610/J XXI.GP
der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ermittlungen im Mordfall Hochgatterer
Um das Risiko, während des Aufenthalts in Strafanstalten verletzt zu werden, generell
möglichst zu minimieren, wurde von Minister Löschnak eine amtsärztliche
Untersuchung zum Zeitpunkt der Einlieferung und eine neuerliche amtsärztliche
Untersuchung beim Verlassen einer Strafanstalt angeordnet.
Nachdem im Mordfall Elfriede Hochgatterer (13. März 1986) der Angeklagte Peter
Löffler nach der Wiederaufnahme des Verfahrens im August 1996 freigesprochen und
1997 das Strafverfahren gegen Tibor Foco wieder aufgenommen wurde sowie nach wie
vor einige Ungereimtheiten der polizeilichen Ermittlungen und des ersten Prozesses
nicht ausgeräumt sind, erscheinen verschiedene Aspekte im Hinblick auf einen
funktionierenden Rechtsstaat, eine verlässliche Exekutive und eine effiziente Justiz
klärungsbedürftig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie können Sie sich erklären, dass Regina Ungar vor ihrer Vernehmung bei ihrer
Einlieferung vom untersuchenden Amtsarzt Dr. Bauer als völlig unverletzt („keine
Einstiche“ ...) beschrieben wurde, und dass nach ihrer Entlassung Schürfwunden,
Würgemale, Hämatome und Verletzungen an den Lippen festgestellt wurden?
2. Warum reagierten Gericht und Staatsanwaltschaft nicht auf die Gutachten?
3. Kann aus dieser Tatsache auf ein einwandfreies Verhalten der beteiligten Personen
geschlossen werden? Wenn ja, warum?
4. Welche Konsequenzen haben üblicherweise derartige Vorgänge?