63/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Hartinger, Dr. Povysil, Dr. Pumberger und
Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Ergotherapie
Vorrangiges Ziel der einzelnen MTD - Verbände ist die Herstellung der EU -
Konformität hinsichtlich der freiberuflichen Berufsausübung, da es - nach Auffassung
der Europäischen Kommission - Österreich nicht gestattet ist, bei der Aufnahme und
Ausübung der Berufstätigkeit die bislang praktizierte Unterscheidung zwischen
freiberuflicher Tätigkeit und Angestelltenverhältnis vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund der EU - bedingten Korrektur des MTD - Gesetzes muß
sichergestellt sein, daß die österreichischen Ergotherapeuten künftig nicht gegenüber
anderen EU - bzw. EWR - Bürgern benachteiligt werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
1. Halten Sie die Einführung von Bestimmungen, Auflagen und Qualitätskriterien für
notwendig, um die freiberufliche Tätigkeit der Ergotherapeuten sicherzustellen?
2. Sind Ihnen dazu Vergleiche aus anderen EU- und EWR - Staaten bekannt? Wenn ja,
welche?
3. Halten Sie eine zweijährige Berufspraxis (Beispiel Deutschland) für ausreichend?
Wenn nein, warum nicht?
4. Planen Sie die Einführung einer gesetzliche Grundlage für ein MTD - Gremium,
welches als gesetzliche Berufsvertretung unter anderem mit dem Führen der MTD-
Liste bzw. des MTD - Registers, dem Ausstellen des Berufsausweises, sowie dem
Erarbeiten von Qualitätsstandards beauftragt werden soll? Wenn nein, warum
nicht?