604/J XXI.GP
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Tourismusland Österreich - Abschiebung von Autostopperinnen
Nach einem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ vom 24.3.2000 sind am Mittwoch,
23.3.2000 drei Studentinnen aus Lettland, die als Autostopperinnen auf der A 10 bei
Golling unterwegs waren, bei einer Überprüfung durch die Autobahn - Gendarmerie
aufgegriffen und aufgrund ihrer Mittellosigkeit der Fremdenpolizei übergeben worden.
Die Fremdenpolizei ordnete auf Grund der völligen Mittellosigkeit die sofortige Ausreise
an und verhängte ein vierjähriges Aufenthaltsverbot“, heißt es in den „Salzburger
Nachrichten“ weiter.
Da wahrscheinlich Zehntausende Menschen mit wenig oder keinem Geld in der Tasche
durch Österreich und wahrscheinlich auch andere europäische Länder fahren, und vor
allem bei der Heimreise bei noch mehr TouristInnen die Geld bestände ziemlich
erschöpft sein dürften, da darüber hinaus das Reisen mit Bargeld in Zeiten von Scheck -,
Kredit - oder anderen Plastikkarten von vielen TouristInnen als weder besonders
vorteilhaft noch unproblematisch empfunden wird, stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1). Müssen Touristen, die Österreich besuchen oder durchqueren, jederzeit über
Bargeld verfügen und dies gegenüber Behörden jederzeit und ohne besonderen Anlaß,
wie z.B. den Verdacht einer strafbaren Handlung, auch nachweisen können?
Wenn ja, in welcher Höhe bzw. in welchen Währungen müssen die Bargeldvorräte
sein?
2). Kann der Besitz einer Kredit - oder Scheckkarte den Nachweis von Barmitteln
ersetzen?
Wenn nein, warum nicht?
3). Werden Autostopperinnen spezifischen Kontrollen wegen des Verdachts der
Mittellosigkeit unterzogen bzw. ist Autostoppen eine unerwünschte Fortbewegungsart?
4). Wann wurden die drei Studentinnen von der
Exekutive überprüft?
5). Warum wurden sie auf ihre Mittellosigkeit überprüft?
6). Ist die Mittellosigkeit ein Delikt, das die Anordnung der sofortigen Ausreise
rechtfertigt?
7). Wurde bei der Anordnung der sofortigen Ausreise den Autostopperinnen auch eine
bestimmte Art der Ausreise (z.B. per Zug) vorgeschrieben?
Wenn ja, woher kamen die Mittel dafür?
8). Wie oft werden mittellose AusländerInnen überprüft und wie oft wird dabei die
sofortige Ausreise angeordnet (bitte um Aufschlüsselung für die letzten drei Jahre)?
9). Wie oft wurden in den letzten drei Jahren Aufenthaltsverbote wegen Mittellosigkeit
verhängt (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?
10). Halten Sie das vierjährige Aufenthaltsverbot wegen Mittellosigkeit für drei
autostoppende Studentinnen zwischen 18 und 20 Jahren für gerechtfertigt?
11). Halten Sie die Vorgangsweise der Fremdenpolizei für einen geeigneten Beitrag zur
Bewerbung Österreichs als Reiseland, besonders für junge Menschen?
12). Eine persönliche Frage: Waren Sie in jungen Jahren auch jemals autostoppend
bzw. gar mittellos oder mit wenig Geld ausgestattet im Ausland unterwegs und
haben Sie sich dabei schuldig oder unerwünscht gefühlt?