602/J XXI.GP
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Verletzung des Amtsgeheimnisses durch den Kärntner Kulturbeauftragten
In der Kärntner Krone vom 8. 3. 2000 (Seite 11) hat ein Herr „Noricus“ besser bekannt
als Dr. Andreas Mölzer auch Kulturbeauftragter des Landes Kärnten einen
Kommentar zu den Projekten der Kulturinitiative „Unikum“ verfaßt,
indem er die geplanten Kulturprojekte des Vereines Unikum, die ihm nur als
Kulturbeauftragten des Landes Kärnten bekannt sein konnten, in äußerst
unsachlicher Weise diffamierte. Dabei kam er zu dem Schluß, „dass man das
Steuergeld dann gleich am WC, hinunterspülen könnte.“
Gemäß § 310 StGB ist ein Beamter, der ein ihm ausschließlich kraft seines Amtes
anvertrautes oder zugänglich gewordenes Geheimnis offenbart oder verwertet,
dessen Offenbarung oder Verwertung geeignet ist ein öffentliches oder berechtigtes
privates Interesse zu verletzen zu bestrafen.
Objekt der Tat ist laut Judikatur ein Geheimnis, also Tatsachen, Erkenntnisse oder
Pläne die höchsten einem kleinem Kreis bekannt und anderen nicht oder nur schwer
zugänglich sind. Das Geheimnis muß dem Beamten ausschließlich kraft seines
Amtes anvertraut oder zugänglich geworden, der Beamte muß aber nicht im engeren
Sinn Sachbearbeiter gewesen sein. Es genügt, daß er, etwas damit man seinen Rat
höre, eingeweiht wurde. Ein Geheimnis verwertet, wer seine Kenntnis materiell
ausnützt. Der Eintritt eines Schadens ist in keinem Fall vorausgesetzt.
Beamter ist gemäß § 74 Z 4 StGB jeder der bestellt ist, im Namen des Bundes oder
eines Landes als deren Organ allein oder gemeinsam mit anderen
Rechtshandlungen vorzunehmen, oder sonst mit Aufgaben der Bundes - oder
Landesverwaltung betraut ist.
Für den Beamtenbegriff ist nicht das dienstrechtliche Verhältnis, sondern die
Funktion maßgebend. Daher sind die Vertragsbediensteten und die nichtbeamteten
Träger öffentlicher Aufgaben wie der Kulturbeauftragte des Landes Kärnten,
Andreas Mölzer Beamte iS des StGB.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Auch wenn Dr. Andreas Mölzer Kulturbeauftragter des Landes Kärnten ist und
somit nicht in den Kompetenzbereich des Bundeskanzlers fällt so handelt es
sich im gegenständlichen Fall doch um eine kulturpolitisch grundsätzliche
Angelegenheit, die nicht nur das Land Kärnten betrifft und auch Einfluss auf die
Subventionspolitik des Bundes haben kann. Unter Ausnutzung von
Informationen, die dem Kulturbeauftragten kraft seines Amtes anvertraut sind
sollen offensichtlich mittels negativer Kommentare in Medien die weiteren
Subventionen durch den Bund und das Land bzw. die Gemeinden für Projekte
von Kulturinitiativen wie das Unikum verhindert werden. Was werden Sie daher
gegen diese rechtswidrige Praxis unternehmen?
2. Werden sie wegen des Verdachtes der Verletzung des Amtsgeheimnisses bei
der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten? Wenn nein warum nicht?