562/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Traunverordnung im Hinblick auf die Beschlüsse des Oberösterreichischen
Landtags und der Oberösterreichischen Landesregierung
Am 17. Dezember 1997 wurde vom OÖ Landtag einstimmig beschlossen, die
Bundesregierung mit ihrem Landwirtschaftsminister aufzufordern, die Traunverordnung
(Verordnung des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft vom 24. Juni 1 964,
BGBl 144) so abzuändern, dass es zu einem rechtsgültig verankerten Verzicht auf die
Kraftwerksprojekte Riesenberg und Saag kommt.
In einem Schreiben an den Gemeinderat von Stadl - Paura vom 7. 3. 1966 hatte
Landeshauptmann Dr Josef Pühringer eine Änderung der „Wasserwirtschaftlichen
Rahmenverfügung der Traun" angekündigt: Ich teile Ihnen gerne nochmals mit, dass auf
die Kraftwerksprojekte Saag und Riesenberg verzichtet wird. ... Die
Wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung der Traun wird dementsprechend geändert,
aber zu einem Zeitpunkt, wo sich darauf für den Bau des OKA - Kraftwerkes Lambach
keine rechtlichen Konsequenzen mehr ergeben. Außerdem stehe ich zum Vorschlag
von Herrn Umweltanwalt Dr Wimmer: „Die gesamte wasserwirtschaftliche
Rahmenverfügung der Traun neu zu überarbeiten."
In einem Schreiben an die Europäische Kommission vom 25. März 1966 verpflichtete
sich die OÖ Landesregierung „entlang der Fließstrecke der Traun zwischen den
Flusskilometern 44,6 und 36,5 ... sowie zwischen Flusskilometer 73 und 49 ein
Schutzgebiet oder mehrere Schutzgebiete gemäß Art 4 der Richtlinie 79/409/EWG
einzurichten". Durch Beschluss der OÖ Landesregierung vom 2. März 1998 wurde in
einem ersten Schritt dieser Verpflichtung entsprochen und ein Schutzgebiet nach der
EU - Vogelschutzrichtlinie nominiert. Dem daraus resultierenden Schutz der freien
Fließstrecke der Traun nach EU - Recht steht allerdings der Inhalt der
"Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung" (Verordnung des Bundesministeriums für
Land - und Forstwirtschaft vom 24. Juni 1964, BGBl 144) entgegen, die das Interesse der
Oberösterreichischen Kraftwerke AG an der Wasserkraftnutzung an der Traun als
rechtliches Interesse anerkennt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann erging eine entsprechende Aufforderung an den Landwirtschaftsminister
und welche Schritte wurden gesetzt, um einer entsprechenden Aufforderung
Folge zu leisten.
2. Wann wurden seitens des Landeshauptmannes von Oberösterreich, Dr Josef
Pühringer, Initiativen gesetzt, die geeignet waren, eine Änderung der
"Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung" (Verordnung des Bundesministeriums
für Land - und Forstwirtschaft vom 24. Juni 1964, BGBl 144) beziehungsweise eine
Überarbeitung der "Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung" herbeizuführen?
Welche Änderungen der "Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung" wurden
bisher wahrgenommen?
3. Ist eine inhaltliche Angleichung der „Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für
die Wasserkraftnutzung der Traun unterhalb des Traunsees“ an den EU -
Schutzstatus der freien Fließstrecke der Traun erfolgt? Wenn nicht, ist in nächster
Zeit beabsichtigt, den EU - Schutzbestimmungen folgend eine entsprechende
Änderung der „Wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die
Wasserkraftnutzung der Traun unterhalb des Traunsees“ vorzunehmen?