602/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Verletzung des Amtsgeheimnisses durch den Kärntner Kulturbeauftragten

 

In der Kärntner Krone vom 8. 3. 2000 (Seite 11) hat ein Herr „Noricus“ besser bekannt

als Dr. Andreas Mölzer auch Kulturbeauftragter des Landes Kärnten einen

Kommentar zu den Projekten der Kulturinitiative „Unikum“ verfaßt,

indem er die geplanten Kulturprojekte des Vereines Unikum, die ihm nur als

Kulturbeauftragten des Landes Kärnten bekannt sein konnten, in äußerst

unsachlicher Weise diffamierte. Dabei kam er zu dem Schluß, „dass man das

Steuergeld dann gleich am WC, hinunterspülen könnte.“

 

Gemäß § 310 StGB ist ein Beamter, der ein ihm ausschließlich kraft seines Amtes

anvertrautes oder zugänglich gewordenes Geheimnis offenbart oder verwertet,

dessen Offenbarung oder Verwertung geeignet ist ein öffentliches oder berechtigtes

privates Interesse zu verletzen zu bestrafen.

 

Objekt der Tat ist laut Judikatur ein Geheimnis, also Tatsachen, Erkenntnisse oder

Pläne die höchsten einem kleinem Kreis bekannt und anderen nicht oder nur schwer

zugänglich sind. Das Geheimnis muß dem Beamten ausschließlich kraft seines

Amtes anvertraut oder zugänglich geworden, der Beamte muß aber nicht im engeren

Sinn Sachbearbeiter gewesen sein. Es genügt, daß er, etwas damit man seinen Rat

höre, eingeweiht wurde. Ein Geheimnis verwertet, wer seine Kenntnis materiell

ausnützt. Der Eintritt eines Schadens ist in keinem Fall vorausgesetzt.

 

Beamter ist gemäß § 74 Z 4 StGB jeder der bestellt ist, im Namen des Bundes oder

eines Landes als deren Organ allein oder gemeinsam mit anderen

Rechtshandlungen vorzunehmen, oder sonst mit Aufgaben der Bundes - oder

Landesverwaltung betraut ist.

 

Für den Beamtenbegriff ist nicht das dienstrechtliche Verhältnis, sondern die

Funktion maßgebend. Daher sind die Vertragsbediensteten und die nichtbeamteten

Träger öffentlicher Aufgaben wie der Kulturbeauftragte des Landes Kärnten,

Andreas Mölzer Beamte iS des StGB.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                                               ANFRAGE:

1. Auch wenn Dr. Andreas Mölzer Kulturbeauftragter des Landes Kärnten ist und

    somit nicht in den Kompetenzbereich des Bundeskanzlers fällt so handelt es

    sich im gegenständlichen Fall doch um eine kulturpolitisch grundsätzliche

    Angelegenheit, die nicht nur das Land Kärnten betrifft und auch Einfluss auf die

    Subventionspolitik des Bundes haben kann. Unter Ausnutzung von

    Informationen, die dem Kulturbeauftragten kraft seines Amtes anvertraut sind

    sollen offensichtlich mittels negativer Kommentare in Medien die weiteren

    Subventionen durch den Bund und das Land bzw. die Gemeinden für Projekte

    von Kulturinitiativen wie das Unikum verhindert werden. Was werden Sie daher

    gegen diese rechtswidrige Praxis unternehmen?

 

2. Werden sie wegen des Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses bei

    der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten? Wenn nein warum nicht?