereich im Min. f. Gesundheit und Soziales, Nichtlebensmittelbereich im
Min. f. Justiz, technische Marktüberwachung im Min. für Wirtschaft und Arbeit) die
erforderliche Weiterentwicklung in Richtung der Erfüllung wesentlich Kriterien eines
zeitgemäßen VerbraucherInnenschutzes, wie:
• klare Vorgaben und strenge Regelungen für den Produktions - und
Dienstleistungsbereich,
• umfassende Kontrolle, die die Einhaltung dieser Bestimmungen tatsächlich
gewährleistet,
• Informationsoffensive,
• Beratung der Konsumentinnen und Konsumenten,
. konkrete Hilfestellungen bei
Beschwerden.
Vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgabenstellungen und Herausforderungen des
VerbraucherInnenschutzes erscheinen die Aussagen des Koalitionsübereinkommens, die
Regierungserklärung sowie die Regelung der Kompetenzen durch das
Bundesministeriumsgesetz in höchstem Ausmaße inadäquat.
Wechselten die Kompetenzen in den vergangenen Gesetzgebungsperioden bereits
fünfmal, so erfolgt nun durch die Dreiteilung der Agenden eine gänzliche Abwertung
dieses jedem Einzelnen betreffenden zentralen politischen Handlungsfeldes. Vor allem
wurde den EU - Strukturen und den Vorhaben auf europäischer Ebene (Verbesserung der
Information und des Wissens der VerbraucherInnen, ein leichterer Zugang zum Recht
und die Zusammenführung der Marktüberwachung) nur in äußerst geringem Umfang
Rechnung getragen.
Außerdem erfuhren bereits in der Vergangenheit die VerbraucherInnenagenden eine
vergleichsweise geringe budgetäre Dotierung von 36 Millionen jährlich, so droht
angesichts der budgetären Situation eine weitere Ausdünnung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Auf welche Weise gedenken Sie den oben angeführten wesentlichen Kriterien eines
zeitgemäßen VerbraucherInnenschutzes gerecht zu werden, welche diesbezügliche
Aktivitäten werden Sie setzen?
2. Welche Gesichtspunkte waren ausschlaggebend für die Segmentierung der
VerbraucherInnenschutzagenden? In welcher Weise soll künftig die nötige
Koordination erfolgen und ein Effizienzverlust verhindert werden?
3. Das Wissen der KonsumentInnen bedarf in Zukunft einer starken Erweiterung in
Richtung Ausgangs - und Inhaltsstoffe sowie Produktionsweise von Konsumartikeln,
damit sie besser entscheiden können, ob dies ihren Qualitätsvorstellungen
entspricht. Auf welche Weise werden Sie für eine möglichst umfassende
Information der VerbraucherInnen sorgen?
4. In welcher Form werden Sie die geplanten Aktivitäten der EU im
VerbraucherInnenbereich vorantreiben und in nationale Regelungen überführen,
auf welche werden Sie besonderes Gewicht legen?
5. Wiederholt kam es zu einer Verzögerung der Umsetzung von EU - Richtlinien,
zuletzt der über Preisangaben: Wann wurden jeweils welche EU -
Verbraucherrichtlinien umgesetzt (unter Angabe der von Brüssel vorgeschriebenen
Frist), welche gilt es in nächster Zeit umzusetzen?
6. Laut dem Entwurf zur Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes kann der Handel
künftig entscheiden,
in welcher Mengeneinheit Waren ausgezeichnet werden.
Außerdem sollen Betriebe mit weniger als neun Vollzeitbeschäftigten von der
Regelung gänzlich ausgenommen werden. Da diese Regelungen dem
VerbrauchInnenschutz gänzlich zuwiderlaufen, erhebt sich die Frage, ob Sie nicht
auf eine verbraucherInnenfreundlichere Preisauszeichnung dringen werden. Wenn
nein, warum nicht?
7. Inwiefern entspricht die geplante Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes nicht der
EU - Richtlinie und wesentlichen Kriterien eines zeitgemäßen
VerbraucherInnenschutzes?
8. Die Marktüberwachung unterliegt in Österreich - entgegen den sachlichen
Erfordernissen - starken föderalistischen Prinzipien.
a) Welche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gedenken Sie vorzutreiben?
b) Wie erfolgt die Marktüberwachung der Medizinprodukte?
c) Wie wird die Einhaltung der CE - Kennzeichnung kontrolliert?
9. Welche budgetäre Forderungen werden Sie für den Bereich des
VerbraucherInnenschutzes geltend machen?
10. Werden Sie die Lebensmittelüberwachung in Österreich (dies betrifft Personal,
Kontrolldichte und die Kontrolleinrichtungen, Ausbildungsprogramme
(Spezialisierungen), neue Kontrolleinrichtungen, LM - Monitoring, und die
erforderliche Budgeterweiterung) ausweiten?
11. Werden Sie eine Initiative für die Novellierung des LMG hinsichtlich der
Sicherstellung von Bestrafungen bei illegalen Feilbieten setzen?
12. Werden Sie das LMG hinsichtlich der verpflichtenden Veröffentlichung der Namen
von Firmen und Produkte, wenn gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen wird,
abändern lassen?