634/J XXI.GP
der Abgeordneten Gisela Wurm und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Förderungen für das Frauengesundheitszentrum in Innsbruck
In Österreich sind bis jetzt acht Frauengesundheitszentren (FGZ) eingerichtet
worden. Eines wurde letztes Jahr in Innsbruck eröffnet. Dieses hat 1999 sowohl
vom Frauen - wie auch vom Sozialministerium eine Förderung erhalten.
Sie, Frau Ministerin, aber auch Finanzminister Grasser haben anlässlich der
Budgeterstellung für das Jahr 2000 erklärt, dass Sozialinitiativen keine Kürzungen
befürchten müssen und somit mit einer gleich hohen Förderung wie 1999 rechnen
dürfen.
Obwohl die Ansuchen für Förderungen im Jahr 2000 schon lange gestellt sind, hat
bis Anfang April noch kein Frauengesundheitszentrum eine definitive
Förderungszusage für das Jahr 2000 erhalten.
Da bereit ein Quartal des Jahres 2000 vergangen ist und die FGZ teilweise schon
beträchtliche Finanzierungsschwierigkeiten haben, stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Bis wann können die FGZ mit einer Antwort auf ihre
Förderungsansuchen für das Jahr 2000 rechnen?
2. Werden das FGZ Innsbruck und die anderen FGZ, wie von ihnen
versprochen, mindestens gleich hoch gefördert wie im Jahr 1999?
3. Das FGZ Innsbruck ist im Jahr 1999 sowohl vom Frauen - wie auch vom
Sozialministerium gefördert worden. Wird ihr Ministerium nun beide
Förderungen in voller Höhe gewähren, da ja nun, nach dem neuen
Ministeriengesetz, ihr Ministerium für beide Materien zuständig ist?