561/J XXI.GP

 

                                   ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Ausbau der VerbraucherInnenschutzagenden

 

 

In den letzten Jahren nahm das Waren - und Dienstleistungsangebot enorm zu und wurde

zunehmends unübersichtlicher. Ebenso haben sich die Vertriebsmethoden in den letzten

Jahren stark verändert. Zeitgemäßer VerbraucherInnenschutz, wie seit 1997 auf EU -

Ebene angestrebt, würde sich nach dem „Vorsorge -“ bzw. „Verursacherprinzip“

orientieren und folglich eine Verlagerung der Verantwortung hin zu den Verursachern

umfassen. Durch die Neuordnung der EU - Dienststellen in der EU - Kommission erhielt

der zuständige Kommissar für VerbraucherInnenschutz zusätzlichen Kompetenzen.

Gesundheit, VerbraucherInnenschutz und Lebensmittelrecht wurden in der

Generaldirektion für Gesundheit und VerbraucherInnenschutz zusammengefaßt. In

diversen Programmen und Entwürfen dieses Wirkungsbereichs wird der

vorsorgeorientierte bzw. integrative Ansatz betont. In ihnen kommt die angesichts des

erweiterten Warenangebots und der Liberalisierung der Märkte zunehmende Bedeutung

und Gewichtung des VerbraucherInnenschutzes zum Ausdruck.

 

Auf nationaler Ebene behindert die gänzliche Aufsplitterung des VerbrauerInnenbereichs

(Lebensmittelbereich im Min. f. Gesundheit und Soziales, Nichtlebensmittelbereich im

Min. f. Justiz, technische Marktüberwachung im Min. für Wirtschaft und Arbeit) die

erforderliche Weiterentwicklung in Richtung der Erfüllung wesentlich Kriterien eines

zeitgemäßen VerbraucherInnenschutzes, wie:

 

• klare Vorgaben und strenge Regelungen für den Produktions - und

  Dienstleistungsbereich,

 

• umfassende Kontrolle, die die Einhaltung dieser Bestimmungen tatsächlich

  gewährleistet,

 

• Informationsoffensive,

 

• Beratung der Konsumentinnen und Konsumenten,

 

.  konkrete Hilfestellungen bei Beschwerden.

Vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgabenstellungen und Herausforderungen des

VerbraucherInnenschutzes erscheinen die Aussagen des Koalitionsübereinkommens, die

Regierungserklärung sowie die Regelung der Kompetenzen durch das

Bundesministeriumsgesetz in höchstem Ausmaße inadäquat.

 

Wechselten die Kompetenzen in den vergangenen Gesetzgebungsperioden bereits

fünfmal, so erfolgt nun durch die Dreiteilung der Agenden eine gänzliche Abwertung

dieses jedem Einzelnen betreffenden zentralen politischen Handlungsfeldes. Vor allem

wurde den EU - Strukturen und den Vorhaben auf europäischer Ebene (Verbesserung der

Information und des Wissens der VerbraucherInnen, ein leichterer Zugang zum Recht

und die Zusammenführung der Marktüberwachung) nur in äußerst geringem Umfang

Rechnung getragen.

 

Außerdem erfuhren bereits in der Vergangenheit die VerbraucherInnenagenden eine

vergleichsweise geringe budgetäre Dotierung von 36 Millionen jährlich, so droht

angesichts der budgetären Situation eine weitere Ausdünnung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                                               ANFRAGE:

 

 

1. Auf welche Weise gedenken Sie den oben angeführten wesentlichen Kriterien eines

    zeitgemäßen VerbraucherInnenschutzes gerecht zu werden, welche diesbezügliche

    Aktivitäten werden Sie setzen?

 

2. Welche Gesichtspunkte waren ausschlaggebend für die Segmentierung der

    VerbraucherInnenschutzagenden? In welcher Weise soll künftig die nötige

    Koordination erfolgen und ein Effizienzverlust verhindert werden?

 

3. Das Wissen der KonsumentInnen bedarf in Zukunft einer starken Erweiterung in

    Richtung Ausgangs - und Inhaltsstoffe sowie Produktionsweise von Konsumartikeln,

    damit sie besser entscheiden können, ob dies ihren Qualitätsvorstellungen

    entspricht. Auf welche Weise werden Sie für eine möglichst umfassende

    Information der VerbraucherInnen sorgen?

 

4. In welcher Form werden Sie die geplanten Aktivitäten der EU im

    VerbraucherInnenbereich vorantreiben und in nationale Regelungen überführen,

    auf welche werden Sie besonderes Gewicht legen?

 

5. Wiederholt kam es zu einer Verzögerung der Umsetzung von EU - Richtlinien,

    zuletzt der über Preisangaben: Wann wurden jeweils welche EU -

    Verbraucherrichtlinien umgesetzt (unter Angabe der von Brüssel vorgeschriebenen

    Frist), welche gilt es in nächster Zeit umzusetzen?

 

6. Laut dem Entwurf zur Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes kann der Handel

    künftig entscheiden, in welcher Mengeneinheit Waren ausgezeichnet werden.

     Außerdem sollen Betriebe mit weniger als neun Vollzeitbeschäftigten von der

     Regelung gänzlich ausgenommen werden. Da diese Regelungen dem

     VerbrauchInnenschutz gänzlich zuwiderlaufen, erhebt sich die Frage, ob Sie nicht

     auf eine verbraucherInnenfreundlichere Preisauszeichnung dringen werden. Wenn

     nein, warum nicht?

 

7.  Inwiefern entspricht die geplante Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes nicht der

     EU - Richtlinie und wesentlichen Kriterien eines zeitgemäßen

     VerbraucherInnenschutzes?

 

8.  Die Marktüberwachung unterliegt in Österreich - entgegen den sachlichen

     Erfordernissen - starken föderalistischen Prinzipien.

 

     a)    Welche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gedenken Sie vorzutreiben?

 

     b)    Wie erfolgt die Marktüberwachung der Medizinprodukte?

 

     c)    Wie wird die Einhaltung der CE - Kennzeichnung kontrolliert?

 

9.  Welche budgetäre Forderungen werden Sie für den Bereich des

     VerbraucherInnenschutzes geltend machen?

 

10. Werden Sie die Lebensmittelüberwachung in Österreich (dies betrifft Personal,

      Kontrolldichte und die Kontrolleinrichtungen, Ausbildungsprogramme

      (Spezialisierungen), neue Kontrolleinrichtungen, LM - Monitoring, und die

      erforderliche Budgeterweiterung) ausweiten?

 

11. Werden Sie eine Initiative für die Novellierung des LMG hinsichtlich der

      Sicherstellung von Bestrafungen bei illegalen Feilbieten setzen?

 

12. Werden Sie das LMG hinsichtlich der verpflichtenden Veröffentlichung der Namen

      von Firmen und Produkte, wenn gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen wird,

      abändern lassen?