607/J XXI.GP
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Bekämpfung der Umweltkriminalität
Die Qualität der Umweltkriminalitätsbekämpfung in Österreich läßt vieles zu
wünschen übrig. Dies betrifft jedoch nicht die Motivation und die Leistungen der 48
Beamten des Kriminaldienstes, die in diesem Bereich bundesweit tätig sind, sondern
die viel zu geringe finanzielle, technische, organisatorische und vor allem auch
personelle Ausstattung der Umweltkriminalitätsbekämpfung.
Der Rechnungshof überprüfte Ende 1998 die Gebarung des BMI hinsichtlich der
Bekämpfung der Umweltkriminalität. Dabei bemängelte dieser eine Vielzahl von
Zuständen. Einige werden hier beispielsweise angeführt:
„Der Rechnungshof bemängelte die weitgehend uneinheitliche organisatorische
Eingliederung der Umweltkriminalitätsbekämpfung in die kriminalpolizeiliche
Aufgabenstruktur des BMI und vermißte grundsätzliche Überlegungen, die
Umweltstrafverfolgung zur Erzielung von Synergieeffekten möglichst
sachverwandten Kriminalitätsbereichen zuzuordnen“.
„Von den 48 Beamten des Kriminaldienstes, welche - verteilt auf die acht
Landesgenarmeriekommanden und 14 Bundespolizeidirektionen - als
‚Umweltsachbearbeiter‘ mit der Verfolgung und Aufklärung von Umweltstrafsachen
betraut waren, befaßten sich 20 ausschließlich und fünf überwiegend mit diesem
Aufgabengebiet..............
Nach Ansicht des RH bot die geringe zeitliche Befassung mit Umweltstrafsachen
dem betroffenen Teil der Sachbearbeiter keine ausreichende Gelegenheit, sich
intensiver in die komplexe Materie einzuarbeiten und spezifische Erfahrungen für
eine wirksamere Arbeitsweise zu sammeln............
Der RH empfahl zur Effektivitätssteigerung, den Personaleinsatz durch Verringerung
der Anzahl der befaßten
Organisationseinheiten sowie durch Bildung von
Umweltsachbearbeitergruppen, welche überwiegend bis ausschließlich mit diesem
Aufgabengebiet betraut werden zu bündeln“
„Der RH beanstandete den unzureichenden vertikalen Informationsfluß und die
mangelnde Wahrnehmung der der Zentralstelle obliegenden Leistungs - und
Koordinierungsaufgaben. Er empfahl, ein geeignetes Kommunikationssystem
(Meldenetz) für alle Umweltsachbearbeiter aufzubauen, aus den gesammelten
Informationen Lagebilder zu erstellen und auf deren Grundlage die erforderlichen
Steuerungs - , Koordinierungs - und Unterstützungsmaßnahmen zu setzen“.
„Erhebungen des RH zufolge stand zur Zeit der Gebarungsüberprüfung mnd ein
Drittel der Umweltsachbearbeiter ohne entsprechende Grundschulung im
dienstlichen Einsatz“.
"Der RH bemängelte die bestehenden Schulungsdefizite. Er empfahl, ein ange -
messenes Schulungskonzept zu erstellen, ein Trainerprogramm für neueintretende
Umweltsachbearbeiter zu entwerfen und Schulungsangebote externer in - und
ausländischer Einrichtungen vermehrt zu nützen“.
„Der RH verwies weiters auf die besondere Bedeutung, welche einer engen
Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgung- und den Umweltverwaltungs -
behörden bei der Bekämpfung der Umweltkriminalität zukommt. Er empfahl, unter
Einbindung der Führungsebenen eine institutionalisierte Kooperation mit den
Fachbehörden der Gebietskörperschaften zu entwickeln“.
„Zusammenfassend empfahl der RH:
(1 )Verdachtschöpfungsstrategien zur Bekämpfung des Dunkelfeldes in der
Umweltkriminalität zu entwickeln,
(2)die Aufgabe der Umweltstrafverfolgung jenen Organisationseinheiten zuzuordnen,
welche mit Angelegenheiten der Wirtschaftskriminalität befaßt sind,
(3)den Personaleinsatz durch Bildung von Umweltsachbearbeitergruppen zu
bündeln,
(4)die fachspezifische Aus - und Fortbildung zu verbessern,
(5)ein geeignetes Kommunikationssystem zwischen der Zentralstelle und den
Umweltsachbearbeitern aufzubauen um zentrale Lagebilder zu erstellen sowie
(6)eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Umwelt -
verwaltungsbehörden anzustreben“.
Damit die völlig unzureichende Ausstattung der Bekämpfung der Umweltkriminalität
ein Ende hat und deren Bedeutung massiv aufgewertet wird, stellen die
unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
1. Werden Sie die sechs Empfehlungen des Rechnungshofes zur Verbesserung
und Effizienzsteigerung der Umweltkriminalitätsbekämpfung umsetzen?
2. Wenn ja, wie konkret und bis zu welchem Zeitraum?
3. Wenn nein; warum nicht?
4. Werden Sie mehr Personal zur Bekämpfung der Umweltkriminalität einsetzen?
5. Werden Sie in diesem Zusammenhang auch einen höheren Budgetposten
einplanen?
6. Glauben Sie nicht, dass durch die strengere Kontrolle bei der Einhebung der
Altlastenbeiträge mehrere Millionen ÖS an Steuerhinterziehung verhindert
werden könnte?
7. Wie hoch schätzen Sie die finanziellen Schäden, die durch nicht eingehobene
bzw. abgeführte Altlastenbeiträge jährlich entstehen?
8. 1997 wurden in Österreich 304 Umweltdelikte an die Justizbehörden angezeigt.
Im selben Zeitraum wurden in Deutschland über 46.000 umweltrelevante Delikte
angezeigt. Worauf führen Sie diese überproportionale Diskrepanz zurück?
9. Wieviele von den angezeigten Umweltdelikten werden in Österreich auch
tatsächlich aufgekärt und wie hoch ist die Aufklärungsquote der letzten fünf
Jahre?
10. Auf welche Arten von Umweltgefährdungen verteilen sich die in Österreich
angezeigten Umweltdelikte?