606/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 

1998 waren 773 Minderjährige in österreichischen Schubhaftanstalten.

Obwohl NROs (Nichtregierungsorganisationen) seit Jahren Clearingstellen

für die Aufnahme und Erst - und altersgerechte Betreuung von

unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen fordern und dazu Konzepte

ausgearbeitet haben, wurden vom zuständigen Innenministerium bis jetzt

keine Clearingstellen geschaffen. Laut betreuender NROs liegt die

Ablehnungsquote bei Asylanträgen von unbegleiteten minderjährigen

Flüchtlingen bei nahezu 100 Prozent.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Über wieviele Minderjährige wurde in Österreich jeweils im 1. und

    im 2. Halbjahr 1999 die Schubhaft verhängt, wieviele Minderjährige waren

    vom 1.1.2000 bis 30.2.2000 in Schubhaft?

 

2. Wieviele dieser Minderjährigen waren unbegleitet, d.h. ohne

    Erziehungsberechtigte, in Österreich?

 

3. Wie sieht die Altersverteilung der Minderjährigen aus, die in Schubhaft

    genommen wurden? Aus welchen Herkunftsländern stammten diese

    Minderjährigen?

 

4. Wie lange wurden die Minderjährigen durchschnittlich in Schubhaft

    gehalten? Wie lange betrug die längste Schubhaftdauer bei Jugendlichen‘?

5. Wieviele Minderjährige wurden 1998 abgeschoben?

    Wieviele wurden davon bezugnehmend auf § 4 Asylgesetz in „sichere

     Drittländer“ zurück geschoben?

     Wieviele wurden davon in ihr Herkunftsland abgeschoben?

 

6. Wieviele Minderjährige wurden 1999 abgeschoben?

     Wieviele wurden davon bezugnehmend auf § 4 Asylgesetz in „sichere

     Drittländer“ zurück geschoben?

     Wieviele wurden davon in ihr Herkunftsland abgeschoben?

 

7. Werden von den fremdenpolizeilichen Behörden vor einer Rückschiebung

    bzw. Abschiebung Recherchen darüber durchgeführt, ob eine altersadäquate

    und das Wohl der Minderjährigen sicherstellende Aufnahme in den

    Drittländern bzw. in den Herkunftsländern gewährleistet ist?

 

8. Wenn ja, in wievielen Fällen wurden solche Recherchen durchgeführt?

 

9. Entsprechen diese Maßnahmen zur Sicherstellung einer dem Wohl der

    Minderjährigen entsprechenden Aufnahme in Drittländern bzw.

    Herkunftsländern der Entschließung der Europäischen Union vom

    19.7.1997 zu den Mindestgarantien für unbegleitete Minderjährige?

 

10. Werden von den fremdenpolizeilichen Behörden Altersfeststellungen

      durchgeführt?

 

11. Wenn ja, wie oft wurden 1998 und 1999 solche Altersfeststellungen

      durchgeführt?

 

12. Gibt es Richtlinien dafür, in welchen Fällen Altersfestellungen

      durchzuführen sind?

 

13. Nach welchen Methoden werden diese Altersfeststellungen durchgeführt?

 

14. Wie sind diese Methoden wissenschaftlich hinsichtlich Rehabilität und

      Validität abgesichert?

 

15. Werden von den Asylbehörden Altersfeststellungen durchgeführt?

 

16. Wenn ja, wer führt diese Alterfeststellungen durch?

 

17. Welche spezifische Ausbildung ist die Mindestvoraussetzung für die

      Durchführung derartiger Altersfeststellungen?

18. Nach welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Unterbringung von

      unbegleiteten minderjährigen Asylwerber/innen in Bundesbetreuung?

      Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme in Bundesbetreuung?

 

19. In welchen Quartieren der Bundesbetreuung werden unbegleitete

      minderjährige Flüchtlinge (UMFs) aufgenommen?

 

20. Erfüllen die Unterbringungseinrichtungen im Rahmen der

      Bundesbetreuung die Standards des Jugendwohlfahrtsgesetzes, das auf alle

      sich in Österreich aufhaltenden Jugendlichen anzuwenden ist, hinsichtlich

      ihrer Ausstattung mit Freizeitangeboten, Schul - und anderen

      Ausbildungsangeboten, hinsichtlich der Betreuungsmöglichkeiten für

      traumatisierte Jugendliche durch qualifiziertes Personal, hinsichtlich der

      Anzahl und Qualifikation des zur Verfügung stehenden Personals?

 

21. Plant das Bundesministerium für Inneres die Einrichtung von

      Clearingstellen für die Erstaufnahme, Erstversorgung und Erstabklärung

      für unbegleitete Minderjährige?

 

22. Wenn ja, werden diese Clearingstellen den Standards der Jugendwohlfahrt

      entsprechen?

 

23. In einzelnen Bundesasylämtern (Innsbruck, Eisenstadt) werden

      unbegleitete, minderjährige Asylwerber/innen bei ihrer Einvernahme durch

      Praktikant/innen des Jugendamtes vertreten bzw. sind Mitarbeiter/innen

      des Jugendamtes nur zu Beginn und am Ende der Einvernahme anwesend.

      Erachten Sie diese Vorgangsweise als rechtskonform im Sinne des

      Asylgesetzes (§ 27 Abs. 3) ? Wenn nein, was gedenken Sie zu tun, um eine

      gesetzeskonforme Vertretung der unbegleiteten minderjährigen

      Asylwerber/innen in allen Außenstellen des Bundesasylamtes sicher zu

      stellen?