605/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Haftentschädigungsverfahren

 

 

 

Am 29. August 1996 wurde Peter Löffler in einem Wiederaufnahmeverfahren von

einem Linzer Geschworenengericht unter Vorsitz des Richters Dr. Bittmann von der

Anklage des Mordes freigesprochen. Wenig später erging das Urteil - des

Geschworenensenates - schriftlich. Darin wurde eine Haftentschädigung für den

Freigesprochenen ausdrücklich abgelehnt und diese Ablehnung auch begründet. Die

Geschworenen distanzierten sich davon öffentlich: Nie hätten sie einen ablehnenden

Beschluss gefasst, sie seien dazu nie auch nur gefragt worden.

 

Sofort wurde gegen die Geschworenenobfrau, Frau R Tauber, ein Verfahren eingeleitet.

Sie stand unter dem Verdacht, Dr. Bittmann verleumdet zu haben. Nach ihrer

Einvernahme durch das Untersuchungsgericht, bei der Frau Tauber bei ihrer

Dr. Bittmann belastenden Aussage blieb, wurde das Verfahren aber eingestellt. Das

strittige Urteil wurde wenig später vom OLG Linz aufgehoben.

 

Jetzt ist die Rolle, die Linzer Richter Dr. Bittmann bislang ungeprüft spielt, dringend zu

klären.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Ist es laut Gesetzeslage überhaupt zulässig, dass der schwerwiegende Verdacht,

    ein Richter könnte ein Urteil ge - oder verfälscht haben, seit nunmehr über 50

    Monaten im Raum steht, ohne dass geeignete Ermittlungen auch nur

    aufgenommen wurden?

2. Wie beurteilen Sie das Versäumnis der Staatsanwaltschaft, vorliegende Verdachte

     auf ein Offiziadelikt nicht zu prüfen? Hätte sie nicht Ermittlungen durchführen

     müssen?

 

3. Wer kann die Staatsanwaltschaft und die Gesetzmäßigkeit ihres Verhaltens

     prüfen?

 

4. Werden Sie jetzt die nötigen Maßnahmen setzen? Wenn ja, welche und wann?