59/J XXI.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Gaugg, Haller
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend politischer Gesinnungsterror im Arbeitsmarktservice
Die Anfragesteller wurden davon informiert, daß in den Geschäftsstellen des AMS Wien
vor der Anti - Rassismus - Demonstration am 12. November 1999 schriftliche Solidaritäts -
erklärungen der Mitarbeiter gesammelt und die Namen der unterschreibenden Mitar -
beiter in einer Liste vermerkt worden sein sollen. Es besteht die naheliegende Befürch -
tung unter den Mitarbeitern des AMS, daß diese Liste künftig dazu benützt wird,
Mitarbeiter, die darauf nicht aufscheinen und daher keine Solidaritätsunterschrift ge -
leistet haben bei Entscheidungen etwa über ihre weitere berufliche Karriere zu benach -
teiligen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß in den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice Wien schriftliche
Solidaritätserklärungen der Mitarbeiter mit den Zielen der Anti - Rassismus - Demon -
stration vom 12. November 1999 gesammelt wurden?
2. Von wem ging die Initiative zu dieser Aktion aus? Wurde sie vom Landesgeschäfts -
führer des Arbeitsmarktservice Wien oder vom Vorstand der Bundesgeschäftsstelle
gutgeheißen, genehmigt oder sonstwie unterstützt?
3. In welcher Form wurden die Erklärungen der Mitarbeiter gesammelt? Wem waren
und sind insbesondere die Unterschriften oder andere Listen über die Mitarbeiter
zugänglich, die eine derartige Solidaritätserklärung abgegeben bzw. nicht geleistet
haben?
4. Können Sie ausschließen, daß es aufgrund der geleisteten oder verweigerten
Unterstützung für die Ziele der Demonstration vom 12. November 1999 zur einer
Bevorzugung oder Benachteiligung von Mitarbeitern kommen wird?
5. Sind ähnliche Unterschriftenlisten auch in anderen Geschäftsstellen gesammelt wor -
den?
6. Gab es vergleichbare Initiativen bei den Arbeiterkammern oder Sozialversicherungs -
trägern oder in dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales direkt
unterstellten
Dienststellen? Wenn ja, wo und in welcher Form?
7. Ist es Ihres Erachtens mit der zumindest theoretisch parteipolitisch unabhängigen
Stellung des Arbeitsmarktservice (oder auch der Arbeiterkammern oder Sozialver-
sicherungsträger) vereinbar, wenn in einer derartigen Institution Gesinnungsdruck
auf Mitarbeiter durch das Sammeln von Unterstützungserklärungen für politische
Anliegen ausgeübt wird?
8. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit künftig auf Mitarbeiter des
Arbeitsmarktservice, aber auch anderer Institutionen kein politischer Druck in dieser
Form mehr ausgeübt werden kann?
9. Welche Möglichkeiten gibt es für die Mitarbeiter, einem derartigen parteipolitischen
Mobbing zu entgehen bzw. negative Folgen für ihre Berufslaufbahn zu verhindern?