628/J XXI.GP
Der Abgeordneten Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend der EU Vermarktungsverordnung für Eier
Anhang II der VO 1274/91/EG sieht derzeit 4 Kategorien von Haltungsformen, unter denen Eier
vermarktet werden können. Laut einem Entwurf von 1997 (working document des Advisory
Committee Eggs) soll die Anzahl der Kategorien auf „Käfighaltung". „Bodenhaltung“ und
„Freilandhaltung‘ reduziert werden, was eine industrienahe Bewirtschaftung unter dem Titel
Freilandhaltung ermöglichen würde. Die österreichische Produktion von Freilandeiern würde dadurch
im Vergleich zur Produktion in anderen EU - Staaten unrentabel werden.
Die geltende Verordnung über Qualitätsklassen für Hühnereier sieht gemäß § 6 Abs. 1 sieht folgende
Mindestbedingungen für Legehennenhaltungen zur Eiererzeugung vor:
1.Eier mit der Angabe „Eier aus Freilandhaltung“ müssen in Haltungen erzeugt sein, bei denen
• die Hühner tagsüber uneingeschränkt Zugang zu einem Auslauf im Freien haben.
• die Auslauffläche zum größten Teil bewachsen ist,
• die Bestandesdichte höchstens 1000 Hühner pro ha Auslauf oder die Mindestauslauffläche je
Huhn 10 m² beträgt.
• mindestens ein Drittel dieser Fläche mit Streumaterial wie Stroh. Holzspänen. Sand oder Torf
bedeckt ist.
• ein ausreichender Teil der Stallfläche zur Aufnahme der Ausscheidungen der Hühner dient.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Liegt Ihnen bereits ein EU - Kommissions - Vorentwurf der Vermarktungsverordnung für Eier vor?
2. Wann erwarten Sie den Entwurf der Kommission?
3. Gibt es informelle Vorverhandlungen mit der Kommission?
4. Welche Position bezieht Österreich gegenüber den Plänen und gibt es schriftliche
Stellungnahmen?
5. Wird sich Österreich gegen die Aufweichung des Freilandbegriffs und für Mindeststandards wie
die
Einführung einer Maximaldistanz der Auslauffläche vom
Stallgebäude aussprechen?
6. Werden Sie den nationalen Spielraum bezüglich Kennzeichnung von Freilandeiern ausnützen?
7. Nach welchem Verfahren wird die Verordnung auf EU - Ebene behandelt?