610/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Ermittlungen im Mordfall Hochgatterer

 

 

Um das Risiko, während des Aufenthalts in Strafanstalten verletzt zu werden, generell

möglichst zu minimieren, wurde von Minister Löschnak eine amtsärztliche

Untersuchung zum Zeitpunkt der Einlieferung und eine neuerliche amtsärztliche

Untersuchung beim Verlassen einer Strafanstalt angeordnet.

 

Nachdem im Mordfall Elfriede Hochgatterer (13. März 1986) der Angeklagte Peter

Löffler nach der Wiederaufnahme des Verfahrens im August 1996 freigesprochen und

1997 das Strafverfahren gegen Tibor Foco wieder aufgenommen wurde sowie nach wie

vor einige Ungereimtheiten der polizeilichen Ermittlungen und des ersten Prozesses

nicht ausgeräumt sind, erscheinen verschiedene Aspekte im Hinblick auf einen

funktionierenden Rechtsstaat, eine verlässliche Exekutive und eine effiziente Justiz

klärungsbedürftig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie können Sie sich erklären, dass Regina Ungar vor ihrer Vernehmung bei ihrer

    Einlieferung vom untersuchenden Amtsarzt Dr. Bauer als völlig unverletzt („keine

    Einstiche“ ...) beschrieben wurde, und dass nach ihrer Entlassung Schürfwunden,

    Würgemale, Hämatome und Verletzungen an den Lippen festgestellt wurden?

 

2. Warum reagierten Gericht und Staatsanwaltschaft nicht auf die Gutachten?

 

3. Kann aus dieser Tatsache auf ein einwandfreies Verhalten der beteiligten Personen

    geschlossen werden? Wenn ja, warum?

 

4. Welche Konsequenzen haben üblicherweise derartige Vorgänge?