63/J XXI.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Hartinger, Dr. Povysil, Dr. Pumberger und

Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Ergotherapie

 

Vorrangiges Ziel der einzelnen MTD - Verbände ist die Herstellung der EU -

Konformität hinsichtlich der freiberuflichen Berufsausübung, da es - nach Auffassung

der Europäischen Kommission - Österreich nicht gestattet ist, bei der Aufnahme und

Ausübung der Berufstätigkeit die bislang praktizierte Unterscheidung zwischen

freiberuflicher Tätigkeit und Angestelltenverhältnis vorzunehmen.

Vor dem Hintergrund der EU - bedingten Korrektur des MTD - Gesetzes muß

sichergestellt sein, daß die österreichischen Ergotherapeuten künftig nicht gegenüber

anderen EU - bzw. EWR - Bürgern benachteiligt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

 

ANFRAGE

 

 

1. Halten Sie die Einführung von Bestimmungen, Auflagen und Qualitätskriterien für

    notwendig, um die freiberufliche Tätigkeit der Ergotherapeuten sicherzustellen?

 

2. Sind Ihnen dazu Vergleiche aus anderen EU- und EWR - Staaten bekannt? Wenn ja,

    welche?

 

3. Halten Sie eine zweijährige Berufspraxis (Beispiel Deutschland) für ausreichend?

    Wenn nein, warum nicht?

 

4. Planen Sie die Einführung einer gesetzliche Grundlage für ein MTD - Gremium,

    welches als gesetzliche Berufsvertretung unter anderem mit dem Führen der MTD-

    Liste bzw. des MTD - Registers, dem Ausstellen des Berufsausweises, sowie dem

    Erarbeiten von Qualitätsstandards beauftragt werden soll? Wenn nein, warum

    nicht?