6/J XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Kosten der Rettungs- und Bergearbeiten im Zusammenhang mit der Tragödie von
Lassing
Durch das Grubenunglück von Lassing im Sommer des Jahres 1998 sind neben dem
schrecklichen Schicksal der verunglückten Bergleute und dem menschenlichen Leid der
Angehörigen enorme Kosten für die Rettungs- und Bergearbeiten entstanden. Neben der
großen öffentlichen Anteilnahme und dem hohen privaten Spendenaufkommen für die
Hinterbliebenen ist für den Steuerzahler von Interesse, welche Kosten entstanden sind und
von wem diese Kosten endgültig zu tragen sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. In welcher Höhe sind bis zum jetzigen Zeitpunkt Kosten durch das Grubenunglück
für die Steuerzahler der Republik Österreicher entstanden?
2. Welche Rettungs- und Bergearbeiten wurden von der Einsatzleitung vor Ort
veranlaßt, welche vom Bundesminister in weiterer Folge beauftragt?
3. Einer Reportage der „Kleinen Zeitung“ vom 22. Oktober 1999 entsprechend habe laut
Ministerium „eine Vorfinanzierung nie stattgefunden“. Warum war entgegen
ursprünglichen Erwartungen und Aussagen keine Vorfinanzierung erforderlich?
4. Wie hoch sind die finanziellen Leistungen des Unternehmens für die Berge - und
Rettungsarbeiten, wie hoch
die Belastungen des Steuerzahlers?
5. Wie interpretieren sie entsprechend der Novelle des Mineralrohstoffgesetzes die
„wirtschaftliche Zumutbarkeit“ im Zusammenhang mit Lassing?
6. Hat im Rahmen dieser wirtschaftlichen Zumutbarkeit entweder der Gesamtkonzern,
eine übergeordnete Firmenkonstruktion oder der Betrieb vor Ort herangezogen zu
werden?
7. Welche Förderungen haben seit dem Grubenunglück die Naintscher Mineralwerke
empfangen?
8. Wie werden angesichts des Umstands, daß eine Schließung des Betriebes konkret im
Raum steht, weitere Förderungsanträge der Firma behandelt?
9. Sind die Fördermittel rechtlich rückforderbar, falls es tatsächlich zu einer Schließung
des Betriebes kommt?
10. Haltes Sie es für zeitgemäß, daß seitens Ihres Ministeriums immer wieder die
Formulierung verwendet wird, daß „das Wirtschaftsministerium bezahlt habe„?
Wenn nein, teilen Sie die Auffassung, daß grundsätzlich bei öffentlichen Ausgaben
klar und deutlich darauf hingewiesen wird, daß diese Mittel vom Steuerzahler und
nicht von einem Amt oder aus der Privatschatulle des Ministers stammen?