605/J XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Haftentschädigungsverfahren
Am 29. August 1996 wurde Peter Löffler in einem Wiederaufnahmeverfahren von
einem Linzer Geschworenengericht unter Vorsitz des Richters Dr. Bittmann von der
Anklage des Mordes freigesprochen. Wenig später erging das Urteil - des
Geschworenensenates - schriftlich. Darin wurde eine Haftentschädigung für den
Freigesprochenen ausdrücklich abgelehnt und diese Ablehnung auch begründet. Die
Geschworenen distanzierten sich davon öffentlich: Nie hätten sie einen ablehnenden
Beschluss gefasst, sie seien dazu nie auch nur gefragt worden.
Sofort wurde gegen die Geschworenenobfrau, Frau R Tauber, ein Verfahren eingeleitet.
Sie stand unter dem Verdacht, Dr. Bittmann verleumdet zu haben. Nach ihrer
Einvernahme durch das Untersuchungsgericht, bei der Frau Tauber bei ihrer
Dr. Bittmann belastenden Aussage blieb, wurde das Verfahren aber eingestellt. Das
strittige Urteil wurde wenig später vom OLG Linz aufgehoben.
Jetzt ist die Rolle, die Linzer Richter Dr. Bittmann bislang ungeprüft spielt, dringend zu
klären.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es laut Gesetzeslage überhaupt zulässig, dass der schwerwiegende Verdacht,
ein Richter könnte ein Urteil ge - oder verfälscht haben, seit nunmehr über 50
Monaten im Raum steht, ohne dass geeignete Ermittlungen auch nur
aufgenommen wurden?
2. Wie beurteilen Sie das Versäumnis der Staatsanwaltschaft, vorliegende Verdachte
auf ein Offiziadelikt nicht zu prüfen? Hätte sie nicht Ermittlungen durchführen
müssen?
3. Wer kann die Staatsanwaltschaft und die Gesetzmäßigkeit ihres Verhaltens
prüfen?
4. Werden Sie jetzt die nötigen Maßnahmen setzen? Wenn ja, welche und wann?