565/J XXI.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend praxisbezogene Verwertung der LKF - Daten
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben laufen seit Einführung der
leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung (LKF) im Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales detaillierte medizinische Leistungsdaten aus
ganz Österreich zusammen. Bei sinnvoller und zielgerichteter Auswertung
bieten diese detaillierten und umfassenden Daten die einmalige
Gelegenheit, mehr Transparenz und damit Qualitätssicherung in das
österreichische Gesundheitswesen zu bringen. Entscheidend für die
Vermeidung von Datenfriedhöfen ist es jedoch unseres Erachtens, daß sich
das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in einem ersten
grundsätzlichen Schritt dazu entschließt, diese detaillierten Daten einer
praxisbezogenen Verwertung zuzuführen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist eine praxisbezogene Verwertung der LKF - Daten geplant?
Wenn ja, in welcher Art und Weise und wann?
2) Ist geplant, die Auswertungsergebnisse der LKF - Daten den im Krankenhaus-
und niedergelassenen Bereich tätigen ÄrztInnen zur Verfügung zu stellen, um
die ÄrztInnen durch diese Informationen in ihren Entscheidungen zu
unterstützen (z.B. welche Leistungen werden in welcher Einrichtung wie häufig
und mit welcher Komplikationsrate erbracht usw.)?
Wenn ja, welche Informationsschienen sind vorgesehen und ab wann soll es
welche Informationen für die ÄrztInnen geben?
Wenn nein,
warum nicht?
3) Ist geplant, die Auswertungsergebnisse der LKF - Daten auch den Trägern von
Krankenanstalten sowie den politischen Entscheidungsträgem zur Verfügung
zu stellen, um diese in ihren Entscheidungen zu unterstützen?
Wenn ja, welche Informationsschienen sind vorgesehen und ab wann soll es
welche Informationen für Träger von Krankenanstalten und politische
Entscheidungsträger geben?
Wenn nein, warum nicht?
3) Ist eine praxisbezogene Verwertung der LKF - Daten dahingehend geplant, die
Auswertungsergebnisse in entsprechend vereinfachter Form den Patientinnen
zur Verfügung zu steilen, mit dem Zweck, die PatientInnen durch diese
Informationen in ihrer Entscheidungsfreiheit bei der Wahl einer bestimmten
Einrichtung des Gesundheitswesens zu unterstützen (Z.B. welche Leistungen
werden in welcher Einrichtung wie häufig und mit welcher Komplikationsrate
erbracht, usw.)?
Wenn ja, welche Informationsschienen sind vorgesehen und ab wann sollen
welche Informationen für PatientInnen abrufbar sein?
Wenn nein, warum nicht?