597/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Emmerich Schwemlein und Annemarie

Reitsamer an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend „Versetzung von Personal von der BGV II zum BMLV“

 

Im Zuge der Übertragung der vom österreichischen Bundesheer benutzten Bauten und

Liegenschaften des Bundes wurde ein Großteil des Personals der Bundesgebäudeverwaltung

II (BGV II) in den Personalstand des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV)

versetzt.

 

Für die betroffenen Kolleginnen stellt dies eine große Verunsicherung dar, weil vor Abgabe

der Planstellen keinerlei Angaben über die neue Organisationsstruktur und die neuen

Aufgabengebiete in dieser Konstellation angegeben wurden.

Laut Auskunft von Personalvertretern der BGV soll ein in sich geschlossenes ,,Heeresbauamt"

errichtet werden, in das die, von der BGV an das BMLV abgegebenen Bediensteten

eingegliedert werden sollen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Landesverteidigung nachstehende Anfrage:

 

1.  Wie viele Bedienstete der BGV II werden bzw. wurden in den Personal stand des

     Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) übertragen (Aufschlüsselung nach

     Bundesländern)?

 

2.  Ist es richtig, dass ein Aufbau einer neuen Heeresbauverwaltung zusätzlich zur

     verbleibenden Bundesgebäudeverwaltung, BIG und BGV I vorgesehen ist?

 

3.  Wenn ja, welche Effizienzsteigerung erwarten Sie sich durch eine solche Maßnahme?

 

4.  Welche Aufgaben soll diese neue Heeresbauverwaltung von der BGV II übernehmen?

 

5.  Wie wollen Sie sicherstellen, dass Liegenschaftsverkäufe vom BMLV effizienter

     durchgeführt werden, obwohl die gesetzlichen Vorgaben dieselben bleiben?

 

6.  Wird die neu geschaffene Heeresbauverwaltung vom Korpskommando und

     Militärkommando völlig weisungsfrei sein?

 

7.  Wie stellen Sie sich die Organisationsstruktur einer solchen Heeresbauverwaltung vor?

 

8.  Gibt es dazu bereits konkrete Pläne?

 

9.  Wie viele Bedienstete aus dem bisherigen Personalstand des BMLV werden zu den von

     der BGV II übernommenen Bediensteten in die Heeresbauverwaltung aufgenommen?

 

10.  Werden die Führungspositionen (z.B. Leiter der Heeresbauverwaltungsdienststellen) in

       der künftigen Heeresbauverwaltung unter Anwendung des Ausschreibungsgesetzes

       besetzt?

 

11.  Wenn nein, weshalb nicht und nach welchen sonstigen Kriterien?