6/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Kosten der Rettungs- und Bergearbeiten im Zusammenhang mit der Tragödie von

Lassing

 

Durch das Grubenunglück von Lassing im Sommer des Jahres 1998 sind neben dem

schrecklichen Schicksal der verunglückten Bergleute und dem menschenlichen Leid der

Angehörigen enorme Kosten für die Rettungs-  und Bergearbeiten entstanden. Neben der

großen öffentlichen Anteilnahme und dem hohen privaten Spendenaufkommen für die

Hinterbliebenen ist für den Steuerzahler von Interesse, welche Kosten entstanden sind und

von wem diese Kosten endgültig zu tragen sind.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1. In welcher Höhe sind bis zum jetzigen Zeitpunkt Kosten durch das Grubenunglück

    für die Steuerzahler der Republik Österreicher entstanden?

 

2. Welche Rettungs- und Bergearbeiten wurden von der Einsatzleitung vor Ort

    veranlaßt, welche vom Bundesminister in weiterer Folge beauftragt?

 

3. Einer Reportage der „Kleinen Zeitung“ vom 22. Oktober 1999 entsprechend habe laut

    Ministerium „eine Vorfinanzierung nie stattgefunden“. Warum war entgegen

    ursprünglichen Erwartungen und Aussagen keine Vorfinanzierung erforderlich?

 

4. Wie hoch sind die finanziellen Leistungen des Unternehmens für die Berge -  und

    Rettungsarbeiten, wie hoch die Belastungen des Steuerzahlers?

5. Wie interpretieren sie entsprechend der Novelle des Mineralrohstoffgesetzes die

    „wirtschaftliche Zumutbarkeit“ im Zusammenhang mit Lassing?

 

6. Hat im Rahmen dieser wirtschaftlichen Zumutbarkeit entweder der Gesamtkonzern,

    eine übergeordnete Firmenkonstruktion oder der Betrieb vor Ort herangezogen zu

    werden?

 

7. Welche Förderungen haben seit dem Grubenunglück die Naintscher Mineralwerke

    empfangen?

 

8. Wie werden angesichts des Umstands, daß eine Schließung des Betriebes konkret im

    Raum steht, weitere Förderungsanträge der Firma behandelt?

 

9. Sind die Fördermittel rechtlich rückforderbar, falls es tatsächlich zu einer Schließung

    des Betriebes kommt?

 

10. Haltes Sie es für zeitgemäß, daß seitens Ihres Ministeriums immer wieder die

      Formulierung verwendet wird, daß „das Wirtschaftsministerium bezahlt habe„?

      Wenn nein, teilen Sie die Auffassung, daß grundsätzlich bei öffentlichen Ausgaben

      klar und deutlich darauf hingewiesen wird, daß diese Mittel vom Steuerzahler und

      nicht von einem Amt oder aus der Privatschatulle des Ministers stammen?