627/J XXI.GP
des Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend
"Arena Geschädigte (EuGH - Urteil vom 15. Juni 1999); Staatshaftung und
Schadenersatzansprüche"
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Juni 1999 in einem
Vorabentscheidungsverfahren über die Auslegung des Artikels 7 der Richtlinie 90/3 14/EWG
des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (ABl. L 158, S. 59) sowie über die
Voraussetzungen für die Haftung des Staates für Schäden, die dem einzelnen durch Verstöße
gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, die Republik Österreich verurteilt und dabei
die Haftung der Republik für die Schäden, die dadurch den "Aena - Urlaubern“ entstanden
sind, bejaht.
Arena - Geschädigte, die bislang ihre Ansprüche nicht angemeldet hatten und nun über die
Medien vom Ausgang dieses Verfahrens erfahren haben, standen vor dem Problem, dass
ihnen eine Verjährungseinrede entgegengehalten werden könnte. Mehrere Personen haben
ihre Ansprüche geltend gemacht.
Aufgrund der nun durch den EuGH ausgesprochenen Haftung der Republik Österreich für die
verspätete und unvollständige Umsetzung des Artikels 7 haben für den Schaden der Arena -
Geschädigten die SteuerzahlerInnen aufzukommen. In der Anfragebeantwortung (296/AB
XXI GP) vom 22.3.2000 wird vom Bundesminister von Finanzen mitgeteilt, dass bislang ein
Betrag von öS 22.627.400,55 bezahlt werden mussten.
Um ein nicht abschätzbares Prozesskostenrisiko auszuschalten und die Kosten zu minimieren,
hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Zustimmung des
Bundesministeriums für Finanzen die Finanzprokuratur bereits zur Aufnahme von
Vergleichsverhandlungen ermächtigt.
Hinsichtlich der übrigen angesprochenen Aspekte (Höhe des Vergleichsangebotes, Stand der
Vergleichsverhandlungen, Zahl der Geschädigten, bei der Finanzprokuratur angemeldete
Ansprüche weiterer Geschädigter, Anerkennung von Ersatzansprüchen usw.) liegt die
Zuständigkeit der Finanzprokuratur und somit des Bundesministers für Finanzen vor (siehe
Anfragebeantwortung XXI. GP - NR 55/AB von 17.1.2000).
Auf die Anfrage 270/J XXI. GP teilte der Bundesminister für Finanzen zu den zwei nun an sie
gestellten Fragen folgendes mit:
„Für die Beantwortung dieser Fragen ist sachlich der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit zuständig, da die Grenzen des finanziellen Wirkungsbereiches, die ein
Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen erforderlich machen wurde, nicht
überschritten sind. Wie mir von der Prokuratur mitgeteilt wird, sind auch von diesen vier
Fällen bereits zwei vergleichsweise bereinigt.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende Anfrage:
1. Sind Sie bereit bei den nun eingelangten Schadenersatzansprüchen von Arena -
Geschädigten (die von der EuGH-Entscheidung über die Medien erfahren haben) diese
ebenfalls anzuerkennen, einen Vergleich anzubieten und ihnen nicht eine allenfalls
mögliche Verjährungseinrede entgegenzuhalten?
2. Wenn nein, weshalb nicht?
3. Wann wird diese Angelegenheit abgeschlossen sein?