611/J XXI.GP
der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Haftentschädigung
Nachdem im Mordfall Elfriede Hochgatterer (13. März 1986) der Angeklagte Peter
Löffler nach der Wiederaufnahme des Verfahrens im August 1996 freigesprochen und
1997 das Strafverfahren gegen Tibor Foco wieder aufgenommen wurde sowie nach wie
vor einige Ungereimtheiten der polizeilichen Ermittlungen und des ersten Prozesses
nicht ausgeräumt sind, erscheinen verschiedene Aspekte im Hinblick auf einen
funktionierenden Rechtsstaat, eine verlässliche Exekutive und eine effiziente Justiz
klärungsbedürftig.
Vor allem ist die Entschädigungsfrage noch immer nicht geklärt. Peter Löffler ist
nachgewiesenermaßen ein Opfer der Justiz und erhielt nach bald fünf Jahren noch
keinen Ersatz für zu Unrecht erlittene Haft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass dem Angeklagten Peter Löffler, der
freigesprochen wurde, bis heute keine Haffentschädigung zugestanden wurde?
2. Aus welchen Gründen wurde ihm der Mindestsatz an Haftentschädigung
verweigert?
3. Welche Schritte werden Sie zur Beschleunigung des Verfahrens unternehmen?
4. In welchem Zeithorizont ist mit einer Erledigung des Verfahrens zu rechnen?
5. Widerspricht nicht die Tatsache, dass Peter Löffler jetzt von der Sozialhilfe der
Stadt Linz seinen Unterhalt bestreiten muss, den Erfordernissen einer korrekten
Aufteilung und Verwendung öffentlicher Gelder?