635/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und Genossinnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend dringend notwendiger Maßnahmen im Lebensmittelbereich
Vor wenigen Wochen wurde vom Ministerium für soziale Sicherheit und
Generationen einen Entwurf für eine Novelle zum Lebensmittel - Gesetz (LMG) zur
Begutachtung ausgeschickt. In diesem Entwurf fehlen einige wichtige Maßnahmen
im Lebensmittelbereich.
Die seit langem überfällige Veröffentlichung von Firmen - und Produktnamen der
sogenannten „Lebensmittel - Sünder“ die gegen einschlägige
Kennzeichnungsbestimmungen verstoßen, kommt im LMG - Entwurf nicht vor. Dabei
wäre gerade diese Maßnahme wichtig, denn viele Firmen kennzeichnen anscheinend
prinzipiell nicht, wenn in Ihren Produkten gentechnisch verändertes Soja oder Mais
enthalten ist. Offensichtlich wird eine Abschreckung der Konsumenten befürchten.
Doch die bisher verhängten Verwaltungsstrafen scheinen als Maßnahme in diesem
Bereich nicht zu greifen. Auch eine Einschränkung des sinnlosen Einsatzes von
Antibiotika als Leistungsförderer oder eine Erhöhung des Strafrahmens von
Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen das LMG sind nicht vorgesehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen die folgende
Anfrage:
1) Was werden Sie unternehmen um das durchschnittliche Strafausmaß von circa
ÖS 140.- bei Verwaltungsstrafen, die wegen Verstößen gegen das LMG verhängt
werden, anzuheben?
2) Halten Sie das durchschnittlich verhängte Strafausmaß von 140.-ÖS für geeignet
um zur Einhaltung der Bestimmungen des LMG anzuhalten?
3) Warum ist in dem Entwurf keine deutliche Erhöhung des
Verwaltungsstrafrahmens für Delikte gegen das LMG vorgesehen?
4) Warum wurde in dem LMG - Entwurf die Veröffentlichung von Firmen - und
Produktnamen der sogenannten ,,Lebensmittel - Sünder“, die gegen die
Gentechnik - Kennzeichnungs - Bestimmungen verstoßen haben, nicht vorgesehen?
5) Haben Sie vor, diese fehlenden Bestimmung noch in den Entwurf aufzunehmen?
6) Wenn Nein, warum nicht?
7) Halten Sie eine Veröffentlichung von Firmen - und Produktnamen, die gegen
Gentechnik - Kennzeichnungsbestimmungen verstoßen, für zielführend?
8) Welche Maßnahmen werden Sie darüber hinaus ergreifen, um wiederholte
Verstöße gegen einschlägige Kennzeichnungsbestimmungen zu unterbinden?
9) Haben Sie vor, Schwerpunktkontrollen im Bereich Gentechnik - Kennzeichnung
durchzuführen?
10) In welchen anderen Lebensmittel-Bereichen werden Schwerpunktkontrollen
durchgeführt?
11) Wenn ja, wann und in welchem Ausmaß?
12) Warum ist im vorliegenden Gesetzes - Entwurf kein Ausstieg oder zumindest eine
drastische Reduktion des Einsatzes von Antibiotika als Leistungsförderer
vorgesehen?
13) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um dem immer drängenderen Problem
der Resistenz - Entwicklungen im Antibiotika - Bereich entgegen zu wirken?
14) Teilen Sie die Befürchtung, dass die im LMG - Entwurf vorgeschlagene Diversion
in dieser Formulierung zu einem Schlupfloch werden könnte?