611/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Haftentschädigung

 

 

Nachdem im Mordfall Elfriede Hochgatterer (13. März 1986) der Angeklagte Peter

Löffler nach der Wiederaufnahme des Verfahrens im August 1996 freigesprochen und

1997 das Strafverfahren gegen Tibor Foco wieder aufgenommen wurde sowie nach wie

vor einige Ungereimtheiten der polizeilichen Ermittlungen und des ersten Prozesses

nicht ausgeräumt sind, erscheinen verschiedene Aspekte im Hinblick auf einen

funktionierenden Rechtsstaat, eine verlässliche Exekutive und eine effiziente Justiz

klärungsbedürftig.

 

Vor allem ist die Entschädigungsfrage noch immer nicht geklärt. Peter Löffler ist

nachgewiesenermaßen ein Opfer der Justiz und erhielt nach bald fünf Jahren noch

keinen Ersatz für zu Unrecht erlittene Haft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass dem Angeklagten Peter Löffler, der

    freigesprochen wurde, bis heute keine Haffentschädigung zugestanden wurde?

 

2. Aus welchen Gründen wurde ihm der Mindestsatz an Haftentschädigung

    verweigert?

 

3. Welche Schritte werden Sie zur Beschleunigung des Verfahrens unternehmen?

 

4. In welchem Zeithorizont ist mit einer Erledigung des Verfahrens zu rechnen?

 

5. Widerspricht nicht die Tatsache, dass Peter Löffler jetzt von der Sozialhilfe der

    Stadt Linz seinen Unterhalt bestreiten muss, den Erfordernissen einer korrekten

   Aufteilung und Verwendung öffentlicher Gelder?