635/J XXI.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima

und Genossinnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend dringend notwendiger Maßnahmen im Lebensmittelbereich

 

Vor wenigen Wochen wurde vom Ministerium für soziale Sicherheit und

Generationen einen Entwurf für eine Novelle zum Lebensmittel - Gesetz (LMG) zur

Begutachtung ausgeschickt. In diesem Entwurf fehlen einige wichtige Maßnahmen

im Lebensmittelbereich.

 

Die seit langem überfällige Veröffentlichung von Firmen - und Produktnamen der

sogenannten „Lebensmittel - Sünder“ die gegen einschlägige

Kennzeichnungsbestimmungen verstoßen, kommt im LMG - Entwurf nicht vor. Dabei

wäre gerade diese Maßnahme wichtig, denn viele Firmen kennzeichnen anscheinend

prinzipiell nicht, wenn in Ihren Produkten gentechnisch verändertes Soja oder Mais

enthalten ist. Offensichtlich wird eine Abschreckung der Konsumenten befürchten.

Doch die bisher verhängten Verwaltungsstrafen scheinen als Maßnahme in diesem

Bereich nicht zu greifen. Auch eine Einschränkung des sinnlosen Einsatzes von

Antibiotika als Leistungsförderer oder eine Erhöhung des Strafrahmens von

Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen das LMG sind nicht vorgesehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale

Sicherheit und Generationen die folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1) Was werden Sie unternehmen um das durchschnittliche Strafausmaß von circa

    ÖS 140.- bei Verwaltungsstrafen, die wegen Verstößen gegen das LMG verhängt

    werden, anzuheben?

 

2) Halten Sie das durchschnittlich verhängte Strafausmaß von 140.-ÖS für geeignet

    um zur Einhaltung der Bestimmungen des LMG anzuhalten?

 

3) Warum ist in dem Entwurf keine deutliche Erhöhung des

     Verwaltungsstrafrahmens für Delikte gegen das LMG vorgesehen?

4) Warum wurde in dem LMG - Entwurf die Veröffentlichung von Firmen - und

     Produktnamen der sogenannten ,,Lebensmittel - Sünder“, die gegen die

     Gentechnik - Kennzeichnungs - Bestimmungen verstoßen haben, nicht vorgesehen?

 

5) Haben Sie vor, diese fehlenden Bestimmung noch in den Entwurf aufzunehmen?

 

6) Wenn Nein, warum nicht?

 

7) Halten Sie eine Veröffentlichung von Firmen - und Produktnamen, die gegen

    Gentechnik - Kennzeichnungsbestimmungen verstoßen, für zielführend?

 

8) Welche Maßnahmen werden Sie darüber hinaus ergreifen, um wiederholte

    Verstöße gegen einschlägige Kennzeichnungsbestimmungen zu unterbinden?

 

9) Haben Sie vor, Schwerpunktkontrollen im Bereich Gentechnik - Kennzeichnung

    durchzuführen?

 

10) In welchen anderen Lebensmittel-Bereichen werden Schwerpunktkontrollen

      durchgeführt?

 

11) Wenn ja, wann und in welchem Ausmaß?

 

12) Warum ist im vorliegenden Gesetzes - Entwurf kein Ausstieg oder zumindest eine

      drastische Reduktion des Einsatzes von Antibiotika als Leistungsförderer

      vorgesehen?

 

13) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um dem immer drängenderen Problem

      der Resistenz - Entwicklungen im Antibiotika - Bereich entgegen zu wirken?

 

14) Teilen Sie die Befürchtung, dass die im LMG - Entwurf vorgeschlagene Diversion

       in dieser Formulierung zu einem Schlupfloch werden könnte?