562/J XXI.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

 

betreffend Traunverordnung im Hinblick auf die Beschlüsse des Oberösterreichischen

Landtags und der Oberösterreichischen Landesregierung

 

 

Am 17. Dezember 1997 wurde vom OÖ Landtag einstimmig beschlossen, die

Bundesregierung mit ihrem Landwirtschaftsminister aufzufordern, die Traunverordnung

(Verordnung des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft vom 24. Juni 1 964,

BGBl 144) so abzuändern, dass es zu einem rechtsgültig verankerten Verzicht auf die

Kraftwerksprojekte Riesenberg und Saag kommt.

 

In einem Schreiben an den Gemeinderat von Stadl - Paura vom 7. 3. 1966 hatte

Landeshauptmann Dr Josef Pühringer eine Änderung der „Wasserwirtschaftlichen

Rahmenverfügung der Traun" angekündigt: Ich teile Ihnen gerne nochmals mit, dass auf

die Kraftwerksprojekte Saag und Riesenberg verzichtet wird. ... Die

Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung der Traun wird dementsprechend geändert,

aber zu einem Zeitpunkt, wo sich darauf für den Bau des OKA - Kraftwerkes Lambach

keine rechtlichen Konsequenzen mehr ergeben. Außerdem stehe ich zum Vorschlag

von Herrn Umweltanwalt Dr Wimmer: „Die gesamte wasserwirtschaftliche

Rahmenverfügung der Traun neu zu überarbeiten."

 

In einem Schreiben an die Europäische Kommission vom 25. März 1966 verpflichtete

sich die OÖ Landesregierung „entlang der Fließstrecke der Traun zwischen den

Flusskilometern 44,6 und 36,5 ... sowie zwischen Flusskilometer 73 und 49 ein

Schutzgebiet oder mehrere Schutzgebiete gemäß Art 4 der Richtlinie 79/409/EWG

einzurichten". Durch Beschluss der OÖ Landesregierung vom 2. März 1998 wurde in

einem ersten Schritt dieser Verpflichtung entsprochen und ein Schutzgebiet nach der

EU - Vogelschutzrichtlinie nominiert. Dem daraus resultierenden Schutz der freien

Fließstrecke der Traun nach EU - Recht steht allerdings der Inhalt der

"Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung" (Verordnung des Bundesministeriums für

Land - und Forstwirtschaft vom 24. Juni 1964, BGBl 144) entgegen, die das Interesse der

Oberösterreichischen Kraftwerke AG an der Wasserkraftnutzung an der Traun als

rechtliches Interesse anerkennt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

                                               ANFRAGE:

 

 

1.    Wann erging eine entsprechende Aufforderung an den Landwirtschaftsminister

       und welche Schritte wurden gesetzt, um einer entsprechenden Aufforderung

       Folge zu leisten.

 

2.    Wann wurden seitens des Landeshauptmannes von Oberösterreich, Dr Josef

        Pühringer, Initiativen gesetzt, die geeignet waren, eine Änderung der

        "Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung" (Verordnung des Bundesministeriums

       für Land - und Forstwirtschaft vom 24. Juni 1964, BGBl 144) beziehungsweise eine

       Überarbeitung der "Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung" herbeizuführen?

       Welche Änderungen der "Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung" wurden

        bisher wahrgenommen?

 

3.    Ist eine inhaltliche Angleichung der „Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für

       die Wasserkraftnutzung der Traun unterhalb des Traunsees“ an den EU -

       Schutzstatus der freien Fließstrecke der Traun erfolgt? Wenn nicht, ist in nächster

       Zeit beabsichtigt, den EU - Schutzbestimmungen folgend eine entsprechende

       Änderung der „Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die

       Wasserkraftnutzung der Traun unterhalb des Traunsees“ vorzunehmen?