607/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bekämpfung der Umweltkriminalität

 

Die Qualität der Umweltkriminalitätsbekämpfung in Österreich läßt vieles zu

wünschen übrig. Dies betrifft jedoch nicht die Motivation und die Leistungen der 48

Beamten des Kriminaldienstes, die in diesem Bereich bundesweit tätig sind, sondern

die viel zu geringe finanzielle, technische, organisatorische und vor allem auch

personelle Ausstattung der Umweltkriminalitätsbekämpfung.

 

Der Rechnungshof überprüfte Ende 1998 die Gebarung des BMI hinsichtlich der

Bekämpfung der Umweltkriminalität. Dabei bemängelte dieser eine Vielzahl von

Zuständen. Einige werden hier beispielsweise angeführt:

 

„Der Rechnungshof bemängelte die weitgehend uneinheitliche organisatorische

Eingliederung der Umweltkriminalitätsbekämpfung in die kriminalpolizeiliche

Aufgabenstruktur des BMI und vermißte grundsätzliche Überlegungen, die

Umweltstrafverfolgung zur Erzielung von Synergieeffekten möglichst

sachverwandten Kriminalitätsbereichen zuzuordnen“.

 

„Von den 48 Beamten des Kriminaldienstes, welche - verteilt auf die acht

Landesgenarmeriekommanden und 14 Bundespolizeidirektionen - als

‚Umweltsachbearbeiter‘ mit der Verfolgung und Aufklärung von Umweltstrafsachen

betraut waren, befaßten sich 20 ausschließlich und fünf überwiegend mit diesem

Aufgabengebiet..............

 

Nach Ansicht des RH bot die geringe zeitliche Befassung mit Umweltstrafsachen

dem betroffenen Teil der Sachbearbeiter keine ausreichende Gelegenheit, sich

intensiver in die komplexe Materie einzuarbeiten und spezifische Erfahrungen für

eine wirksamere Arbeitsweise zu sammeln............

 

Der RH empfahl zur Effektivitätssteigerung, den Personaleinsatz durch Verringerung

der Anzahl der befaßten Organisationseinheiten sowie durch Bildung von

Umweltsachbearbeitergruppen, welche überwiegend bis ausschließlich mit diesem

Aufgabengebiet betraut werden zu bündeln“

 

„Der RH beanstandete den unzureichenden vertikalen Informationsfluß und die

mangelnde Wahrnehmung der der Zentralstelle obliegenden Leistungs - und

Koordinierungsaufgaben. Er empfahl, ein geeignetes Kommunikationssystem

(Meldenetz) für alle Umweltsachbearbeiter aufzubauen, aus den gesammelten

Informationen Lagebilder zu erstellen und auf deren Grundlage die erforderlichen

Steuerungs - , Koordinierungs - und Unterstützungsmaßnahmen zu setzen“.

 

„Erhebungen des RH zufolge stand zur Zeit der Gebarungsüberprüfung mnd ein

Drittel der Umweltsachbearbeiter ohne entsprechende Grundschulung im

dienstlichen Einsatz“.

 

"Der RH bemängelte die bestehenden Schulungsdefizite. Er empfahl, ein ange -

messenes Schulungskonzept zu erstellen, ein Trainerprogramm für neueintretende

Umweltsachbearbeiter zu entwerfen und Schulungsangebote externer in - und

ausländischer Einrichtungen vermehrt zu nützen“.

 

„Der RH verwies weiters auf die besondere Bedeutung, welche einer engen

Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgung- und den Umweltverwaltungs -

behörden bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität zukommt. Er empfahl, unter

Einbindung der Führungsebenen eine institutionalisierte Kooperation mit den

Fachbehörden der Gebietskörperschaften zu entwickeln“.

 

„Zusammenfassend empfahl der RH:

 

(1 )Verdachtschöpfungsstrategien zur Bekämpfung des Dunkelfeldes in der

Umweltkriminalität zu entwickeln,

 

(2)die Aufgabe der Umweltstrafverfolgung jenen Organisationseinheiten zuzuordnen,

welche mit Angelegenheiten der Wirtschaftskriminalität befaßt sind,

 

(3)den Personaleinsatz durch Bildung von Umweltsachbearbeitergruppen zu

bündeln,

 

(4)die fachspezifische Aus - und Fortbildung zu verbessern,

 

(5)ein geeignetes Kommunikationssystem zwischen der Zentralstelle und den

Umweltsachbearbeitern aufzubauen um zentrale Lagebilder zu erstellen sowie

 

(6)eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Umwelt -

verwaltungsbehörden anzustreben“.

 

Damit die völlig unzureichende Ausstattung der Bekämpfung der Umweltkriminalität

ein Ende hat und deren Bedeutung massiv aufgewertet wird, stellen die

unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

ANFRAGE

 

 

1. Werden Sie die sechs Empfehlungen des Rechnungshofes zur Verbesserung

     und Effizienzsteigerung der Umweltkriminalitätsbekämpfung umsetzen?

 

2. Wenn ja, wie konkret und bis zu welchem Zeitraum?

 

3. Wenn nein; warum nicht?

 

4. Werden Sie mehr Personal zur Bekämpfung der Umweltkriminalität einsetzen?

 

5. Werden Sie in diesem Zusammenhang auch einen höheren Budgetposten

    einplanen?

 

6. Glauben Sie nicht, dass durch die strengere Kontrolle bei der Einhebung der

    Altlastenbeiträge mehrere Millionen ÖS an Steuerhinterziehung verhindert

    werden könnte?

 

7. Wie hoch schätzen Sie die finanziellen Schäden, die durch nicht eingehobene

    bzw. abgeführte Altlastenbeiträge jährlich entstehen?

 

8. 1997 wurden in Österreich 304 Umweltdelikte an die Justizbehörden angezeigt.

    Im selben Zeitraum wurden in Deutschland über 46.000 umweltrelevante Delikte

    angezeigt. Worauf führen Sie diese überproportionale Diskrepanz zurück?

 

9. Wieviele von den angezeigten Umweltdelikten werden in Österreich auch

    tatsächlich aufgekärt und wie hoch ist die Aufklärungsquote der letzten fünf

    Jahre?

 

10. Auf welche Arten von Umweltgefährdungen verteilen sich die in Österreich

      angezeigten Umweltdelikte?