640/J XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Atomstromimporte der tschechischen CEZ nach Österreich
Die internationale Nachrichten Agentur Reuters meldete Stromimporte der tschechischen
staatlichen Elektrizitätserzeuger CEZ nach Österreich, im Jänner 2000 sollen es immerhin 3
GWH gewesen sein. CEZ, hinlänglich bekannt als Betreiber diverser grenznaher AKWs wie
Dukovany und die treibende Kraft hinter der Fertigstellung des umstrittenen AKWs Temelin
will aber laut Reuters groß ins Stromexport - Geschäft mit Österreich einsteigen. Dazu hat CEZ
mit der amerikanischen Zwischenhändler - Firma ENRON einen 5 - Jahres - Vertrag
abgeschlossen und hofft auf einen guten Absatzmarkt in Österreich. Vergangene Woche
wurden Gerüchte laut, die Firma ENRON habe vor einigen Monaten einen Antrag gestellt,
nach Österreich Strom liefern zu dürfen. Käufer des Atomstroms sind angeblich die
Vorarlberger Kraftwerke, die örtliche Landesversorgungsgesellschaft. Jeder Strombezug aus
Drittländern muß im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit angezeigt, geprüft und
genehmigt werden.
Im § 13 des ELWOG heißt es dazu:
,,...Stromlieferungsverträge die den Bezug von Elektrizität zur inländischen Bedarfsdeckung
aus Drittstaaten zum Gegenstand haben, sind dem Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten anzuzeigen....“ Und weiter: ,, Der Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten hat . . . .den Abschluß eines Stromlieferungsvertrages innerhalb einer Frist von
einem Monat ab einlangen der Anzeige zu untersagen, wenn
1. Die Stromlieferung vorwiegend aus Anlagen erfolgen soll, die nicht dem stand der
Technik entsprechen oder durch den Betrieb dieser Anlagen eine mittelbare oder
unmittelbare Gefährdung von Personen oder Sachen, die sich im Bundesgebiet befinden,
bewirkt wird oder bewirkt werden kann, oder...“
Gleichzeitig beteiligt sich Österreich am ersten Bürgerbeteiligungsverfahren (einer
Umweltverträglichkeitsprüfung) um das AKW Temelin. Österreich will dabei offiziell
Einspruch erheben, etliche Bundesländer, Gemeinden und tausende BürgerInnen haben
schriftlich gegen das grenznahe AKW Einspruch beim tschechischen Umweltministerium
eingebracht.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1) Ist Ihnen als zuständiger Minister bekannt, daß es bereits im Jänner Stromimporte von
Tschechien nach Österreich gegeben hat?
2) Hat der Zwischenhändler ENRON bzw. die Firma CEZ entsprechende Anzeigen in ihrem
Ressort eingebracht?
3) Wenn ja, wann?
4) Warum wurde die Öffentlichkeit nicht über diesen „Antrag auf Stromimport“ informiert?
5) Welche Stellungnahme hat Ihr Ressort zu diesem Antrag auf Stromimporte aus
Tschechien abgeben?
6) Warum hat Ihr Ressort nicht mit dem Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des
§ 13 ELWOG darauf hingewiesen, daß Importe von Atomstrom aus Drittländern nach
Österreich nicht möglich ist?
7) Wann wurde die Stellungnahme von Ihrem Ressort an den Antragsteller übermittel?
8) Wurde von Ihren Beamten überprüft. aus welchen Quellen der zu importierende Strom
stammt?
9) Hat die CEZ überhaupt genügend Wasserkraftwerks - Kapazitäten um diese Art von Strom
ins Ausland zu exportieren? Wurde diese Fragestellung im Zuge der Behandlung des
Antrages von ihren Beamten überprüft?
10) Können Sie ausschließen, daß es sich dabei um Atomstromimporte handelt?
11) Wenn ja, wie?
12) Halten sie es für einen Widerspruch wenn Österreich sich an der
Umweltverträglichkeitsprüfung zum AKW Temelin beteiligt und gleichzeitig Strom aus
Tschechien nach Osterreich importiert wird?
13) Gibt es noch andere vergleichbare Stromimporte aus Drittstaaten wie der Slowakei,
Slowenien, der Ukraine, Bulgarien oder Litauen?
14) Wenn ja, welche genau?
15) Wann wurde die Genehmigung dafür erteilt?
16) Können sie ausschließen, daß es sieh dabei um Atomstromimporte handelt?