616/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Welser Westspange

 

 

Der Bau der Weiser Westspange soll am 4. April beginnen. Gleichzeitig stehen eine

Reihe von Prüfergebnissen und Entscheidungen der Höchstgerichte noch aus. So

beginnt in Kürze der Bundes - Rechnungshof eine Überprüfung der Welser

Westspange. Der EU - Kommission liegt eine Beschwerde der

Naturschutzorganisationen wegen des Verdachts der Verstoßes gegen die Natura -

2000 - Richtlinien vor und Einsprüche beim VwGh gegen den Wasserrechtsbescheid

und beim VfGh gegen den Naturschutzbescheid sind noch nicht entschieden.

Gerade die Geschichte des Semmering - Tunnels hat gezeigt, wie wichtig ein

Abwarten aller Prüf - und Rechtsergebnisse ist, um sinnlose Vergeudung von

Steuergeldern zu vermeiden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Werden Sie dafür sorgen, dass der Baubeginn bei der Welser Westspange erst

    nach dem Vorliegen aller laufenden Prüfungen und Rechtsverfahren erfolgt?

 

2. Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie zur Sicherstellung dieses Vorgehens

    ergreifen?

 

3. Wenn nein, warum nicht? Sind Sie bereit, die politische Verantwortung für das

    Risiko der Möglichkeit sinnlos vergeudeter Steuergeldmillionen zu tragen?

 

4. Welche konkreten Summen wurden bereits in die Westspange

    (Bauvorbereitung, Grundablösen etc) investiert?

 

5. Welche Kompensationsflächen wurden zu welchen Preisen bereits erworben?

 

6. Welche konkreten Finanzmittel aus welchen Budgetansatz stehen jeweils für

    das Jahr 2000 bzw die Folgejahre zur Verfügung?

7. Welche konkreten Asfinag - Gelder sind eingeplant?

 

8. Wirkt sich das Sparprogramm im Straßenbau auf die Welser Westspange, deren

    Bau bzw deren Bautempo aus?

 

9. Sind die bisher durchgeführten Variantenuntersuchungen Ihrer Meinung nach

    ausreichend, um den Bau der Welser Westspange zu beginnen und die Auflagen

    des Ministeriums bzw die Aufforderungen der Bundes - Rechnungshofes zu

    erfüllen?